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Thema : Wohnen

Landesregierung beschließt Kappungsgrenzenverordnung und setzt Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um



Letzte Aktualisierung: 19.03.2024

KIEL. Schleswig-Holstein führt erneut eine Kappungsgrenze ein. Das Kieler Kabinett hat heute (19. März 2024) einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Die Kappungsgrenzenverordnung wird zum 1. Mai 2024 in Kraft treten und für fünf Jahre gültig sein. Mit der Kappungsgrenzenverordnung setzt das Innenministerium ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Koalition hatte sich 2022 darauf geeinigt, die Kappungsgrenzenverordnung erneut einzuführen, um die Mietpreise bei Bestandsmieten bezahlbar zu halten.

Demnach dürfen zukünftig in 62 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein, in denen die Wohnungsmärkte angespannt sind und die Versorgung mit Mietwohnraum besonders gefährdet ist, die Mieten in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur um 15 statt bisher um 20 Prozent bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Die Gefährdung muss nachgewiesen sein, damit diese mietrechtlichen Einschränkungen zulässig sind. Zu den Städten und Gemeinden zählen zum Beispiel die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Flensburg ebenso wie viele Kommunen in den Tourismusregionen von Nord- und Ostsee sowie Gemeinden im Hamburger Rand.

"Wir sehen in der Wiedereinführung der abgesenkten Kappungsgrenze – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Regulierung zum Schutze der Mieterinnen und Mieter, die so mit Augenmaß umgesetzt werden kann", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack im Anschluss an die Kabinettssitzung. Im Rahmen der Beteiligung hatten sich alle großen wohnungswirtschaftlichen Verbände, der Mieterbund sowie der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag geäußert. Das Land hatte zuvor ein Gutachterbüro beauftragt, die Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Schleswig-Holstein zu identifizieren.

Mehr Informationen und zur Übersicht der Städte und Gemeinden

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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