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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Vormerkstelle des Landes Schleswig-Holstein


Die Vormerkstelle des Landes hilft Zeitsoldatinnen und -soldaten bei der Wiedereingliederung in das Zivilleben und vermittelt sie nach dem Dienst bei der Bundeswehr in zivile Ausbildungen.

Letzte Aktualisierung: 27.02.2024

Portraitaufnahme
Soldatinnen und Soldaten nehmen an einer feierlichen Zeremonie in der Marineschule in Mürwik teil.

Soldatinnen und Soldaten, die mindestens zwölf Jahre gedient haben und nicht dauerhaft bei der Bundeswehr bleiben können, können im öffentlichen Dienst auf so genannte Vorbehaltstellen übernommen werden. Dazu können sich die ehemaligen Zeitsoldaten beim Bund und in den Ländern an entsprechende Vormerkstellen wenden.

Die Frist zur Registrierung endet jeweils am 15. Juli des Jahres vor dem angestrebten Einstellungsjahr.

Es ist wichtig, dass Sie sich an diesen Termin halten, da die Vormerkstelle eine Liste der berechtigten Soldatinnen und Soldaten an die Einstellungsbehörden sendet. Ohne fristgerechte Registrierung können Sie sich nicht auf eine vorbehaltene Stelle bewerben.

Weitere Informationen zur Bewerbung siehe unten.

Vermittlung von Ausbildungen

Die Vormerkstelle vermittelt die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten in Landes-und Kommunalbehörden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Recht, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Nicht überall jedoch gibt es solche Stellen. So unterliegen der Polizeivollzugsdienst, der Lehrerbereich und allgemein der höhere Dienst nicht dem Stellenvorbehalt.

Vorbehaltstellen werden grundsätzlich als Ausbildungsplatz eingerichtet. Im Angestelltenverhältnis, für die keine Ausbildung mehr durchlaufen werden muss, findet man Vorbehaltstellen sehr selten. Ausbildungsmöglichkeiten im Landesbereich ergeben sich

  • in der Finanz- und Steuerverwaltung,
  • im Justizdienst,
  • im Justizvollzugsdienst,
  • im allgemeinen Verwaltungsdienst bei der Landesverwaltung oder bei den Kommunalverwaltungen,
  • bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH),
  • den Sparkassen und
  • bei Dataport.

Bewerbungsverfahren

Eingliederungs- und Zulassungsschein

Um auf eine Vorbehaltstelle eingestellt werden zu können, benötigen Sie einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein bzw. eine Bestätigung über den Anspruch auf einen dieser Scheine.

Diese Nachweise erhalten Sie auf Antrag beim Berufsförderungsdienst der Kreiswehrersatzämter. Die Beantragung sollten Sie bereits eineinhalb Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses vornehmen.

Mit einem dieser Nachweise belegen Sie gegenüber der Vormerkstelle und den Einstellungsbehörden, dass Sie berechtigt sind, die Einstellung auf einer Vorbehaltstelle anzustreben. Im eigenen Interesse empfiehlt es sich, sich bereits vor der Beantragung einer der beiden Scheinarten über die damit verbundenen Einstellungsmöglichkeiten vom zuständigen Berufsförderungsdienst beraten zu lassen, auch wenn später grundsätzlich ein Tausch der Scheine möglich ist. Bedenken Sie dabei bitte, dass mit einem Eingliederungsschein nur eine Einstellung auf einer Beamtenstelle möglich ist.

Da in Schleswig-Holstein immer weniger Stellen für Beamte angeboten werden und viele Behörden dazu übergehen, im Angestelltenverhältnis auszubilden, wird darauf hingewiesen, dass Sie mit einem Zulassungsschein um ein Vielfaches flexibler sind und ihre Einstellungschancen erhöhen. Auch bei der Einstellung auf eine Angestelltenstelle haben Sie bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eine unbefristete Übernahmegarantie.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Vorbehaltstellen können nur mit Bewerbern besetzt werden, die der Einstellungsbehörde von der Vormerkstelle zugewiesen werden. Um sich auf eine Vorbehaltstelle zu bewerben, müssen Sie sich vorher bei der Vormerkstelle registrieren lassen.

Die Frist zur Registrierung endet jeweils am 15. Juli des Jahres vor dem angestrebten Einstellungsjahr. Es ist wichtig, dass Sie sich an diesen Termin halten, da die Vormerkstelle eine Liste der berechtigten Soldatinnen und Soldaten an die Einstellungsbehörden sendet und Sie sich ohne fristgerechte Registrierung nicht auf eine vorbehaltene Stelle bewerben können.

