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Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung : Thema: Ministerien & Behörden

Flurbereinigung ermöglicht neue Perspektiven in Niederungen und Mooren


Durch gezieltes Flächenmanagement bei der Flurbereinigung lassen sich Nutzungs- und Interessenskonflikte in Moor- und Niederungsbereichen entschärfen.

Letzte Aktualisierung: 14.08.2023

Offenbütteler Moor
Im Offenbütteler Moor verfolgt das Flurbereinigungsverfahren primär das Ziel der Moorrenaturierung.


Kreis Rendsburg-Eckernförde / Kreis Dithmarschen. Im Rahmen der Flurbereinigung kann durch ein gezieltes Flächenmanagement ein Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft einerseits und des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes auf der anderen Seite bewirkt werden. Beispiele für diesen Ansatz sind die Flurbereinigungsverfahren im Wilden Moor nahe Rendsburg und dem Offenbütteler Moor im Kreis Dithmarschen. Sie werden in Schleswig-Holstein vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) als zuständiger Behörde durchgeführt.

Das LLnL ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) unterstellt. Werner Schwarz machte sich als zuständiger Minister am 14. August vor Ort ein Bild. Er sagte: "Mit dem Instrument der Flurbereinigung könnten wir perspektivisch in Moor- und Niederungsbereichen Schleswig-Holsteins Nutzungs- und Interessenskonflikten an Flächen begegnen". Speziell die Wiedervernässung von bewirtschafteten Moorflächen berge grundsätzlich ein großes Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Bedürfnissen in der Landwirtschaft und dem Natur-, Umwelt- und Klimaschutz.

Schwarz verdeutlichte: "Insbesondere bei der Landwirtschaft bestehen - zum Teil aufgrund existentieller Ängste - große Vorbehalte bei derartigen Maßnahmen. Die Flurbereinigung ist hier ein neutraler Partner und kann diese Konflikte entschärfen". Durch gezielten Flächentausch können den Betrieben Bewirtschaftungsmöglichkeiten außerhalb der Moorkulisse aufgezeigt und angeboten werden. "Was im Offenbütteler Moor bereits erfolgreich praktiziert wurde, soll im Wilden Moor fortgesetzt werden“, sagte Schwarz.

Die zwei Verfahren

Das Flurbereinigungsverfahren "Offenbütteler Moor" hat eine Verfahrensgröße von insgesamt 1.290 Hektar und verfolgt schwerpunktmäßig das Ziel, die Moorrenaturierung zu begleiten und umzusetzen. Großflächig wurden hierfür Flächenankäufe und Tausche zur weiteren Arrondierung von Moorflächen, zur Entflechtung von Interessenkonflikten und zur Verbesserung der Agrarstruktur vollzogen. Gleichzeitig wurden das landwirtschaftliche Wegenetz in den beteiligten Gemeinden optimiert und Maßnahmen zur Förderung der gemeindlichen sowie touristischen Entwicklung verfolgt. Durch Flächensicherung und bauliche Maßnahmen ist ein großer, zentraler Bereich des Moores bereits wiedervernässt.

Das Flurbereinigungsverfahren "Wildes Moor" mit einer Fläche von 1.184 Hektar verfolgt im Kern dieselben Ziele. Es wurden bereits einige Flächen gesichert und kleinteilige Maßnahmen umgesetzt. Das Flächenmanagement der Flurbereinigungsbehörde soll hier in den nächsten Jahren die Grundlage für eine Wiedervernässung im zentralen Moorkörper schaffen. Zudem sollen im Umlandbereich Ersatzflächen für die landwirtschaftlichen Betriebe bereitgestellt werden.

Hintergrund: Das ist Flurbereinigung

Die Flurbereinigung ist bundesweit ein etabliertes Instrument, unter anderem im Rahmen der Wiedervernässung von Mooren. Im Kern handelt es sich dabei um ein gezieltes Flächenmanagement, bei dem besonders der Ausgleich der Interessen von Landeigentümerinnen und -eigentümern sowie Projektträgern im Fokus steht.

Neben der Verbesserung der Agrarstruktur werden vornehmlich Maßnahmen zum Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Landschaftspflege und Infrastrukturprojekte durch die Flurbereinigungsbehörde begleitet. Im Vorwege werden diese Maßnahmen am "Runden Tisch" mit allen Interessengruppen einer Region abgestimmt. Als neutraler Partner bewegt sich die Flurbereinigung daher stets im Spannungsfeld der privaten und öffentlichen Interessen.

Die Flurbereinigungsbehörde beim LLnL bereitet potentielle Flurbereinigungsverfahren vor und führt diese gemeinsam mit den hierfür gebildeten Teilnehmergemeinschaften, die sich aus den Grundeigentümern im Flurbereinigungsgebiet zusammensetzen, durch. Derzeit werden 33 Flurbereinigungsverfahren mit rund 69.000 Hektar Verfahrensfläche durch das Landesamt betreut.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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