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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 199: Radweg- und Fahrbahnerneuerung zwischen Hafferholz und Kieholm



Letzte Aktualisierung: 01.09.2023

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 6. September bis voraussichtlich 20. November 2023 die schadhafte Bundesstraße 199 (Nordstraße) einschließlich des Rad- und Gehwegs zwischen Hafferholz und Kieholm. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Anliegerinnen und Anlieger können zeitweilig nur eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen ihre Grundstücke erreichen. Im Linienbusverkehr ist ebenfalls mit Einschränkungen zu rechnen. Zur Reduzierung der Einschränkungen wird die Maßnahme in drei Phasen unterteilt: 

  1. Bauphase (6. September bis voraussichtlich 15. Oktober): Erneuerung des Rad- und Gehwegs sowie der Fahrbahn der B 199 zwischen den Knotenpunkten in Kieholm und Hafferholz
  2. Bauphase (10. Oktober 2023 bis 7. November 2023): Erneuerung des Knotenpunktes in Kieholm.
  3. Bauphase (7. bis 20. November 2023): Erneuerung des Knotenpunktes in Hafferholz

Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich. Die Gesamtkosten von rund 2,6 Millionen Euro trägt der Bund.

Umleitung

Der Radverkehr wird ab Kieholm über die gesperrte Fahrbahn der B 199 sowie weiter durch Gundelsby und umgekehrt geführt. Die ausgeschilderte Umleitung für Kraftfahrzeuge führt ab Kappeln über die L 277 nach Wormshöft sowie die K 111 bis Hafferholz und umgekehrt. Zusätzlich werden zwei empfohlene weiträumige Umleitungen ausgeschildert: Ab Gelting über die K 58 durch Rabenholz nach Kappeln und umgekehrt. Ab der B 199 hinter Steinbergskirchen über die L 252 durch Niesgrau zur L 21 nach Kappeln und umgekehrt.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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