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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Rede von Aminata Touré zu TOP 12: "Ungewollt Kinderlose besser unterstützen" am 15.12.2022

Es gilt das gesprochene Wort.

Letzte Aktualisierung: 15.12.2022

Wie man bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützt wird, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Die Anzahl der Behandlungszyklen ist unterschiedlich und auch die Höhe der Höchstbeträge.

Das ist eine Ungerechtigkeit, die der gemeinsame Antrag von SPD, FDP, SSW und der Koalitionsantrag mit Recht formuliert.

Und damit machen sie auch das Problem dahinter deutlich: Wir sollten überall in Deutschland die gleichen Lebensbedingungen haben.

Das ist es doch, worum geht. Dass es egal ist, ob Schleswig-Holsteiner*innen hier wohnen oder in Hessen. Oder ob Menschen aus Hessen nach Schleswig-Holstein kommen und hier leben.

Das ist der Grund, warum es eine bundeseinheitliche Lösung braucht.

In der letzten Legislatur gab es auf Bundesebene schon erste Versuche eine solche Lösung auf den Weg zu bringen.

Es gab Anträge zur Änderung der Voraussetzungen und Art der Kostenübernahme.

Alle wurden in den Ausschüssen von der ehemaligen Regierungskoalition abgelehnt.

Ich habe an den Koalitionsverhandlungen zu „ungewollt kinderlosen“ teilgenommen. Was haben wir da rein formuliert?

„Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen.

Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein.

Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen.

Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung.

Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen.

Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.

Nach den aktuellen Leistungen der Krankenkassen ist es noch immer so, dass gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen mit Kinderwunsch nicht unterstützt werden.

Damit ist die derzeitige Förderung weit weg von den aktuellen Lebensrealitäten.

Zusätzlich muss die Festlegung der Altersgrenzen in den Blick genommen werden.

Seit 2004 müssen beide Personen mindestens 25 Jahre alt sein. Dabei darf die Frau das 40ste und der Mann das 50te Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Grund dafür?

Das Mindestalter soll die Chance auf eine Spontanschwangerschaft erhalten.

Das Maximalalter soll wiederum die Abnahme der Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung berücksichtigen.

Mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die gesellschaftliche Entwicklung wird jedoch deutlich, dass diese Aspekte entweder angepasst oder geprüft werden müssten.

Das ist ein Zustand, den wir schlichtweg nicht akzeptieren können.

Als Ministerin halte ich es für sinnvoll zuerst für eine bundeseinheitliche und diskriminierungsfreie Förderung einzutreten.

Der SSW, die SPD und FDP fordern in ihrem Antrag aber schon jetzt beizutreten. Die Entscheidung darüber liegt am Ende bei Ihnen im Parlament.

Auch darüber, ob sie sich als Fraktionen dafür einsetzen im Haushaltsverfahren die rund 500.000 Euro bereitzustellen, um dem Bundesprogramm beizutreten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wer kein Kind bekommen kann, obwohl er oder sie es möchte, leidet oft leise. Und es gilt noch immer als gesellschaftliches Tabu über ungewollte Kinderlosigkeit zu sprechen.

Es ist gut, dass der Bund ungewollt Kinderlose unterstützt.
Diese Unterstützung muss sich aber an der Vielfalt von Familienformen orientieren und gleiche Lebensbedingungen in ganz Deutschland sichern.

Deshalb werde ich den Bund bei der Ausgestaltung einer bundeseinheitlichen und diskriminierungsfreien Initiative unterstützen.

So, wie es der Bundeskoalitionsvertrag vorsieht.

Vielen Dank.

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