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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

A 25 / B 5: Der Planfeststellungsbeschluss wurde erlassen – Ortsumgehung Geesthacht

Mit dem Bau der Ortsumgehung soll die Stadt Geesthacht vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Letzte Aktualisierung: 20.11.2024

Landkarte, die den möglichen Verlauf der Ortsumgehung skizziert.
Übersichtsplan der Ortsumgehung Geesthacht. Zum Herunterladen bitte auf das Bild klicken.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) ist mit der Planung der Ortsumgehung Geesthacht beauftragt. Diese ist als Maßnahme im vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eingestellt. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes als zweiter Vorhabenträger für den ersten Abschnitt (vom Beginn der Maßnahme an der A 25 bis zur AS Geesthacht Nord) im laufenden Verfahren beteiligt.

Die Gesamtmaßnahme umfasst einen Neubau zwischen der bestehenden Anschlussstelle der A 25 (westlich von Geesthacht) und der B 5 bei Grünhof (östlich von Geesthacht). Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt ungefähr elf Kilometer. Hiervon werden vier Kilometer als Fortführung der A 25 gebaut. Die restlichen sieben Kilometer werden im zweistreifigen Bundesstraßenquerschnitt weiter hergestellt.

Die Ortsumgehung umfasst auf der gesamten Länge 15 Brückenbauwerke zur Über- beziehungsweise Unterführung von Straßen, Wegen und Gewässern oder als Querungsmöglichkeit für die Fauna. Die Querung des Geesthanges stellt mit einer Großbrücke in einer Gesamtlänge von über 500 Metern das längste Bauwerk dar.

Zur Vermeidung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Natur werden vielfältige landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant und umgesetzt.

Visualisierung der Anschlussstelle Geesthacht-West.
Visualisierung der Anschlussstelle Geesthacht-Nord.
Visualisierung des Knotenpunkts Hamwarde.
Visualisierung im Bereich des Gutes Hasenthal/Rappenberg.

Baufortschritt Landschaftsplanung

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Beginn der Vermessungsarbeiten

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Im Jahr 2018 wurde mit dem Planfeststellungsverfahren durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 27. August 2018 bis zum 26. September 2018 begonnen. Im Zuge des Anhörungsverfahrens ergaben sich aufgrund der vorgebrachten Einwendungen und Erörterungen Änderungen in der Planung, die mit der ersten Planänderung zum laufenden Verfahren im Frühjahr 2021 öffentlich ausgelegen haben. Die Einwendungsfrist hierfür endete am 1. Juni 2021.

Aufgrund neuerlicher Einwendungen und Stellungnahmen zu diesen Planänderungsunterlagen und der anschließenden Erörterungen wurden weitere Änderungen und die nochmalige Erstellung von Deckblättern erforderlich. Der Antrag auf Einleitung des Planänderungsverfahrens zur zweiten Planänderung erfolgte im Dezember 2022. Die Auslegung erfolgte vom 20. März 2023 bis einschließlich 9. April 2023. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Amt für Planfeststellung Verkehr am 28. März 2024 erlassen. Der Beschluss mit den planfestgestellten Anlagen wird demnächst öffentlich bekanntgemacht und kann unter https://planfeststellung.bob-sh.de eingesehen werden.

Um möglichst zeitnah nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für die A 25 / B 5, Ortsumgehung Geesthacht mit den Baumaßnahmen (Bauwerke, Trasse) beginnen zu können, ist die vorzeitige Durchführung von CEF-Maßnahmen erforderlich. Hierfür wurde ein Antrag auf vorläufige Anordnung nach § 17 Abs. 2 FStrG beim Amt für Planfeststellung Verkehr gestellt, dem am 21. September 2023 stattgegeben wurde. Mit den ersten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen wurde im Frühjahr 2024 begonnen.

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich nach den letzten Kostenberechnungen auf etwa 161 Millionen Euro.

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck

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