Allgemeines / Grundlagen
Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) wird, als untere Landesbehörde für den Arbeitsschutz in Schleswig Holstein, neben den eigenen Zuständigkeiten, auch in Verwaltungsverfahren anderer Behörden beteiligt.
Durch entsprechende Stellungnahmen sollen somit frühzeitig die arbeitsschutzrechtlichen Belange sichergestellt werden. Dieses betrifft bestimmte Erlaubnissen und Genehmigungen, welche dann zum Teil bereits im Planungsprozess und während der Baumaßphase seitens der StAUK begleitet werden.
Zum Beispiel ist die StAUK bei den nachfolgenden Verwaltungsverfahren beteiligt:
- Bauverfahren gemäß Landesbauordnung (LBO)
- Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Erlaubnisse gemäß Gaststättengesetz (GastG)
- Marktfestsetzungen gemäß Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbeuntersagung
Hinweise zum Arbeitsschutz bei bestimmten Verwaltungsverfahren
Zur Verwaltungsvereinfachung gibt es zum Teil vorabgestimmte Verfahren zwischen den Behörden. Nachfolgend finden Sie abgestimmte Informationen zu arbeitsschutzrechtlichen Belangen: