Die Flurbereinigung ordnet den Boden nach dem Flurbereinigungsgesetz und spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung des ländlichen Raumes. Während sie in den 1960-er und 70-er Jahren hauptsächlich dazu diente, die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern, wird die Flurbereinigung heute immer mehr dazu angewendet, die vielfältigen, oft auch konkurrierende Ansprüche an die Landnutzung aufzulösen. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Landschaftspflege und im Naturschutz.
Die Flurbereinigung hat aber nicht nur den Naturschutz zum Ziel. Ein Verfahren kann auch durch agrarstrukturelle oder wasserwirtschaftliche Erfordernisse sowie größere Infrastrukturvorhaben ausgelöst werden. Weiterhin können Aspekte des Umweltschutzes, der Naherholung und des Tourismus sowie der Dorfentwicklung eine Rolle spielen. In allen Verfahren sind dabei die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer zu berücksichtigen.
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Weitere Informationen finden Sie in diesen beiden Flyern des LLnL.
Beispiele für das gelungene Zusammenwirken von Naturschutz und Flurbereinigung sind die Renaturierung des Offenbütteler Moores im Kreis Dithmarschen, die Entwicklung des Pirschbachtals bei Mölln zu einem artenreichen Naturraum sowie die Erhaltung und Förderung selten gewordener Arten- und Lebensgemeinschaften im Gebiet der Oberen Treenelandschaft im Kreis Schleswig-Flensburg.
Das Verfahren Danewerk dient der Einrichtung und Sicherung von Pufferzonen beidseitig entlang des Welterbes der UNESCO über eine Länge von rund 16 Kilometern. Das Wegenetz der beteiligten fünf Gemeinden kann erneuert und die ökologisch wertvollen und sensiblen Trockenrasenlebensräume unter Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange gesichert werden.
Beispielverfahren
Wildes Moor, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Das Wilde Moor erstreckt sich über Teile der Gemeinden Osterrönfeld und Jevenstedt und bildet zusammen mit dem Stadtmoor (Stadt Rendsburg) einen prägenden Teil im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Ausgangslage
Etwa 1.148 ha beträgt die aktuelle Fläche des Verfahrensgebiets der Flurbereinigung, welches sich aus verfahrenstechnischer Sicht in zwei Bereich gliedern lässt. So befindet sich im Zentrum des Moores ein sehr kleinteiliger Kernbereich, da nahezu alle Haushalte der Rendsburger Altstadt und der Gemeinde Jevenstedt ein „Moorstück“ hatten. Dieser Kernbereich wird durch einen Außenbereich mit größeren Flächen umschlossen, welche teilweise landwirtschaftlich genutzt werden können. Das Wilde Moor ist ein degeneriertes Hochmoor, in dem intensiv Torf abgebaut wurde. Durch die Entwässerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist die Wasserhaltung im Moor stark eingeschränkt. Insgesamt sind allein im ca. 600 ha großen „Wilden Moor“ rund 400 Privateigentümer vertreten.
Ziel des gesamten Verfahrens ist es, zusammenhängende Flächenkomplexe zu schaffen, in denen die vorhandenen Moorbereiche des Wilden Moores und des Stadtmoores weiterentwickelt und besser geschützt werden können.
Grundvoraussetzung für alle Maßnahmen ist immer ein ausreichender Bestand an Tauschflächen. In diesem Verfahren konnten kurz nach Einleitung ca. 55 ha von einem Betrieb erworben werden, der im Bereich zwischen dem Wilden Moor und dem Stadtmoor liegt. Dieser Flächenpool sorgt maßgeblich für den Erfolg dieses Verfahrens. Ohne Tauschflächen wären nur direkten Ankäufe möglich.
Bereits 1988 wurde das Verfahren mit einer kleinen Fläche von ca. 125 ha im zentralen Bereich des Wilden Moores mit dem Ziel eingeleitet, die dort noch vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen aus der intensiven Nutzung zu nehmen, um dann größere Renaturierungsmaßnahmen durch Zusammenlegung von Eigentumsflächen einleiten zu können. 1991 wurde das Verfahrensgebiet auf die aktuelle Fläche von ca. 1.184 ha vergrößert. Dabei wurden folgende Verfahrensziele festgelegt:
Umsetzung eines differenzierten Stufenkonzepts zum Schutz und zur Entwicklung vorhandenen Moorlebensräume
Schaffung einer großflächigen, strukturierten Extensivlandschaft
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Maßnahmen der Dorferneuerung
Wegebaumaßnahmen
Schwerpunkt ist der Erhalt und die Verbesserung des Hochmoores „Wildes Moor“. Dazu sollen nach einem fachlichen Entwicklungskonzept Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig eine Verbesserung der Agrarstruktur für und mit den ansässigen Landwirten angestrebt. Ziel ist es, dass im Moor liegende, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen extensiviert werden können und die Landwirte Tauschflächen im umliegenden Bereich erhalten. Weiterhin soll eine Flächenbereitstellung für den Uferrandstreifen an der Wehrau erfolgen.
