Sehr geehrte Damen und Herren,
viele Politische Entscheidungen werde hier im Landeshaus getroffen.
Aber ihre Wirkung zeigt sich im Alltag der Menschen.
Interessenvertretungen schlagen genau diese Brücke.
Sie bringen das, was Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte, Senior*innen, Menschen mit Behinderung erleben, in politische Prozesse ein.
Sie zeigen uns, wie unsere politische Maßnahmen wirken und wo sie im Alltag an Grenzen stoßen.
Beteiligung ist für uns als Landesregierung deshalb kein freiwilliger Zusatz.
Sie ist Voraussetzung für gute Politik.
Und genau darum geht es heute: Wie wir Interessenvertretungen so unterstützen, dass sie diese Aufgabe dauerhaft und gut erfüllen können.
Die SPD fordert in ihrem Antrag ein Haus der Partizipation. Neben der Landeselternvertretung für Kita und Schule und den Landesschülervertretungen fordern sie ein Haus für alle gesetzlich normierten Interessenvertretungen.
Die Frage lautet ja, ob ein physisches Haus tatsächlich zu einer besseren Repräsentation und politischen Entscheidung führt ?
Lassen sie uns das im Einzelnen durchgehen.
Schauen wir uns den Kita-Bereich an:
Die Landeselternvertretung der KiTas ist letztes Jahr mit dem Wunsch einer eigenständigen Geschäftsstelle zu uns gekommen.
Für diese Möglichkeit haben wir für diesen Haushalt einmalige Mittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt.
Sie können diese Mittel für das Mieten von Räumen, unterstützendes Personal, Büromaterial oder aber andere Maßnahmen verwenden.
Während die Kreiselternvertretungen bewusst nah an den kommunalen Entscheidungswegen arbeiten, übernimmt die Landeselternvertretung eine koordinierende und bündelnde Rolle für das ganze Land.
Genau diese landesweite Arbeit lässt sich durch eine zentrale Geschäftsstelle sinnvoll unterstützen.
Wie ist die Situation für den Schulbereich?
Den Landeselternbeiräten stehen im Haushalt insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung.
Es finden regelmäßige Treffen mit der Hausspitze des Bildungsministeriums statt, in der die Beiräte ihre Positionen und Anliegen der politischen Leitung unmittelbar vortragen und mit dieser in einen Austausch kommen können.
Den Landesschüler*innenvertretungen steht jährlich ein Budget in Höhe von 55.000 Euro zur Verfügung.
Die LSV beschließen im Rahmen einer Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der LSV über die Verteilung und Verwendung der Mittel.
Auch die LSV hat regelmäßige Treffen mit der Hausspitze.
Alle genannten Gremien haben feste Ansprechpartner im Sozial- und im Bildungsministerium.
Auf diesem Wege können inhaltliche Fragen und Anliegen zeitnah geklärt werden.
Auch die organisatorische Abwicklung, wie die Abrechnung von Reisekosten, Sitzungsgeldern etc. erfolgt aus einer Hand.
Denn wenn wir ehrlich sind, scheitert Engagement nicht am Willen von den Beteiligten, sondern oft an der Bürokratie.
Deshalb ist es für uns als Landesregierung wichtig, Eltern und Schüler*innen, die sich neben Beruf, Familie und Alltag engagieren, gut zu unterstützen.
Und diese Unterstützung bieten wir auch allen anderen ehrenamtlichen Strukturen an.
Dort, wo es den Wunsch nach einer landesweiten Geschäftsstelle gibt, unterstützen wir, so gut wie möglich.
Aktuell wird beispielsweise ein landesweites Netzwerk von Migrant*innenorganisationen aufgebaut, gefördert aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds.
Es gibt aber auch viele Initiativen und Zusammenschlüsse, die nicht gesetzlich verankert sind und dennoch eine zentrale Rolle für unser Land spielen. Beispielsweise der Landesverband der Tafeln.
Wir haben in dieser Legislatur zwei Richtlinien auf den Weg gebracht, um die Situation der Tafeln hier im Land zu verbessern.
Unser Land lebt von der Vielzahl und Vielfalt von Vereinen und Initiativen.
Und diese Vielfalt braucht differenzierte, bedarfsgerechte Unterstützung statt einer pauschale Lösung.
Vielen Dank.