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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Magdalena Finke zu TOP 18: Schutz der Privatsphäre stärken – Unzulässige Filmaufnahmen wirksam unterbinden

Letzte Aktualisierung: 08.10.2026

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

es steht außer Frage, Smartglasses können Menschen im Alltag helfen. Sie können Orientierung geben, Informationen bereitstellen und Menschen mit Behinderungen unterstützen. Diese Vorteile erkennen wir ausdrücklich an. Aber darf diese neue Technik Menschen unbemerkt beobachten? Unsere Antwort ist ganz klar: Nein.

Smartglasses dürfen nicht zum Werkzeug für heimliche Überwachung werden. Das Grundproblem ist ihre Unauffälligkeit. Wer mit einem Mobiltelefon filmt, wird meist bemerkt. Bei einer Brille ist das anders. Menschen können aufgenommen werden, ohne es direkt zu bemerken – im Gespräch, im Bus oder in einer Umkleide. Und das ist keine theoretische Gefahr. Auch Frauen beziehungsweise vor allem Frauen berichten davon, dass sie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schwimmbädern, beim Joggen, am Strand oder in Fitnessstudios gezielt und ohne ihr Wissen gefilmt worden sind. Wenn man dann später erfährt, dass eine Aufnahme existiert, ist es meist schon zu spät.

Besonders belastend ist die Vorstellung, dass solche Aufnahmen zusätzlich gespeichert, ausgewertet, verbreitet und mit künstlicher Intelligenz weiter bearbeitet werden. Deshalb müssen wir feststellen: Der bestehende Schutz reicht angesichts dieser technischen Möglichkeiten nicht aus. Wir brauchen klare Regeln, die im Alltag verständlich, erkennbar und durchsetzbar sind. Dabei tragen die Hersteller eine zentrale Verantwortung. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte darf nicht erst dann eine Rolle spielen, wenn bereits ein Schaden entstanden ist. Er muss von Anfang an bei der Entwicklung und Gestaltung dieser Technik mitgedacht werden.

Konkret heißt das: Aufnahmen müssen für andere deutlich erkennbar sein. Die Anzeige darf nicht klein, versteckt, abschaltbar oder leicht manipulierbar sein. Und: Hersteller müssen verhindern, dass Aufnahmen unbeteiligter Personen automatisch analysiert, identifiziert oder dauerhaft gespeichert werden. Gerade die Verbindung mit künstlicher Intelligenz macht das gefährlich. Aus einer einzelnen Aufnahme kann ein Persönlichkeitsprofil entstehen.

Deswegen brauchen wir verbindlichere Anforderungen: erkennbare Aufnahmesignale, sichere Voreinstellungen, Transparenz und wirksame Kontrollen. Wir brauchen einen besseren gesetzlichen Schutz vor heimlichen Bild- und Tonaufnahmen. Und besonders an schutzwürdigen Orten wie Umkleiden, Sanitärbereichen oder medizinischen Einrichtungen dürfen sie nicht mehr möglich sein. Auch im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Einschränkung sehr sinnvoll. Dort bewegen sich viele Menschen auf engem Raum, ohne einer Aufnahme zugestimmt zu haben oder entgehen zu können.

Die Landesregierung wird sich daher für verbindliche, für bessere Regeln einsetzen, die den Schutz vor heimlichen Filmen sicherstellen sollen. Neben gesetzlichen Vorgaben brauchen wir aber noch vor allem: mehr Information und Sensibilisierung. Menschen müssen wissen, woran sie eine aktive Aufnahme erkennen, welche Rechte sie haben und wohin sie sich wenden können und wie sie die Rechte auch durchsetzen können. Das Thema heimliche Aufnahmen gehört deshalb auch in unsere Informationsangebote gegen digitale sexualisierte Gewalt.

Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass sinnvolle und berechtigte Anwendungen dieser digitalen Hilfsmittel möglich bleiben. Gerade für Menschen mit Behinderungen können Smartglasses eine wichtige Unterstützung im Alltag und ein Instrument für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe sein.

Technik darf und soll Menschen helfen. Aber sie darf Menschen nicht unbemerkt beobachten, auswerten oder bloßstellen.

Vielen Dank. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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