Der LBV.SH hat den Anspruch, dass seine Straßenunterhaltung einen möglichst geringen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt. Im Gegenteil: Sie soll im Einklang mit den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Straßen- und Wegegesetzes (§ 18) stehen. Daher hat der LBV.SH zusammen mit dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium standardisierte Handlungsanweisungen für den Straßenbetriebsdienst zur fachgerechten und umweltbewussten Durchführung von Gehölzpflegemaßnahmen erarbeitet und landesweit eingeführt.
Gehölze an den Straßen dürfen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar „auf den Stock gesetzt“ werden, wenn es notwendig ist. In der übrigen Zeit sind diese Maßnahmen lediglich dann erlaubt, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Form- und Pflegeschnitte sind jederzeit möglich.
Kann man Gehölzschnitt nicht nachts erledigen?
Den Gehölzschnitt nachts zu erledigen wäre sowohl für den Verkehr als auch für das Personal des Straßenbetriebsdienstes des LBV.SH zu gefährlich. Zum einen könnte das Arbeiten mit Strauchwerk bei schlechten Sichtverhältnissen zu Arbeitsunfällen führen. Zum anderen werden solche Arbeiten oft als Wanderbaustellen durchgeführt (zum Beispiel im Mittelstreifen einer großen Bundesstraße), auf die sich die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nachts schlechter einstellen können. Es ist also für alle Beteiligten zu riskant.
Ein Knick ist ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die lebenden Zäune – angepflanzt auf Wällen aus Steinen, Erde und Baumstümpfen – dienen als Grenze und Schutz vor Fremdvieh und Sandverwehungen. Knicks gehören heute zu den prägenden Landschaftselementen der Schleswig-Holsteinischen Kulturlandschaft. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten – darunter auch viele gefährdete Arten. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig-Holstein aus. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts werden sie geschützt. Ihr Erhalt wird gepflegt mit dem „auf den Stock setzen.“ Das ist für Knicks überlebenswichtig. Denn ohne regelmäßiges „knicken“ kein Knick. Und ohne Knicks würde der jahrhundertealten Kulturlandschaft im echten Norden ein essentielles Element der biologischen Vielfalt im Land fehlen.
Beim „auf den Stock setzen“ von Gehölzen wird der Schnitt zehn bis 20 Zentimeter über dem Boden oder bei Wiederholungspflege dicht über dem Stockausschlag ausgeführt. Durch das anschließend starke Austreiben wird eine dichte Struktur des Bewuchses erreicht. Zur Erhaltung der Knicks und ihrer Funktionen, oft gekoppelt mit einer nachhaltigen Holzverwertung, ist es erforderlich, die Gehölze in einem Rhythmus von zehn bis 15 Jahren auf den Stock zu setzen.
Bäume und Sträucher auf Straßennebenflächen erfüllen vielfältige Funktionen, wie die Verdeutlichung des Straßenverlaufs, Sicht-, Blend- und Windschutz. Und sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität, zur Luft- und Wasserfilterung, zur Co2-Reduktion und vieles weiteres mehr. Ein Lärmschutz ergibt sich durch die Bepflanzung allerdings nicht.
Bautechnisch dient die Bepflanzung an Verkehrswegen beispielsweise auch der Böschungssicherung. Ergänzend wird die Straße mithilfe von Bepflanzungen zudem besser in die Landschaft eingebunden. Außerdem erfüllen Bepflanzungen eine erhebliche Katalysatorfunktion für unsere Luft und sind wichtige Rückzugsorte für viele Insekten, Tiere, Kleinstlebewesen und Vögel. Sie erfüllen also ganz wesentliche Funktionen des Biotopverbundes und sind ein wichtiger Beitrag für die Biodiversität.
Der LBV.SH nutzt für die Aussaat auf Straßennebenflächen standortangepasstes Regionssaatgut wie gebietsheimische Kräuter und Gräser. Nährstoffarme Böden werden mit blühenden Arten aufgewertet. Anschließend werden die Flächen entsprechend standortangepasst gepflegt.
Zurzeit wird durch die Einsaat des Klappertopfes (eine heimische Pflanze, die an Gräsern schmarotzt und auf diese Weise für andere heimische Arten Platz schafft) versucht, die Artenvielfalt zu erhöhen. Das Projekt ist derzeit in der zweiten Erprobungsphase und wird vom Bundesamt für Naturschutz, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und dem LBV.SH gemeinsam getragen.
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