Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) muss ab dem 12. April 2023 im Verlauf der Bundesstraße 430 wegen starker Asphaltschäden in der Ortsdurchfahrt Schenefeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduzieren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist zur Gefahrenminderung für Kraftfahrzeuge und Personen notwendig.
Zur Dauer der Einschränkung kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keinerlei Aussage getroffen werden. Eine Sanierung ist kurzfristig nicht vorgesehen. Asphaltausbrüche werden durch die zuständige Straßenmeisterei zeitnah repariert. Der LBV.SH bittet, sich auf den schlechten Straßenzustand einzustellen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde des Kreises Steinburg und dem Amt Schenefeld abgestimmt.