Vorbehaltstellen können nur mit Bewerbern besetzt werden, die der Einstellungsbehörde von der Vormerkstelle zugewiesen werden. Um sich auf eine Vorbehaltstelle zu bewerben, müssen Sie sich vorher bei der Vormerkstelle registrieren lassen.
Die Frist zur Registrierung endet jeweils am 15. Juli des Jahres vor dem angestrebten Einstellungsjahr. Es ist wichtig, dass Sie sich an diesen Termin halten, da die Vormerkstelle eine Liste der berechtigten Soldatinnen und Soldaten an die Einstellungsbehörden sendet und Sie sich ohne fristgerechte Registrierung nicht auf eine vorbehaltene Stelle bewerben können.
Nach dem Registrierungsendtermin erhalten Sie von der Vormerkstelle eine Aufstellung der Vorbehaltstellen, die für Sie in Frage kommen. Sie können sich dann bei allen oder ausgewählten Dienststellen bewerben.
Die betreffenden Dienststellen erhalten eine Auflistung der eingliederungsberechtigten Soldaten, die sich bei ihnen bewerben könnten. Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie von den Einstellungsbehörden selber Nachricht und ggf. Einladungen zu Auswahltests oder Gesprächen.
Die Gestaltung der Auswahlverfahren bestimmen die Einstellungsbehörden selbst. Diese können z. B. aus einer Vorauswahl anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, einem Eignungstest und/oder einem Vorstellungsgespräch bestehen. Die Auswahl findet nur unter den eingliederungsberechtigten Bewerbern statt; es gibt also keinen Wettbewerbsvergleich mit sogenannten freien Bewerbern wie z. B. Schulabgängern.
Werden Sie von einer Einstellungsbehörde für eine Vorbehaltstelle ausgewählt, so erhalten Sie von ihr ein Einstellungsangebot und werden gleichzeitig zur Abgabe einer Annahmebestätigung aufgefordert. Nehmen Sie das Angebot an, so wird die Vormerkstelle von der Einstellungsbehörde darüber unterrichtet und weist Sie förmlich der Einstellungsbehörde zu. Damit ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen. Sollte Ihre Bewerbung zu diesem Zeitpunkt noch bei anderen Einstellungsbehörden vorliegen, ist es Ihre Pflicht diese darüber zu informieren, dass Sie für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen. Erfüllen Sie die Auswahlkriterien nicht, werden Sie darüber von der Einstellungsbehörde unterrichtet. Sie erhalten Ihre Bewerbungsunterlagen von ihr zurück.
Können Sie in dem von Ihnen gewünschten Einstellungsjahr keiner Einstellungsbehörde zugewiesen werden, so müssten Sie sich ggf. für das darauf folgende Jahr erneut bei der Vormerkstelle registrieren lassen.