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Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Straßenverkehrszählung in Schleswig-Holstein



Im ganzen Bundesgebiet werden von den zuständigen Behörden Verkehrszahlen ermittelt.

Letzte Aktualisierung: 22.04.2024

Ein gelber Kasten hängt an dem Pfeiler einer Ampel.
Die Kameras werden ausschließlich nach Fahrzeugtypen ausgewertet, weder Kennzeichen noch Insassen werden erfasst.

In Schleswig-Holstein ist der LBV.SH für die Verkehrszahlen an Bundes-, Landes und Kreisstraßen (in einigen Kreisen) zuständig. Dabei gibt es unterschiedliche Gründe Verkehrszählungen durchzuführen.

Straßenverkehrszählungen (SVZ) auf Bundesfernstraßen

Die Straßenverkehrszählung (SVZ) des Bundes findet alle fünf Jahre auf den Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen) statt. Aufgrund der Corona-Pandemie und den schwer einzuschätzenden Einflüssen auf den Verkehr wurde die für 2020 geplante SVZ auf 2021 verschoben.

Die SVZ--Straßenverkehrszählung wird durchgeführt, um die Verkehrsentwicklung im gesamten Bundesgebiet beurteilen zu können. Dafür wird der Verkehr an rund 40.000 Standorten im Bundesgebiet gezählt, davon ein Drittel an Bundesfernstraßen. In Schleswig-Holstein gibt es an den Bundesfernstraßen etwa 390 Zählstellen. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ist davon für 293 Zählstellen auf den Bundesstraßen zuständig.

Aktuell werden im Bundesgebiet Zählungen durch Kameras, Seitenradargeräte und zählende Personen mit Strichlisten durchgeführt. Im Norden Schleswig-Holsteins wird in diesem Jahr zum ersten Mal ausschließlich mit Kameras gezählt. Hierbei werden Videoaufnahmen mit geringer Auflösung gemacht, die später durch Computerprogramme und Personal ausgewertet werden. Im Süden Schleswig-Holsteins sitzen an festgelegten Standorten Zählerinnen ung Zähler, die den Verkehr auf Strichlisten notieren. Dabei werden sie zum Teil durch Kameras unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen unterstützt.

Die Ergebnisse der Zählungen laufen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen. Zum Abgleich der gesammelten Daten und für die Auswertung werden die Dauerzählstellen im Bundesfernstraßennetz genutzt. Die Zählungen werden gemäß der „Richtlinie für die Straßenverkehrszählung 2020 im Jahre 2021 auf den Bundesfernstraßen“ durchgeführt, unter anderem werden hier auch Zählzeiträume und Fahrzeugarten definiert.

Die Daten liefern neben Erkenntnissen zur Verkehrsentwicklung auch wichtige Basisdaten für die Verkehrsplanung, Unfallstatistik und Planung von Umleitungsstrecken. Weiterhin werden die Daten für Lärm- und Emissionsberechnungen und Mobilitätsstudien genutzt. Auch Forschungsinstitutionen, Verbände und Bürgerinitiativen greifen auf diese Daten zu.

Verkehrsmonitoring der Landesstraßen

An Landesstraßen werden für ein festgelegtes Netz von Zählstellen regelmäßig Verkehrszahlen vom LBV.SH ermittelt. Die Zählungen erfolgen durch Seitenradargeräte, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der lokalen Straßenmeistereien aufgestellt werden. Die Daten (keine Videoaufnahmen) werden automatisch an die weiterverarbeitenden Firmen übermittelt und nach der Auswertung dem LBV.SH wieder zur Verfügung gestellt.

Verkehrszählungen an Kreisstraßen

Der LBV.SH hat für einige Kreise in Schleswig-Holstein die Auftragsverwaltung für die Kreisstraßen. Demzufolge kümmert sich der LBV.SH auch um die Verkehrszählungen an den betreffenden Kreisstraßen. Je nach Absprache nehmen die Kreise an der regelmäßig alle fünf Jahre stattfindenden Straßenverkehrszählung teil und lassen die Verkehrszahlen für ein festgelegtes Netz von Zählstellen ermitteln. Im Rahmen der Auftragsverwaltung führt der LBV.SH auch Anlasszählungen für Baumaßnahmen an Kreisstraßen durch.

Dauerzählstellen

Dauerzählstellen erfassen kontinuierlich den Verkehr auf ausgewählten meist hochbelasteten Strecken. Die Standorte liegen überwiegend auf Bundesfernstraßen. Die Ergebnisse werden für Straßenplanungen und Verkehrsmodelle genutzt, dienen aber auch zur Ermittlung von Hochrechnungsfaktoren für weitere kürzer angelegte Zählungen wie etwa die SVZ auf Bundesfernstraßen. Die ausgewerteten Daten laufen bei der BASt zusammen.

