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: Thema: Ministerien & Behörden

Fesselballon

Letzte Aktualisierung: 21.02.2020

Ein Fesselballon ist ein mit Traggas oder mit Heißluft gefüllter Ballon, der unmittelbar oder mittelbar mit dem Boden verankert ist, unabhängig von Ausmaßen und Masse der Ballonhülle. Fesselballone werden in Deutschland luftrechtlich als eigene Luftfahrzeugklasse angesehen.

Antrag und Genehmigung

Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) bedarf der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge gehalten werden einer Erlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Antrag auf Erteilung einer einzelnen Erlaubnis zum Auflassen eines Fesselballons

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