In diesem Jahr beginnt der Verkauf des Silvester-Feuerwerks bereits am 28. Dezember und viele Händler haben bereits begonnen, ihre Lager zu füllen. Angesichts des bevorstehenden Verkauf möchten wir an die geltenden Regeln für den Handel mit Pyrotechnik erinnern. Der Verkauf von Pyrotechnik muss 14-Tage vor Beginn bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord angezeigt werden, dies gilt sowohl für Böller und Raketen (Kategorie F2) als auch für Tischfeuerwerk und Wunderkerzen.(Kategorie F1)
Auch in diesem Jahr finden wieder Kontrollen der Aufbewahrung und des Verkaufes statt.
Im folgender Publikation sind alle gesetzlichen Vorgaben verständlich zusammengefasst.