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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Himmelslaternen/Sky-Laterne

Letzte Aktualisierung: 21.02.2020

Eine Himmelslaterne / Sky-Laterne ist ein Papierlaterne in Leichtbauweise, die in die Luft aufsteigen kann und bei dem der Auftrieb durch Erwärmung der im Ballonkörper enthaltenen Luft mittels einer eigenen Feuerquelle erzeugt wird.

§ 1 der Landesverordnung für den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen vom 04.08.2009 (Heißluftballonverordnung (HlbVO), (LVO v. 04.10.2018, GVOBl. S. 658) verbietet das Aufsteigen lassen von „unbemannten Heißluftballonen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (Himmelslaternen)“.

Ausnahmen vom Verbot sieht die HlbVO nicht vor. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 geahndet werden (§ 2 Abs. 2 HlbVO).

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