Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord: Thema: Ministerien & Behörden
Aktion zur Kontrolle von Unterkünften
Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord führt regelmäßig zu verschiedenen Schwerpunktthemen Kampagnen und Aktionen durch. Dabei werden die Kontrollaktivitäten für einen gewissen Zeitraum in den Schwerpunktbereichen intensiviert. Eine dieser Kampagnen ist die Aktion zum Thema „Unterkünfte“.
Unterkünfte sind Arbeitsstätten und fallen damit unter den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Im Rahmen der Kampagne werden Unterkünfte sowohl ermittelt als auch auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kontrolliert.
Warum führt die StAUK eine Kampagne zum Thema Unterkünfte durch?
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Unterbringung von Beschäftigten vermehrt in den Fokus des Arbeitsschutzes geraten. Das teilweise brisante Infektionsgeschehen während der Corona-Pandemie zeigte Defizite bei der Unterbringung von Beschäftigten auf, die auch aus dem Ausland angeworbene Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften betreffen. Behördliche Kontrollen bundesweit haben ergeben, dass zum Teil völlig unzureichende Wohnverhältnisse, eklatante hygienische Mängel und Überbelegung herrschten.
Auch nach dem Abklingen der Pandemie wird dieses Thema in Schleswig-Holstein weiterhin überwacht, um den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit auch während der Unterbringung in Unterkünften nachhaltig zu sichern und zu verbessern.
Mit Hilfe der
Checkliste zum Selbstcheck können Sie als Arbeitgeber überprüfen, ob die Anforderungen für Unterkünfte von Ihnen und von Dritten, die Sie beauftragt haben, eingehalten werden, und sich auf die Besichtigung der StAUK vorbereiten.
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