Sehr geehrte Damen und Herren,
das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist mit 40 % unbestritten hoch. Der Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 2023 zeigt das deutlich.
Eine Imagekampagne, wie sie gefordert wird, macht auf die Situation von Alleinerziehende aufmerksam. Aber damit ist es nicht getan. Es braucht auch gute Rahmenbedingungen, damit sich die Realität am Ende auch verbessert. Und genau das tun wir seitens des Landes mit den unterschiedlichsten Maßnahmen.
Aber gerade in Zeiten knapper Kassen muss gut abgewogen sein, an welcher Stelle investiert wird und wie Gelder dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Viele Forderungen des Antrages, wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Änderungen im Unterhaltsvorschuss, Kinderkrankengeld sind nicht neu.
Die Forderung nach einer Gewährung des vollen Kindergeldes beim Bezug von Unterhaltsvorschuss hat Schleswig-Holstein schon 2021 im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz unterstützt.
Elternunabhängige Beratungsanspruch für Trennungskinder ist erfreulicherweise bereits im SGB VIII verankert. Auch für definierte Notsituationen zur Unterstützung für Betreuung und Haushalt gibt es bereits bundesgesetzliche Regelungen.
Einige Forderungen greifen zu kurz, wenn man sie nur aus der Perspektive Alleinerziehender betrachtet. Sie betreffen gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge, wie den Arbeitsmarkt oder die Finanzierung der Sozialversicherung.
Selbstverständlich sollten möglichst viele Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Minijobs haben aber durchaus ihre Berechtigung.
Es gibt Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen nur eine Hinzuverdienstmöglichkeit suchen und das sind nicht nur Studierende oder Rentner. Das können auch Alleinerziehende sein.
Minijobs bilden eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt und ermöglichen Unternehmen einen flexiblen Personaleinsatz.
Deshalb spricht sich die Landesregierung ganz klar gegen eine Abschaffung von Minijobs aus.
Durchaus diskussionswürdig ist aber die Frage, wie zusätzliche Anreize für eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschaffen werden können.
Bei anderen Forderungen wiederum lohnt es sich die Frage zu stellen, ob Maßnahme und Ziel wirklich zueinander passen.
Ministerin Touré freut sich sehr darüber, dass auch die neue Bundesregierung an dem Ziel der alten Regierung festhält und ebenfalls das Kindschaftsrecht reformieren will. Aus familienpolitischer Sicht ist dabei entscheidend, dass es dabei keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Betreuungs- oder Umgangsmodell gibt, sondern im Einzelfall und im Sinne des Kindes entschieden wird.
Im Antrag des SSW sind auch Forderungen an uns als Land formuliert zu unterschiedlichen Themenkomplexen.
Es ist richtig, einen Fokus auch auf die Wohnraumbereitstellung für Alleinerziehende zu richten. Aus diesem Grund zählen auch Alleinerziehende zu der Zielgruppe im Rahmen unserer sozialen Wohnraumförderung. Genauso, wie andere Gruppen, beispielsweise Familien mit vielen Kindern, Frauen die sich in Frauenhäusern aufhalten oder von Obdachlosigkeit bedrohte Personen, die Schwierigkeiten haben passenden Wohnraum zu finden.
Unser Ziel bleibt es, die Wohnraumschaffung so zu gestalten, dass insgesamt ausreichend Wohnraum bereitgestellt wird.
Eine verlässliche und finanzierbaren frühkindliche Bildung von Kita bis Ganztag ist gerade für Alleinerziehende zentral.
Mit dem neuen Kita-Gesetz haben wir genau dafür eine gute Grundlage geschaffen. Der Platzausbau ist gesetzliche Pflicht der Kommunen, bei der wir als Land gerne unterstützen.
Die Betriebskostenrichtlinie Ganztag befindet sich bereits in der Anhörung.
Alleinerziehende stemmen täglich den Spagat zwischen Familie und Beruf. Nicht alle von ihnen haben ein Unterstützungssystem von Angehörigen und Freunden, die Ihnen dabei unter die Arme greifen können.
Genau aus diesem Grund haben wir die Förderung der Beratungsstelle des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. seit 2023 sukzessiv erhöht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade weil der Antrag so viele Themen berührt – von Bildung über Unterhalt bis Wohnraum – ist die Ausschussüberweisung der richtige Weg.
Dort können wir tiefer einsteigen, differenzieren und gemeinsam beraten, wie wir Alleinerziehende konkret und nachhaltig besser unterstützen können.
Vielen Dank.