Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit einem niedrigeren Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Berechtigte haben darauf einen Rechtsanspruch. Der Staat zahlt Mieterinnen und Mietern einer Wohnung oder eines Zimmers einen Mietzuschuss.
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann einen Lastenzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen und die Miete bzw. die Belastung hierfür aufbringen.
Die Verbraucherzentrale warnt
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mahnt zur Vorsicht bei Wohngeldanträgen über Online-Dienste.
Berechtigung vorher prüfen
Wer Wohngeld beantragen möchte, sollte zuvor prüfen, ob er oder sie berechtigt ist. Dazu können Sie zum Beispiel in den FAQ nachgucken.
Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zum Wohngeld (PDF, 508KB, Datei ist barrierefrei)
Oder Sie können den Wohngeldrechner nutzen. Der Wohngeldrechner bietet eine erste Orientierung, ob man eventuell einen Anspruch auf Wohngeld hat.
Zum Wohngeldrechner
Ansprechpersonen
An wen Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Wohngeldbehörde im ZuFiSH
Studienstarthilfe
Durch die beschlossene 29. BAföG-Novelle gibt es ab dem Wintersemester 2024/25 eine "Studienstarthilfe" in Höhe von 1.000 Euro. Berechtigt sind auch Personen unter 25 Jahre, die vor dem Studienstart selbst oder als Haushaltsmitglied Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen. Sie können ab dem 2. September 2024 einen Antrag auf Studienstarthilfe stellen.
Weitere Informationen zur Studienstarthilfe
Studienstarthilfe: Informationen vom Studentenwerk Schleswig-Holstein
Studienstarthilfe: Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung