Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) lässt im Rahmen der Gewährleistung an der Landesstraße 149 - in Glüsing am 21. Juli und in Hennstedt am 22. Juli - vorliegende Mängel (Fugen in Fahrbahn) durch die damals ausführende Baufirma beseitigen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten jeweils nur unter Vollsperrung der Kreuzung L 149 (Landesstraße) und L 150 (Hollingstedter Straße/Lindener Straße) in Glüsing sowie der Kreuzung L 149 (Kirchenstraße/Mühlenstraße) und Heider Straße/Ottensstraße erfolgen.
Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung für beide Vollsperrungen führt ab Hennstedt über die L 239 (Rolfstraße) und die K 49 (Lindener Koog) bis Linden, die L 150 (Holtweg) und L 172 (Pahlkrug/Hauptstraße) nach Pahlen, die K 47 bis Delve sowie die L 150 nach Glüsing und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.