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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

L 6: kurzfristige Fortsetzung der Fahrbahnerneuerung



Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) setzt kurzfristig seit 1. März bis etwa 31. Mai 2024 die Erneuerung der beschädigten Fahrbahn der Landesstraße 6 zwischen Nyhörn und Emmelsbüll fort. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Zur Reduzierung der Einschränkungen ist die Baumaßnahme in vier Abschnitte unterteilt:

  1. Bauabschnitt (1. bis 25. März): von Nyhörn bis Dagebülldamm
  2. Bauabschnitt (11. bis 25. März): von Galmsbüll bis Neugalmsbüll
  3. Bauabschnitt (26. März bis 19. April): von Neugalmsbüll bis Kleinkoogsdeich
  4. Bauabschnitt (19. April bis 31. Mai): Emmelsbüll-Horsbüll bis Klanxbüller Straße (L 8)

Anliegerinnen und Anlieger können eingeschränkt ihre Grundstücke erreichen – lediglich während der Asphaltierungsarbeiten ist die Strecke nicht befahrbar. Die Baufirma vor Ort informiert rechtzeitig durch Hauswurfzettel über mögliche Einschränkungen. Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich. Die Gesamtkosten von etwa 5,6 Millionen Euro trägt das Land.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung für den ersten Bauabschnitt führt ab Nyhörn über die K 91 durch Broderswarft und K 109 zur L 191 nach Dagebüll sowie über die L 9 nach Dagebülldamm. Für den zweiten Bauabschnitt verläuft die Umleitungsstrecke ab Galmsbüll über die L 6 nach Dagebülldamm sowie über die K 92 bis Neugalmsbüll. Im dritten Bauabschnitt wird der Verkehr ab Neugalmsbüll über die L 6 und die L 7 nach Niebüll sowie die K 107 nach Kleinkoogsdeich geführt. Die ausgeschilderte Umleitung im vierten Bauabschnitt führt ab Emmelsbüll-Horsbüll über die K 94 Richtung Klanxbüll zur Klanxbüler Straße (L 8). Die Umleitungsstrecken gelten jeweils auch in umgekehrter Richtung.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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