KIEL. Um die Binnenfischerei und Teichwirtschaft in Schleswig-Holstein langfristig zukunftsfähig zu machen, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung eine neue Ausbildungsförderung eingeführt. Ab sofort können Binnenfischereibetriebe und Teichwirtschaften von dieser Unterstützung profitieren. Die angepasste Förderrichtlinie für das Landesprogramm Fischerei und Aquakultur 2021-2027 ermöglicht es, die Ausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie zusätzlicher Kofinanzierung aus dem Landeshaushalt zu fördern.
„Mit dieser Förderung stärken wir gezielt den Nachwuchs der Fischerinnen und Fischer sowie der Teichwirtinnen und -wirte in Schleswig-Holstein. Die Ausbildung von qualifiziertem Fachpersonal ist entscheidend, um die Betriebsnachfolge zu sichern und eine langfristige Existenz der Betriebe zu gewährleisten. Dies ist ein wichtiger Baustein unserer Politik für eine zukunftsfähige und nachhaltige Fischereiwirtschaft im Land
“, sagte Fischereiminister Werner Schwarz.
Ab dem kommenden Ausbildungsjahr kann die dreijährige Ausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt – Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei – auf Antrag mit insgesamt 15.000 Euro gefördert werden. Die Förderung wird in drei Raten von jeweils 5.000 Euro nach jedem erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsjahr ausgezahlt. „Seit drei Jahren haben wir die Ausgleichszahlungen für Schäden durch geschützte Tiere wie Kormoran, Fischotter und Reiher deutlich erhöht. Diese Unterstützung hilft, bestehende Betriebe zu sichern. Mit der neuen Ausbildungsförderung machen wir nun einen weiteren wichtigen Schritt, um die Zukunft der Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein langfristig zu stärken“, erklärte Schwarz.
Um von der neuen Fördermaßnahme profitieren zu können, müssen Interessierte ihren Antrag rechtzeitig vor Beginn des nächsten Ausbildungsjahres am 1. August 2025 beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) stellen. Gefördert werden sowohl neue als auch bereits begonnene Ausbildungsverhältnisse – im Fall laufender Ausbildungen allerdings ausschließlich noch nicht abgeschlossene Ausbildungsjahre.
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