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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Publikationen der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Publikationen

Beteiligung der StAUK in Verwaltungsverfahren


Allgemeines / Grundlagen

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) wird, als untere Landesbehörde für den Arbeitsschutz in Schleswig Holstein, neben den eigenen Zuständigkeiten, auch in Verwaltungsverfahren anderer Behörden beteiligt.

Durch entsprechende Stellungnahmen sollen somit frühzeitig die arbeitsschutzrechtlichen Belange sichergestellt werden. Dieses betrifft bestimmte Erlaubnissen und Genehmigungen, welche dann zum Teil bereits im Planungsprozess und während der Baumaßphase seitens der StAUK begleitet werden.

Zum Beispiel ist die StAUK bei den nachfolgenden Verwaltungsverfahren beteiligt:

  • Bauverfahren gemäß Landesbauordnung (LBO)
  • Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Erlaubnisse gemäß Gaststättengesetz (GastG)
  • Marktfestsetzungen gemäß Gewerbeordnung (GewO)
  • Gewerbeuntersagung

Hinweise zum Arbeitsschutz bei bestimmten Verwaltungsverfahren

Zur Verwaltungsvereinfachung gibt es zum Teil vorabgestimmte Verfahren zwischen den Behörden. Nachfolgend finden Sie abgestimmte Informationen zu arbeitsschutzrechtlichen Belangen:

Allgemeine Informationen

Arbeitsstätten


Selbstcheck für Unterkünfte gem. ASR 4.4

Checkliste zum Selbstcheck

Baustellen

Betriebssicherheit

Gefahrstoffe

Mutterschutz

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Sprengstoff und Pyrotechnik

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