Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld, eine finanzielle Hilfe des Staates. Oder vielleicht können Sie ja eine geförderte, meist günstigere Wohnung mieten. Dazu bräuchten Sie zum Beispiel einen Wohnberechtigungsschein. Wir geben Ihnen dazu Tipps und Hinweise.
Letzte Aktualisierung: 06.11.2023
Tipp
Checken Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Mögliche finanzielle Entlastung
Wohngeld beantragen
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit einem niedrigeren Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Berechtigte haben darauf einen Rechtsanspruch. Der Staat zahlt Mieterinnen und Mietern einer Wohnung oder eines Zimmers einen Mietzuschuss.
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann einen Lastenzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen und die Miete bzw. die Belastung hierfür aufbringen.
Die Verbraucherzentrale warnt
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mahnt zur Vorsicht beim Ausfüllen von Wohngeldanträgen über Webseiten (Online Portale) von nicht offiziellen deutschen Behörden bzw. über zweifelhafte Behördenseiten. Es wird daher empfohlen, das Online-Antragsverfahren oder alternativ auch den Vordruck zum Wohngeldantrag zu nutzen, den Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein auf den Webseiten (Online Portale) der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde finden.
Durch die beschlossene 29. BAföG-Novelle gibt es ab dem Wintersemester 2024/25 eine "Studienstarthilfe" in Höhe von 1.000 Euro. Berechtigt sind auch Personen unter 25 Jahre, die vor dem Studienstart selbst oder als Haushaltsmitglied Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen. Sie können ab dem 2. September 2024 einen Antrag auf Studienstarthilfe stellen.
Wohnberechtigungsschein beantragen und geförderte Wohnung mieten
Wussten Sie, dass schätzungsweise mehr als 30 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine geförderte Wohnung haben? Sogenannte Förderwohnungen sind optisch nicht von frei finanziertem Wohnraum zu unterscheiden. Sie haben aber meist eine niedrigere Miete als andere Wohnungen, da festgesetzte Mietobergrenzen nicht überschritten werden dürfen. Gleiches gilt für vorgegebene Wohnungsgrößen.
Um eine geförderte Wohnung zu mieten, brauchen Mieterinnen und Mieter einen Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS). Ein Wohnberechtigungsschein ist an bestimmte Bedingungen gebunden, zum Beispiel an Einkommensgrenzen. Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen der Verwaltungsbestimmungen zum schleswig-holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz und im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Zufish).
Zuständig für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen sind die Kommunen. Die jeweiligen Kontaktdaten und welche Unterlagen man benötigt, findet Sie ebenfalls im Zuständigkeitsfinder.
Manche Städte bzw. Gemeinden betreiben sogenannte Vermittlungsstellen für geförderte Wohnungen. Erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, ob eine solche Stelle vorhanden ist und ggf. Wohnraum vermittelt werden kann.
Bei Wohnungsunternehmen und Verbänden fragen
Neben den gängigen Wohnungsportalen können Sie auch Wohnungsunternehmen bei sich vor Ort fragen. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) führt zum Beispiel eine Karte mit seinen Mitgliedsunternehmen, ebenso wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – Landesverband Nord e. V. (BFW):
Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt? Dann schauen Sie doch mal auf der Seite der Stiftung trias oder "Gemeinsam statt einsam" vorbei. Auf beiden Seiten können Sie nach Projekten in bestimmten Regionen suchen.
Das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung bietet darüber hinaus eine Projektbörse, über welche Gesuche für und Angebote von bestehenden oder geplanten Wohnprojekten zu finden sind:
Neben dem Studentenwerk gibt es auch noch andere kirchliche, gemeinnützige oder private Träger von Wohnheimen für Studierende. Übersichten und Kontaktadressen sowie hilfreiche Infos rund um das Thema Wohnen finden sich auch auf den Webseiten der jeweiligen Universitäten bzw. Fachhochschulen in Schleswig-Holstein. Hier eine Auswahl:
Checken Sie, ob Sie als Studentin bzw. Student Anspruch auf Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein haben.
Wohnen für Hilfe
Mit dem Projekt "Wohnen für Hilfe" bringt das Studentenwerk Schleswig-Holstein Studierende auf Wohnungssuche und ältere Menschen oder Familien zusammen, die in ihrem Zuhause Hilfe benötigen. Für Studierende ist das Projekt eine spannende Möglichkeit, kostengünstig zu wohnen, denn sie müssen nur anteilig Nebenkosten zahlen. Es gilt aber die Regel: pro Quadratmeter Wohnraum eine Stunde Hilfe im Monat. Nähere Auskünfte dazu gibt das Studentenwerk Schleswig-Holstein.
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