KIEL. Ein weiterer Schritt zum besseren Schutz von Frauen: Der Landtag in Kiel hat heute das Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen von häuslicher Gewalt beschlossen. Damit kann die sogenannte Fußfessel künftig auch bei Hochrisikofällen und gleichgelagerten Stalking-Fällen angeordnet werden. Bisher war dies nur bei terroristischen Gefährdern möglich.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: "Ich danke allen Beteiligten ausdrücklich für diesen wichtigen Gesetzesantrag. Er eröffnet allen Beteiligten neue Handlungsmöglichkeiten. Für Polizei und Justiz, aber auch für unsere Beratungseinrichtungen. Wir gehen heute einen wichtigen Schritt, um Schutzlücken zu schließen und Opfer häuslicher Gewalt besser als bisher zu schützen. Die erst vor zwei Wochen vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik hat gezeigt, dass dies dringend notwendig ist. Denn nach wie vor gilt - jedes Opfer ist eines zu viel!
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Sozialministerin Aminata Touré befindet sich derzeit im Mutterschutz und wird von Umweltminister Tobias Goldschmidt vertreten. Dieser sagte in seiner Rede heute im schleswig-holsteinischen Landtag: "Mit dem neuen Gesetz wird eine neue Form des Gewaltschutzes ermöglicht. Ein Schutz, der nicht Frauen in ihrer Bewegung einschränkt, sondern die trifft, die die Konsequenzen ihres Handels zu spüren bekommen sollten: Täter.
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Das neue Gesetz ermöglicht bewusst, dass der aktuelle Aufenthaltsort der gefährdeten Person mit ihrer Zustimmung mit dem aktuellen Aufenthaltsort der überwachten Person abgeglichen wird (sogenanntes "Spanisches Modell"). Bei dieser Form der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kann sich die gefährdete Person auch außerhalb eines statischen Schutzbereiches sicher bewegen.
Die neue Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ergänzt zahlreiche weitere Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz von Frauen vor Gewalt. So hat das Land 2024 flächendeckend ein verbindliches Hochrisikomanagement eingeführt, um Frauen besser vor besonders schweren Fällen häuslicher Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten zu schützen.
Goldschmidt betonte die Bedeutung dieser Entwicklung: "Die Ausweitung des Hochrisikomanagements war wichtig und richtig. Alle beteiligten Institutionen bestätigen eine verbesserte Zusammenarbeit und Abläufe. Informationslücken konnten geschlossen, mehr und passendere Schutzmaßnahmen gefunden und die Situation von betroffenen Frauen und ihren Kindern dadurch entschärft werden.
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Im Jahr 2025 werden die verlässlichen Strukturen bei den Frauenfacheinrichtungen, der Polizei und der Täterarbeit durch zusätzliche finanzielle Mittel noch einmal weiterentwickelt. Die regierungstragenden Fraktionen haben im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2025 weitere Mittel zum Ausbau des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewalt eingebracht. Die Polizei wird mit 700.000 Euro im Hochrisikomanagement und 70.000 für die Umsetzung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gestärkt. Rund 3 Mio. Euro zusätzlich stehen für die Frauenfacheinrichtungen zur Verfügung.
Sozialstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies wies auf der heutigen Bundeskonferenz der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt in Kiel auf den Wert dieses flächendeckenden Netzes geeigneter Beratungsstellen für Fälle häuslicher Gewalt hin. In Schleswig-Holstein gibt es 19 solcher Beratungsstellen und jede einzelne sei unverzichtbar.
Im Jahr 2024 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 9.360 Opfer häuslicher Gewalt erfasst. 432 Fälle waren sogenannte Hochrisikofälle. In 1.516 Fällen erfolgte eine Wegweisung.
Hintergrund "Spanisches Modell":
Seit 2009 können Gerichte in Spanien das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, um Kontakt- und Annäherungsverbote von Gewalttätern zu überwachen. Die Einführung dieser elektronischen Aufenthaltsüberwachung war eine Reaktion auf die Erkenntnis, dass herkömmliche Methoden wie gerichtliche Kontakt- und Annäherungsverbote oft nicht wirksam sind und den Opfern keinen ausreichenden Schutz bieten.
Beim "Spanischen Modell" tragen Täter und Opfer ein elektronisches GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist dieses Gerät am Körper befestigt. Die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich. Damit wird ein flexibler Schutzbereich für die Opfer geschaffen. Sie werden unmittelbar gewarnt, sobald die gefährdende Person in den Schutzbereich eindringt.
Auch die Polizei wird sofort informiert und kann schnell Maßnahmen zum Schutz des Opfers ergreifen.
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