Aktuelle Information
Erster und zweiter Heizkostenzuschuss
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld in Schleswig-Holstein, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten den ersten Heizkostenzuschuss. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld in Schleswig-Holstein, die zwischen September 2022 und Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten den zweiten Heizkostenzuschuss. Die Heizkostenzuschüsse sind nach Haushaltsgröße gestaffelt.
Die Wohngeldbehörde bewilligt die Heizkostenzuschüsse und zahlt sie aus. Sie müssen dafür keine Anträge stellen.