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: Thema: Ministerien & Behörden

Windwarnanlage der Fehmarnsundbrücke



Letzte Aktualisierung: 15.03.2024

Die Fehmarnsundbrücke im Verlauf der Bundesstraße 207 verbindet die Insel Fehmarn mit dem Festland. In rund 25 Meter Höhe überquert sie einen Seitenarm der Ostee - den Fehmarnsund. An dieser engen Stelle herrschen häufig andere Windverhältnisse als im Binnenland, auf der Insel oder auf der wenige Kilometer entfernten offenen See.

Die Windwarnanlage soll den Verkehr vor den besonderen Gefahren des Windes auf der Fehmarnsundbrücke schützen. Gefährlich ist hierbei nicht nur das Abkommen von der Brücke selbst, auch können Fahrzeuge beziehungsweise Anhänger durch eine einzige Böe umgeworfen werden. Auch ist bei manchen Windverhältnissen ein spursicheres Fahren nicht mehr möglich, so dass man nicht nur sich selbst in Gefahr begibt, sondern auch den Gegenverkehr gefährdet. Bei besonderen Wetterlagen wird daher in Abhängigkeit der Windstärke und der Windrichtung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert, die Brücke für windgefährdete Fahrzeuge und bei Orkan für alle Fahrzeugklassen gesperrt.

Seit 2009 ist die Brücke mit einer modernen Windwarnanlage ausgestattet. Diese besteht aus zwei Windmesseinrichtungen und variablen Verkehrszeichen. Die Verkehrszeichen ermöglichen je nach Windverhältnissen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, eine Sperrung für leere LKW und Wohnwagengespanne oder eine Vollsperrungen der Brücke anzuzeigen. Die Gefährdung durch Wind wird in Abhängigkeit der Windstärke, der Böigkeit und Windrichtung eingeschätzt.

Funktionsweise der Windwarnanlage

Die Windstärke und -richtung wird jeweils an einem Standort auf dem Festland sowie einem auf der Insel unmittelbar am Brückenbauwerk, unbeeinflusst vom fließenden Verkehr, gemessen. Für die Schaltung der Verkehrszeichen maßgeblich ist die maximale Geschwindigkeit einer Böe. Auf der Basis dieser Messungen werden die Verkehrszeichen durch einen Operator nach Anordnung durch die Verkehrsbehörde geschaltet.

Eine Sperrung der Brücke für leere LKW und Wohnwagengespanne wird ab einer Windstärke von 9 bft.Beaufortskala (das entspricht 75 Stundenkilometer) angezeigt. Diese Fahrzeuggruppen werden auf die Auffangparkplätze vor der Brücke abgeleitet. Alle anderen Fahrzeuge dürfen die Brücke mit einer auf 60 Stundenkilometer reduzierten zulässigen Geschwindigkeit unter Beachtung des Überholverbotes passieren. Die Schrankenanlagen der Einfahrten zu den Auffangparkplätzen werden geöffnet und die Parkplatzbeleuchtung wird gegebenenfalls eingeschaltet. Die Schranken an den Ausfahrten von den Parkplätzen auf die B 207 sind grundsätzlich geschlossen. Im Bedarfsfall öffnen die Ausfahrtschranken bei Annäherung eines Fahrzeuges, um den Parkplatz im Notfall verlassen zu können. Die Plätze können auch über rückwärtige Ausfahrten zu dem nachgeordneten Straßennetz verlassen werden.

Ab einer Windstärke von 12 bft.Beaufortskala (das entspricht 117 Stundenkilometer) ist die Brücke für alle Fahrzeugarten gesperrt. Die minimale Dauer einer Sperrung beträgt 20 Minuten. Wird auf Grund einer Böe von 12 bft. eine Vollsperrung angezeigt, verlängert sich die Dauer der Schaltung mit jeder weiteren Böe von 12 bft.Beaufortskala innerhalb der ersten 10 Minuten nicht. Erst mit einer weiteren Böe von 12 bft.Beaufortskala ab der 11. Minute verlängert sich die Dauer der Sperrung.

Windstärken und Schaltungen der Verkehrszeichen

WindstärkeWindgeschwindigkeitBedeutungSchaltvorgang nach Verkehrsrechtlicher Anordnung
bei
Schaltvorgang nach Verkehrsrechtlicher Anordnung
bei
bft.km/hWind in QuerrichtungWind in Längsrichtung
00 - 1WindstilleKeine AnzeigeKeine Anzeige
12 - 5leichter ZugKeine AnzeigeKeine Anzeige
26 - 11leichte BriseKeine AnzeigeKeine Anzeige
312 - 19schwache BriseKeine AnzeigeKeine Anzeige
420 - 28mäßige BriseKeine AnzeigeKeine Anzeige
529 - 38frische BriseKeine AnzeigeKeine Anzeige
639 - 49starker Wind80 km/hKeine Anzeige
750 - 61steifer Wind60 km/hKeine Anzeige
862 - 74stürmischer Wind60 km/h80 km/h
975 - 88SturmTeilsperrung60 km/h
1089 - 102schwerer SturmTeilsperrung60 km/h
11103 - 117orkanartiger SturmTeilsperrungTeilsperrung
12> 117OrkanVollsperrungVollsperrung

Programmstandzeit bis zur Rücknahme:

  • Verkehrsbeschränkunen: 30 Minuten
  • Sperrung: 20 Minuten

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