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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Digitales Verkündungsportal startet mit Amtsblatt für Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 01.10.2024

KIEL. Das Amtsblatt für Schleswig-Holstein wird digital. Seit heute (1. Oktober 2024) werden Veröffentlichungen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein online über das neue Verkündungsportal des Landes vorgenommen. Die Veröffentlichungen im digitalen Verkündungsportal sind amtlich. Nutzerinnen und Nutzer können die zertifizierten PDF-Dateien auf der Seite kostenfrei lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Ein elektronisches Siegel garantiert dabei die Echtheit der Dokumente. Das Amtsblatt für Schleswig-Holstein erschien bisher rechtsverbindlich nur in gedruckter Form.

"Das digitale Amtsblatt ist ein Meilenstein für die Verwaltung beim Land und bei den Kommunen", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zum Start des Verkündungsportals. "Wir machen die Regeln und Normen, die für alle gelten, öffentlich, transparent und nachvollziehbar und senken die Zugangsschwelle deutlich. Wo man vorher im gedruckten Exemplar suchen musste, kann man das jetzt online tun. Die digitalen amtlichen Fassungen haben damit auch einen Mehrwert für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner", sagte die Ministerin weiter. Die Digitalisierung schone zudem die Umwelt, da der Druck und der Versand der Papierausgaben entfallen.

"Digital ist der neue Standard in der Verwaltung und ein Kern unserer ressortübergreifenden Digitalstrategie. Eine Verwaltung, die vollständig digitale Prozesse anbietet, bedeutet, dass Dienstleistungen komfortabel und unkompliziert genutzt werden. Die Umstellung des Amtsblattes von Print auf Digital ist ein weiteres Beispiel, wie Bürgerinnen und Bürger konkret von der Digitalisierung profitieren", sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. "Dabei ist unser Anspruch, auf dem Weg der digitalen Transformation niemanden zurückzulassen. Wir schaffen Angebote im Land, um die technische Medienkompetenz zu stärken und sich sicher im digitalen Raum zu bewegen."

Bei der digitalen Veröffentlichung werden die Texte zukünftig nicht mehr in Ausgaben gesammelt und gebündelt, sondern einzeln und unabhängig voneinander hochgeladen. Je nach Anzahl der anstehenden Veröffentlichungen können also an einem Tage mehrere Blätter oder auch kein einziges online erscheinen. Zudem stehen zusätzliche Informationen und Serviceleistungen zur Verfügung wie zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Recherche, ein Newsletter, ein Glossar oder die Möglichkeit, über ein Formular Kontakt aufzunehmen. Barrierefreie Informationen zum Inhalt und zur Nutzung des Verkündungsportals sind auch in Leichter Sprache sowie in Kürze auch in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

In einem Erlassverzeichnis finden Nutzerinnen und Nutzer eine Übersicht der gültigen Verwaltungsvorschriften sowie die thematischen Überschriften, anhand derer die Verwaltungsvorschriften sortiert werden. In einem Archiv stehen alle Amtsblätter seit Bestehen des Landes Schleswig-Holstein informativ zur Verfügung. Sie sind nach Jahrgang geordnet, möglicherweise nicht vollständig und nicht barrierefrei oder durchsuchbar. Maßgeblich für den Zeitraum von 1946 bis 1. Oktober 2024 sind die gedruckten Ausgaben. Die originalen Ausgaben stehen im Landesarchiv Schleswig-Holstein.

Zum Verkündungsportal des Landes Schleswig-Holstein

Zum Amtsblatt für Schleswig-Holstein

Hintergrund

Das Amtsblatt für Schleswig-Holstein ist das zentrale Bekanntmachungsorgan für Satzungen im Sinne des § 65 Landesverwaltungsgesetz, deren Geltungsbereich sich auf das ganze Land erstreckt. Zudem werden regelmäßig öffentliche Bekanntmachungen und örtliche Bekanntmachungen der Landesverwaltung, zum Beispiel Förderrichtlinien, im Amtsblatt veröffentlicht. Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein werden weitere amtliche Bekanntmachungen anderer Stellen veröffentlicht, soweit dies durch Rechtsvorschrift geregelt ist. Der Inhalt eines gedruckten Amtsblattes war bisher in digitaler Form nicht öffentlich. Bürgerinnen und Bürger konnten kostenlos nur über die Universitätsbibliotheken Schleswig-Holsteins und das Landesarchiv gesichert Einsicht nehmen. Das gedruckte Amtsblatt für Schleswig-Holstein erscheint noch bis zum Jahresende, ist aber nicht mehr rechtsverbindlich.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig‑Holstein ist das von der Landesverfassung vorgesehene Verkündungsorgan von Gesetzen und Landesverordnungen. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig‑Holstein können weitere Veröffentlichungen vorgenommen werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift bestimmt oder aufgrund der Bedeutung der Veröffentlichung geboten ist. Der Bereich des Verkündungsportals für das Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein wird ab 2025 für die Öffentlichkeit zugänglich sein, sofern die Verfassung (Artikel 46) bis dahin durch den Landtag geändert und das Landesparlament ein Gesetz über die digitale Verkündung von Gesetzen und Verordnungen beschlossen haben wird. Derzeit berät der Landtag dazu zwei von den Fraktionen eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und zur Einführung der elektronischen Verkündung und Bekanntmachung (LT-Drs. 20/2309, LT-Drs. 20/2310).

Zu den Landtagsdrucksachen

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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