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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 203: Instandsetzung der Spitzenverriegelung der Schleibrücke Kappeln



Letzte Aktualisierung: 06.10.2023

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert an der Schleibrücke Kappeln im Verlauf der Bundesstraße 203 die beschädigten Spitzenverriegelungen beider Klappenseiten vom 6. bis 16. November 2023. Die Schleibrücke wird für die Arbeiten jeweils montags bis donnerstags halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird während der Sperrung in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer über die jeweils freie Klappe geführt.

Die Verkehrsführung

Los geht es vom 6. bis 9. November mit der Erneuerung der Verriegelung des Klappenpaares Süd. Während dieser Arbeiten wird der Verkehr in beide Richtungen über die Nordseite der Klappbrücke geführt. Nach Abschluss der Arbeiten an den Südklappen wird vom 13. bis 16. November die Spitzenverriegelung an den nördlichen Klappen erneuert und der Verkehr in beide Fahrtrichtungen über die südliche Brückenseite geleitet. Nach Abschluss der Arbeiten wird die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer im Brückenbereich wieder aufgehoben.

Für die Schifffahrt ist die Schleibrücke montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr voll gesperrt. Außerhalb der täglichen Bauzeiten wird die Klappbrücke zu den regulären Zeiten geöffnet. In dringenden Fällen ermöglicht der LBV.SH - nach vorheriger Anmeldung beim Brückenwärter oder Baustellenkoordinator - Sonderöffnungen für Schiffe. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Spitzenverriegelungen von rund einhunderttausend Euro trägt der Bund.

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