Nach dem Registrierungsendtermin erhalten Sie von der Vormerkstelle eine Aufstellung der Vorbehaltstellen, die für Sie in Frage kommen. Sie können sich dann bei allen oder ausgewählten Dienststellen bewerben.

Die betreffenden Dienststellen erhalten eine Auflistung der eingliederungsberechtigten Soldaten, die sich bei ihnen bewerben könnten. Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie von den Einstellungsbehörden selber Nachricht und ggf. Einladungen zu Auswahltests oder Gesprächen.

Die Gestaltung der Auswahlverfahren bestimmen die Einstellungsbehörden selbst. Diese können z. B. aus einer Vorauswahl anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, einem Eignungstest und/oder einem Vorstellungsgespräch bestehen. Die Auswahl findet nur unter den eingliederungsberechtigten Bewerbern statt; es gibt also keinen Wettbewerbsvergleich mit sogenannten freien Bewerbern wie z. B. Schulabgängern.

Werden Sie von einer Einstellungsbehörde für eine Vorbehaltstelle ausgewählt, so erhalten Sie von ihr ein Einstellungsangebot und werden gleichzeitig zur Abgabe einer Annahmebestätigung aufgefordert. Nehmen Sie das Angebot an, so wird die Vormerkstelle von der Einstellungsbehörde darüber unterrichtet und weist Sie förmlich der Einstellungsbehörde zu. Damit ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen. Sollte Ihre Bewerbung zu diesem Zeitpunkt noch bei anderen Einstellungsbehörden vorliegen, ist es Ihre Pflicht diese darüber zu informieren, dass Sie für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen. Erfüllen Sie die Auswahlkriterien nicht, werden Sie darüber von der Einstellungsbehörde unterrichtet. Sie erhalten Ihre Bewerbungsunterlagen von ihr zurück.

Können Sie in dem von Ihnen gewünschten Einstellungsjahr keiner Einstellungsbehörde zugewiesen werden, so müssten Sie sich ggf. für das darauf folgende Jahr erneut bei der Vormerkstelle registrieren lassen.

Hinweise zur Bewerbung

Zunächst sollten Sie sich die Ihnen vorliegenden Unterlagen durchsehen und ggf. nach Beratung durch den Berufsförderungsdienst entscheiden, ob Sie eine Einstellung auf einer Vorbehaltstelle anstreben und welche Einstellungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen. Danach füllen Sie den Bewerbungsvordruck einmal vollständig aus, in dem Sie Ihre Einstellungswünsche und den frühesten Einstellungstermin genau darlegen.

Den ausgefüllten und vom Berufsförderungsdienst bestätigten Bewerbungsvordruck übersenden Sie dann mit einer Kopie Ihres Eingliederungs- oder Zulassungsscheins oder der Bestätigung über den Anspruch auf einen der beiden Scheine an die Vormerkstelle. Fügen Sie Ihrer Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf und Kopien der Bildungs- und Berufsabschlüsse bei.

Die Vormerkstelle wird Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbung schriftlich bestätigen und Sie als eingliederungsberechtigten Soldaten registrieren. Das weitere Verfahren gestaltet sich dann wie unter Ablauf des Bewerbungsverfahrens beschrieben.

Werden Sie von einer Einstellungsbehörde zu einer Eignungsprüfung oder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, so wird darum gebeten, dass Sie im Verhinderungsfall unverzüglich die Einstellungsbehörde unterrichten. Anderenfalls müssen die Einstellungsbehörde sowie die Vormerkstelle davon ausgehen, dass Sie an einer Einstellung nicht mehr interessiert sind.

Anschriftenänderungen, Änderungen des Ausbildungsstandes oder des frühestmöglichen Einstellungstermins sollten Sie unverzüglich der Vormerkstelle des Landes Schleswig-Holstein mitteilen. Ebenso sollten Sie die Vormerkstelle unterrichten, sofern Sie an einer Vermittlung nicht mehr interessiert sind und Ihre Bewerbung zurückziehen. Selbstverständlich können Sie sich neben Ihrer Bewerbung bei der Vormerkstelle auch gleichzeitig auf freie, d. h. nicht dem Stellenvorbehalt unterliegende Stellen, bewerben. Werden Sie auf diese Weise eingestellt, teilen Sie dies bitte der Vormerkstelle ebenfalls unverzüglich mit.

Genaue Angaben über die einzurichtenden Vorbehaltstellen für das Einstellungsjahr erhält die Vormerkstelle von den Einstellungsbehörden erst im Juni bis Juli des Vorjahres, also gegen Ende des Bewerbungsschlusstermins.

Für Gespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Ansprechpersonen

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Ergänzende Informationen

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