Dabei muss für jede/n TeilnehmerIn, egal ob LandwirtIn oder VerpächterIn, eine individuelle Lösung erarbeitet und gefunden werden. Häufig ergeben sich in Gesprächen mit den betroffenen Eigentümern noch andere Aspekte, die ebenfalls in Rahmen der Flurbereinigung weiterverfolgt werden können.
Sicherung der bereits nach § 30 BNatSchG geschützten Flächen im Kernbereich der Moore
Als Aufgaben für das Flurbereinigungsverfahren stellten sich im Laufe der Zeit Schwerpunktbereiche heraus. Dafür bietet das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Möglichkeit des Grunderwerbs ohne Notar über das Verfahren. Auf diesem Wege wurden im Teilbereich des Wilden Moores ca. 110 ha von rd. 90 Privateigentümern für die Moorrenaturierung gesichert.
Eine weitere Möglichkeit ist die Schließung von Nutzungsverträgen, in denen das Eigentum bei den PrivateigentümerInnen bleibt, sie für die Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen jedoch eine Entschädigung erhalten. Einige EigentümerInnen haben auf Nachfrage auch ihre schriftliche Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen ohne Entschädigung gegeben.
Schaffung der Pufferzone mit extensiver Bewirtschaftung zwischen dem Stadtmoor und dem Wilden Moor
Am Anfang des Verfahrens konnte ein Betrieb mit ca. 55 ha Fläche von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung gekauft werden. Es handelte sich hauptsächlich um Flächen im sensiblen Grünlandbereich, sowie um einige Ackerflächen. Mit Hilfe dieser Flächen konnten viele Tauschvereinbarungen mit aktiven LandwirtInnen umgesetzt werden, um die noch gut zu nutzenden landwirtschaftliche Flächen gegen extensiv zu bewirtschaftende Flächen zu tauschen.
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Wer ist beteiligt?
Die Flurbereinigung führt in Schleswig-Holstein das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) durch. Die Flurbereinigungsbehörde ist neutral. Sie vermittelt und koordiniert, um für alle Beteiligten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sie sorgt dafür, dass die Flächen für geplante Maßnahmen bereitgestellt werden, und optimiert und ordnet die betroffenen und umliegenden Flächen neu.
Die GrundeigentümerInnen im Flurbereinigungsgebiet bilden die Teilnehmergemeinschaft. Sie wählen einen Vorstand, der sie bei Planung, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen vertritt. Der Vorstand entwickelt gemeinsam mit dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) das Maßnahmenkonzept. Gegebenenfalls wird hierzu ein „Runder Tisch“ mit Eigentümern, Behörden und Verbänden installiert. Die Eigentumsverhandlungen werden hingegen vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in Einzelgesprächen mit den Teilnehmern geführt.
Verfahrensarten
Folgende Verfahren stehen nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie zur Landentwicklung in Schleswig-Holstein zur Verfügung:
"klassisches" Flurbereinigungsverfahren nach § 1, 37 FlurbG
vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
freiwilliger Landtausch nach §103 FlurbG
Die Neueinleitung erfolgt dabei seit geraumer Zeit nahezu ausschließlich als vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG. Einige ältere "klassische" Verfahren befinden sich noch in der Abwicklung. Bei nur wenigen Tauschpartnern bietet sich der "Freiwillige Landtausch" an. Allerdings können in diesem sehr schlanken Verfahren über die Flurbereinigung keine Maßnahmen auf den Flächen umgesetzt werden.
Insgesamt werden in Schleswig-Holstein 48 Flurbereinigungsverfahren mit einer Verfahrensfläche von rd. 107.000 ha durchgeführt (Stand: 01.12.2018 ). Dazu kommen jährlich ca. 50-60 freiwillige Landtauschverfahren.
Laufende Flurbereinigungsverfahren
Die Flurbereinigung wird in Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in den Regionaldezernaten Mitte und Südwest bearbeitet. Das Regionaldezernat Mitte befindet sich an den Standorten Flintbek, Flensburg und Lübeck und deckt alle Verfahren von Norden bis Süden im östlichen Teil Schleswig-Holsteins ab. Vom Standort Itzehoe aus betreut das Regionaldezernat Südwest die Verfahren im westlichen Schleswig-Holstein.
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