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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Wildunfälle



Letzte Aktualisierung: 12.02.2024

Wie viele Wildunfälle gibt es in Schleswig-Holstein jährlich?

Laut Verkehrssicherheitsbericht der Landespolizei ereigneten sich 2019 in Schleswig-Holstein 17.600 Wildunfälle. Im Vorjahr waren es mit 15.700 etwas weniger.

Was unternimmt der LBV.SH um Wildunfälle zu verhindern?

Der LBV.SH unterhält und pflegt an den von ihm zu betreuenden Straßen über 900 Kilometer Wildschutzzäune. Darüber hinaus werden mit über 17 Kilometern Leiteinrichtungen Amphibien daran gehindert auf die Straßen zu gelangen. Zusätzlich gibt es Wildtunnel, blaue Reflektoren an Verkehrseinrichtungen und eine elektrische Wildwarnanlage bei Rastorf.

Wie funktioniert die Wildwarnanlage am Rastorfer Kreuz?

Die Wildwarnanlage an der B 202 reduziert bei registrierter Wildbewegung die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 70 Kilometer pro Stunde.

Ein weißer Schild mit roter Aufschrift: Achtung Wildwechsel.
Vorsichtiges Autofahren bei Wildwechselwahrscheinlichkeit.


Positive Unfallentwicklung am Rastorfer Kreuz:

  • zwischen 2000 und 2003: im Mittel etwa 50 Unfälle im Jahr

2004: Errichtung eines Wildschutzzaunes

  • zwischen 2004 und 2011: im Mittel etwa 25 Unfälle pro Jahr

2011: Verlängerung des Wildschutzzaunes und Öffnung an zwei Stellen, Inbetriebnahme der Wildwarnanlagen

  • Im 1. Betriebsjahr (12. September 2011 – 30. September 2012): fünf Unfälle in den Wechselbereichen
  • Im 2. Betriebsjahr (1. Oktober 2012 – 30. September 2013): elf Unfälle in den Wechselbereichen
  • Im 3. Betriebsjahr (1. Oktober 2013 – 30. September 2014): sechs Unfälle in den Wechselbereichen

2014: weitere Verlängerung der Wildschutzzäune auf eine Länge von rund vier Kilometern

  • 2017: elf Unfälle in den Wechselbereichen
  • 2018: acht Unfälle in den Wechselbereichen

Wie soll sich ein Autofahrer verhalten, wenn plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auftaucht?

Vollbremsung machen und unbedingt die Spur halten (Lenkrad gut festhalten), auch wenn es schwerfällt. Dem Wild zum Schutz auszuweichen kann fatale Folgen haben – für sich und andere.

Sollte es doch zu einem Unfall gekommen sein, muss die Polizei gerufen und die Unfallstelle abgesichert werden. Die Polizei verständigt gegebenenfalls weiteres Fachpersonal. Keinesfalls sollten sich Autofahrerinnen und Autofahrer nach einem Wildunfall einem angefahrenen Tier nähern. Verletzte Tiere mobilisieren letzte Kräfte und können angreifen. Vor allem bei Wildschweinen ist dies schnell lebensgefährlich. Unfallwild darf auch nicht mitgenommen werden beispielsweise für den eigenen Verzehr – das wäre Wilderei. Außerdem könnte das Tier krank gewesen sein.

Tiere kennen keine Verkehrsregeln (wildunfall-vermeiden.de)

Was ist die gefährlichste Tageszeit?

Grundsätzlich sollte man immer mit Wildwechsel rechnen und bremsbereit fahren. Es gibt aber Zeiten, die eine Unfallhäufung erkennen lassen:

  • Januar bis März / September bis Dezember: 17:00 bis 19:00 Uhr
  • April bis August: 5:00 bis 7:00 Uhr
  • Mai bis Juli: 21:00 bis 22:00 Uhr

Das heißt in der Morgen- und in der Abenddämmerung ist die Gefahr besonders hoch.

Welche Tiere trifft es besonders häufig?

Besonders häufig werden Rehe und Wildschweine angefahren. Sie überqueren Straßen zum Beispiel beim Wechsel von Rückzugs- zu Nahrungsflächen sowie zur Paarungszeit, um in andere Gebiete zu gelangen.

Ein Wildschwein steht am Straßenrand.
Besonders Betroffen: Das Wildschwein

Wer kümmert sich um die Tierkadaver?

Der LBV.SH übernimmt die Entsorgung auf außerörtlichen Straßen, in Dörfern und Städten die kommunalen Verwaltungen. Diese Aufgabe ist durch das Tierkadaverbeseitigungsgesetz geregelt und gilt nicht nur für Wildtiere. Bei großen Nutztieren wie Schafen, Rindern und Pferden begeben sich die LBV.SH-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Suche nach den Haltern, um den Ausbruch weiterer Tiere auszuschließen. Haustiere wie Hunde und Katzen werden von den Kolleginnen und Kollegen erst nach ein bis zwei Tagen eingesammelt, damit die Besitzerinnen und Besitzer die Möglichkeit haben ihr Haustier zu finden.

Größere Tiere werden dann zum Betriebshof der Meisterei gebracht und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Tierkörperbeseitigungsanlage abgeholt. Kleine Tiere wie Hasen, Igel und Kaninchen werden am Straßenrand vergraben.

Findet die Gefahr durch Wildunfälle bei der Planung von Straßen Berücksichtigung?

Bei allen Neu-, Um- und Ausbauplanungen des LBV.SH werden im Rahmen der Bestandsermittlung auch Daten zu Wildunfällen und Totfunden von Jagdverbänden oder Hegeringen abgefragt. Außerdem werden Daten der polizeilichen Unfallstatistiken in die Planungen miteinbezogen. Diese Daten erlauben Rückschlüsse auf die im Planungsraum vorkommenden Wildarten, die Größe der Bestände sowie auf Gefährdungen durch Verkehr. Anschließend wird gemäß den aktuell gültigen Richtlinien, Merkblätter und Normen geplant und umgesetzt.

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