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Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 75 und B 104: Fahrbahnerneuerungen in Lübeck



Letzte Aktualisierung: 13.03.2023

Straßenkarte zur Darstellung der beschriebenen Umleitung.
Umleitung zu B 75 und B 104: Fahrbahnerneuerungen in Lübeck

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 15. März bis voraussichtlich 13. Oktober 2023 in Lübeck zwischen Volksfestplatz und Israelsdorf die beschädigten Fahrbahnen der Bundesstraßen 75 und 104 einschließlich des Geh- und Radwegs sowie der Schutzplanken. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn stattfinden. Der Verkehr zwischen Sandberg und Herrentunnel wird in beide Fahrtrichtung einspurig geführt.

Durch Sperrung der Verbindungsrampen zwischen der B 75 und der B 104 in Abhängigkeit des jeweiligen Bauabschnittes kommt es zu Beeinträchtigungen in Ost-West-Richtung. Eine Umleitung wird daher eingerichtet. Die Maßnahme wird in drei Bauabschnitte unterteilt:

  • März bis 15. April: Herstellung der Mittelstreifenüberfahrten sowie Rückbau der Beleuchtung und der Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen
  • April bis 14. Juli: Sanierung der Richtungsfahrbahn Lübeck mit Sperrung Verbindung zwischen B 104 und B 75 Richtung Lübeck
  • Juli bis 13. Oktober: Sanierung der Richtungsfahrbahn Kücknitz mit Sperrung der Verbindung zwischen B 75 und B 104 in Richtung Kücknitz

Diese Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich. Die Gesamtkosten von rund zehn Millionen Euro trägt der Bund.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Sandberg über die B 75, die Arnimstraße (K 22), die Wesloer Landstraße sowie die Mecklenburger Straße (B 104) Richtung Herrentunnel und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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