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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

33 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in den nächsten Jahren mit Städtebauförderungsmitteln in Höhe von insgesamt 85,530 Millionen Euro aus dem Programmjahr 2026 die Lebensverhältnisse vor Ort weiter verbessern

Letzte Aktualisierung: 25.09.2026

KIEL. 33 Kommunen in Schleswig-Holstein können dank der Städtebauförderung die konkreten Planungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in ihren Orten beginnen. Das Innenministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Städtebauförderungsmittel des Programmjahres 2026 verteilt. Die 33 Städtebauförderungsgemeinden erhalten damit in den Jahren 2026 bis 2032 insgesamt 85,530 Millionen Euro für ihre Stadtentwicklung. Dies ist ein weiterer Anstieg der Fördersumme um rund 5 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Hiervon profitieren zahlreiche Gemeinden wie z.B. Harrislee, Schleswig, Heide, Elmshorn oder Mölln. Mit den neuen Mitteln für ihre laufenden Gesamtmaßnahmen können sie verschiedene Projekte planen und umsetzen, die das Leben und den Zusammenhalt spürbar verbessern und stärken.

Die Städtebauförderungsmaßnahmen werden mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.

Auf der Basis eines integrierten Gesamtkonzeptes gestalten Städte und Gemeinden Stadt- bzw. Ortsteile um. Hiermit begegnen sie aktuellen drängenden Fragen, wie beispielsweise den Auswirkungen des Klimawandels und den Erfordernissen der Klimaanpassung zur Vermeidung von Überhitzung, dem Umgang mit heterogenen sozialen Strukturen, der Belebung von Innenstädten/Ortszentren und des Wohnraumbedarfs.

Die Städtebauförderung als flexibles und anpassungsfähiges Förderprogramm bietet dabei vielfältige Möglichkeiten, um die Städte und Gemeinden hierbei zu unterstützen. Mit den Fördermitteln werden beispielsweise Jugendzentren, Kindertagesstätten, Sport- und Schwimmstätten, Büchereien und Grünanlagen errichtet oder erneuert und die Basis für (privaten) Wohnungsbau geschaffen. Die Städtebauförderungsmaßnahmen sind häufig Anreiz für weitere Investitionen von Privaten und sie stärken die Wirtschaft vor Ort. Jeder Euro Städtebauförderung löst ein Vielfaches an Folgeinvestitionen aus.

Innenministerin Magdalena Finke hatte im Rahmen ihrer diesjährigen Sommerreise mehrere Städtebauförderungsgemeinden besucht und sich dabei von der Vielfältigkeit und Wirksamkeit der Städtebauförderung überzeugt und das große Engagement aller Verantwortlichen der Städte und Gemeinden gelobt.

Hinweis: Da die Mittel der Programmjahre der Städtebauförderung, wie oben beschrieben, über einen mehrjährigen Zeitraum ausgezahlt werden, gibt es in jedem Jahr auch Mittelauszahlungen bereits bewilligter Mittel zurückliegender Programmjahre. Es werden daher bis 2032 insgesamt erheblich mehr Städtebauförderungsmittel zur Verfügung stehen, als die für das Programmjahr 2026 genannten 85,530 Millionen Euro.

Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen einer umfassenden Gesamtbewertung der Mittelbedarfe und Umsetzungsstände der einzelnen Gesamtmaßnahmen. Die Städtebauförderungsgemeinden können jedes Jahr einen Antrag zur Fortsetzung der Förderung einreichen.

Die Programmaufstellung „Städtebauförderung 2026“ finden Sie in der angefügten Liste. Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen erhalten Sie von den jeweiligen Städten und Gemeinden.

Studie des BBSR zu Wirkungen der StBauF: Anstoß- und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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