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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Magdalena Finke zu TOP 2: Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts

Die Rede wurde stellvertretend von Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke gehalten.

Letzte Aktualisierung: 07.10.2026

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Kommunen in unserem Land brauchen den notwendigen Handlungsspielraum, um vor Ort investieren zu können. Wer Investitionen dauerhaft verschiebt, riskiert steigende Folgekosten. Der Investitionsstau wächst und irgendwann steht die Kommune vor einer noch größeren Rechnung.

Dabei kennen wir die schwierige Ausgangslage. Unsichere internationale Rahmenbedingungen und die schwache Konjunktur der vergangenen Jahre wirken sich aus. Die kommunalen Aufwendungen steigen, insbesondere im Sozialbereich. Die Steuermehrerträge halten damit nicht Schritt. Das erleben wir deutschlandweit und auch hier in Schleswig-Holstein – wenn auch nicht in der Dramatik wie in anderen Bundesländern.

Vielerorts werden die finanziellen Spielräume vor Ort aber immer kleiner. Mit der Entscheidung, den Kommunen 62,5 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur eigenverantwortlichen Verwendung zuzuweisen, setzte das Land einen wichtigen Impuls für die Investition in kommunale Infrastruktur. Aber es werden Lücken bleiben.

Wir stellen uns daher die Frage: Ist unser kommunales Haushaltsrecht flexibel genug, damit Kommunen unter den aktuellen fiskalischen Rahmenbedingungen ihre politischen Prioritäten umsetzen können?

Unsere Antwort lautet: Es braucht mehr Flexibilität, mit Augenmaß und zeitlicher Befristung. Diesen Spielraum schafft der vorliegende Gesetzentwurf. Solide Haushaltsführung bleibt dabei unser Maßstab. Einen Freibrief für zusätzliche Verschuldung stellen wir ausdrücklich nicht aus. Wir entwickeln den rechtlichen Rahmen gezielt weiter, damit Kommunen notwendige und langfristig sinnvolle Investitionen besser umsetzen können.

Der Gesetzentwurf erweitert dafür die Handlungsmöglichkeiten in drei Bereichen:

Bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur wie z. B. Krankenhäuser, Schwimmbäder und Sportstätten, Feuerwehren, bei rentierlichen Maßnahmen sowie in Form von eigenkapital-ersetzenden Darlehen zur Unterstützung von kommunalen Beteiligungen. Diese Anpassungen werden für die Menschen im Alltag unmittelbar spürbar sein:

Wird die Schule saniert, die ihr Kind besucht? Ist die Straße, in der sie wohnen, in einem vernünftigen Zustand? Hat die örtliche Feuerwehr eine zeitgemäße Wache und die technische Ausstattung, die sie braucht? Die Bürgerinnen und Bürger erleben vor Ort in den Kommunen, ob staatliches Handeln funktioniert. Deshalb müssen die Städte, Gemeinden und Kreise Schritt halten können: Bei Digitalisierung und Klimaanpassung genauso wie bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Investitionen, die sich langfristig und auch wirtschaftlich lohnen!

Zugleich bleibt klar: Flexibilisierung bedeutet nicht Beliebigkeit. Transparenz, klare Haushaltsziele und eine wirksame kommunale Finanzaufsicht bleiben unverzichtbar. Unsere Kommunen müssen weiterhin verantwortungsvoll wirtschaften und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit im Blick behalten. Ich bin mir sicher, dass die Kommunen sehr verantwortungsvoll mit den zusätzlich eingeräumten Möglichkeiten umgehen werden.

Meine Damen und Herren,

Solide Finanzen und notwendige Investitionen gehören zusammen. Unser Ziel ist deshalb klar: mehr Flexibilität bei prioritären Investitionen, verbunden mit einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung. Die gesetzlichen Änderungen dafür bleiben gezielt, maßvoll und befristet.

Vielen Dank. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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