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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesetzentwurf zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes

Gültig ab: 19.11.2018

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I Nr. 49, 2581) reformiert die gesamte Ausbildung in der Pflege. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt.

Das Pflegeberufegesetz eröffnet dem Landesgesetzgeber in weiten Teilen einen Ausgestaltungsspielraum. Teilweise sind landesrechtliche Regelungen möglich, teilweise erforderlich. Da die berufliche Ausbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufegesetz mit einem völlig neuen Konzept auf die veränderten Anforderungen in der Pflege eingeht und eine zukunftsgerechte Weiterentwicklung beabsichtigt ist, ist nicht auszuschließen, dass auch die landesrechtlichen Regelungen in den kommenden Jahren angepasst, verändert oder weiterentwickelt werden müssen, um einen sach- und interessengerechten Rahmen zu bieten, der die Pflegeausbildung bestmöglich unterstützt.

Der Gesetzentwurf wurde am 12.12.2018 vom Landtag verabschiedet.

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