Anlasszählungen auf klassifizierten Straßen

Straßenplanungen, Baustellen, Umleitungen und Lärmuntersuchungen machen es erforderlich, dass über das festgelegte Zählstellen-Netz hinaus Verkehrszählungen durchgeführt werden. Diese Zählungen werden als „Anlasszählungen“ bezeichnet.

Es gibt Anlasszählungen für Straßenquerschnitte, die mittels Seitenradargeräten durchgeführt werden. Hierbei wird über den Tagesverlauf die Anzahl der Fahrzeuge und die Fahrzeugart zum Beispiel Rad, PKW--Personenkraftwagen, Sattelzug oder ähnliches ermittelt.

Es gibt zudem Anlasszählungen an Knotenpunkten. Im Rahmen einer Knotenpunktzählung werden die Verkehrszahlen an einer Kreuzung oder Einmündung ermittelt, an der es lange Wartezeiten gibt, oder bei der Überprüfung von Unfallschwerpunkten. das Personal der lokalen Straßenmeistereien ermittelt dabei die Anzahl und Art der Fahrzeuge sowie die Wegebeziehungen. In der Regel finden diese Zählungen dienstags oder donnerstags in den verkehrsreichsten Zeiten statt.

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Straßenverkehrszählung 2021

Allgemeine Hinweise

Bei der Straßenverkehrszählung 2021 werden Informationen über die Nutzung von öffentlichen Straßen durch Verkehrsteilnehmer gesammelt und ausgewertet. Die Auswertung der Verkehrsströme erfolgt ohne jeglichen Personenbezug, d.h. es wird an keiner Stelle ermittelt, welche konkreten Personen oder Fahrzeuge sich zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten befunden haben. Für die Verkehrsplanung werden lediglich Daten benötigt, wie viele Fahrzeuge welcher Art (z.B. PKW, LKW, Fahrräder, Krafträder) die Verkehrswege in bestimmten Richtungen zu bestimmten Zeiten benutzt haben. Zur Erhebung dieser Informationen wird der Straßenverkehr an den Zählstellen mit Videokameras aufgezeichnet. Die Aufnahmen werden danach von geschulten Personen ausgewertet und die Ergebnisse manuell in ein Zählverfahren eingegeben. Die Auflösung und die Standorte der Videokameras sind so gewählt, dass nach Möglichkeit keine Personen und Kfz-Kennzeichen erkennbar sind. Sofern dies dennoch der Fall ist, wird durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass keine weitere Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung der personenbeziehbaren Informationen stattfindet. Unbefugte Zugriffe werden u.a. durch Verschlüsselung der Aufnahmen bereits in den Kameras verhindert. Die Videoaufnahmen werden nach Übernahme der nichtpersonenbezogenen Informationen in das Zählverfahren gelöscht.

Hinweise gem. Art. 14 DSGVO

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Die Videoaufzeichnung des Straßenverkehrs erfolgt zum Zweck der Verkehrszählung ohne personenbezogene Weiterverarbeitung entsprechend der BAST-Richtlinien für die Straßenverkehrszählung 2020 im Jahre 2021 auf den Bundesfernstraßen gem. Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO, §§ 3 Abs. 1, 14 LDSG-SH.

Kategorien personenbezogener Daten:

Kfz-Kennzeichen, Abbildungen von Personen

Datenübermittlung, Weiterverarbeitung:

Die Videoaufnahmen werden nur für die Bestimmung von Fahrzeugklassen und Fahrtrichtungen während eines festgelegten Zeitraums verwendet. Personenbezogene Daten werden nicht weiterverarbeitet und nicht an den Verantwortlichen oder Dritte übermittelt.

Speicherdauer/Löschfrist:

Die Videoaufnahmen werden unmittelbar nach Extraktion der Zähldaten gelöscht. Es werden keine Kopien angefertigt.

Datenschutzrechte:

Nach Art. 15 DSGVO haben Sie gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein ein Recht auf Auskunft darüber, ob personenbezogene Daten über Sie verarbeitet werden. Ggf. können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Recht auf Löschung aus Art. 17 DSGVO geltend machen. Sie können sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung rechtswidrig ist.

Zuständige Behörde für Schleswig-Holstein ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz
Postfach 71 16
24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1200
Fax: 0431 988-1223


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