Die SSW-Fraktion hat um einen Bericht zum Opferentschädigungsrecht gebeten.
Dieser Bitte komme ich gerne nach.
Es gibt viele traurige Ereignisse, die sich in unser aller Gedächtnis eingebrannt haben, die die Bedeutung und Notwendigkeit des Opferentschädigungsrechts deutlich machen.
Beispielsweise der Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016.
13 Menschen verloren ihr Leben und über 50 weitere Personen wurden schwer verletzt.
Uns allen wird aber besonders die Gewalttat in Brokstedt vergangenes Jahr in Erinnerung bleiben, bei dem zwei junge Menschen starben und weitere Personen verletzt wurden.
Diese Gewalttaten verändern das Leben der Opfer und ihrer Angehörigen gravierend.
Neben den körperlichen Beschwerden kann es auch zu einer psychischen Belastung kommen.
In einer solchen Ausnahmesituation geht es dann nicht mehr nur darum das Erlebte zu verarbeiten.
Zu lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Und das ist schon schwierig genug.
Betroffene stehen dabei leider auch oft vor einer finanziellen Herausforderung.
Das Erlebte kann dazu führen, dass Menschen einige Jahre oder sogar ihr Leben lang finanzielle Einbußen erleiden.
Weil sie beispielsweise nicht mehr so viel arbeiten können wie vorher. Wenn überhaupt.
Umso wichtiger ist es, dass es staatliche Unterstützung für die Opfer dieser Gewalttaten gibt.
Der Bund hat das Recht der sozialen Entschädigung vor wenigen Jahren reformiert.
Ein Teil davon ist das Opferentschädigungsrecht.
Unsere Aufgabe als Land ist es, das umzusetzen.
Dazu gehörte unter anderem die Behörde zu bestimmen, die das Opferentschädigungsrecht umsetzt.
Seit Anfang dieses Jahres ist das reformierte Gesetz nun in Kraft getreten.
Was ist das Ziel?
Ein transparentes und anwendungsfreundliches Regelwerk zu schaffen.
Indem weite Teile des Sozialen Entschädigungsrechts gebündelt und neu strukturiert wurden.
Ich möchte im Folgenden kurz auf die vom SSW angefragten Punkte eingehen:
1. Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung von Opferschutz- und Opferschutzhilfeorganisationen
Wie bei vielen anderen Maßnahmen geht es nicht nur darum, Hilfe anzubieten, sondern auch darum, dass die Hilfe bekannt ist.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt umfangreiche Informationen für die Betroffenen zur Verfügung.
Die sind auch über die Homepage des Landesamts für soziale Dienste zu finden.
Zusätzlich hat das Landesamt in den vergangenen Wochen und Monaten auf verschiedene Weise auf das neue Gesetz hingewiesen und ist auch weiterhin im Austausch mit verschiedenen Akteuren.
Sehr wichtig ist hier auch die Zusammenarbeit mit der Polizei, der Justiz und den Opferschutzverbänden.
Denn dies sind die Stellen, mit denen Opfer von Gewalttaten häufig nach der Tat zuerst in Kontakt kommen.
2. verbesserte Anerkennung von psychischen Schäden
Durch eine psychotherapeutische Frühintervention können die psychischen Folgen einer Tat abgemildert werden.
In den letzten Jahren ist es uns als Land gelungen ein breites Angebot an Traumaambulanzen aufzubauen.
Dort erhalten Opfer unkompliziert psychologische Hilfe.
Betroffene können niedrigschwellig psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz im Umfang von 10 Sitzungen in Anspruch nehmen.
Kinder und Jugendliche sogar 18 Sitzungen.
Nach diesen Sitzungen werden die Menschen aber nicht allein gelassen.
Das Landesamt unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz.
3. Umsetzung des Fallmanagements und die Zusammenarbeit mit den der bisherigen Mitarbeitenden
Für Personen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf oder bei schwierigen Fällen besteht nun die Möglichkeit, dass die Antragstellenden im Verfahren durch Fallmanager*innen und unterstützt werden.
Sobald ein Fall bei der Sachbearbeitung eingeht, wird auch geprüft, ob das Fallmanagement eingeschaltet werden sollte.
Die Mitarbeitenden beider Seiten, arbeiten grundsätzlich eng zusammen.
Trotzdem werden die Akten zwischen Sachbearbeitenden und Fallmanagement getrennt geführt. Und auch räumlich sind sie getrennt.
So kann sichergestellt werden, dass das Fallmanagement in seiner Rolle als Mittler zwischen Sachbearbeitung und Antragsteller*in möglichst neutral arbeiten und die antragstellende Person unterstützen kann.
4. personelle Grundlagen zur Erfüllung des Gesetzes
Und ich möchte mich an aller erster Stelle bei den Mitarbeitenden vor Ort bedanken, dass Sie jeden Tag ihr Bestmöglichstes tun, um die Menschen vor Ort gut zu unterstützen.
Erst vor wenigen Wochen war ich wieder vor Ort und weiß, wie anspruchsvoll die Arbeit ist, die vor Ort geleistet wird.
Trotz Haushaltslage und Fachkräftemangel ist es uns gelungen Stellen das Fallmanagement und die Sachbearbeitung zu schaffen.
Und wir werden die Situation vor Ort natürlich weiter beobachten
5. Mehr Nachvollziehbarkeit für Betroffene
Gerade in einer so vulnerablen Situation, wie sie die Betroffenen erlebt haben, ist es wichtig, dass alle wichtigen Informationen leicht verständlich sind.
Das Landesamt legt deshalb seit Jahren einen hohen Wert auf sensible und verständliche Sprache.
Wir sind im ständigen Austausch mit der Bürgerbeauftragten Frau El Samadoni, Opferhilfsorganisationen und anderen Ansprechpartner*innen, um hier noch besser zu werden.
Jeder Mensch kann Opfer von Gewalt werden.
Unerwartet und unverschuldet.
Als Staat tun wir alles, um Gewalt zu verhindern.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir sie nicht immer verhindern können.
Umso wichtiger ist es für uns, dass die staatliche Unterstützung für die Opfer dieser Gewalttaten gut und schnell bei den Betroffenen ankommt.
Wir tun als Landesregierung alles, damit das gelingt.
Vielen Dank.