KIEL. Das Kabinett hat heute (30. Mai 2023) die Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein beschlossen. Die neuen Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III sollen die Regionalpläne für die fünf alten Planungsräume ersetzen und die anzustrebende räumliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten der Pläne festlegen. Die Inhalte basieren auf den Vorgaben der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein, die 2021 in Kraft getreten ist, und konkretisieren diese für die drei Planungsräume.
"Die Pläne eröffnen Möglichkeiten für notwendige wohnbauliche, gewerbliche und infrastrukturelle Entwicklungen und sichern gleichzeitig den Erhalt der so wichtigen Freiräume und unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ich freue mich deshalb sehr über diesen wichtigen Meilenstein im Aufstellungsprozess
", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Mit den neuen Regionalplänen schaffen wir aktuelle Planungsgrundlagen für eine nachhaltige und zukunftsfähige räumliche Entwicklung in Schleswig-Holstein.
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Die Entwürfe der drei neuen Regionalpläne sind ab sofort auf der Online-Beteiligungsplattform BOB.SH zu finden. Vom 10. Juli bis 9. November 2023 können Träger öffentlicher Belange, aber auch Bürgerinnen und Bürger, auf BOB.SH Stellungnahmen zu den Entwürfen abgeben und Änderungen vorschlagen. Die Kreise und kreisfreien Städte werden in diesem Zeitraum die Planentwürfe für einen Monat auslegen. Ort und Zeit der Auslegung machen die Kreise und kreisfreien Städte bekannt.
Zur Online-Beteiligungsplattform BOB.SH
In den ersten beiden Juliwochen werden darüber hinaus sieben Info-Veranstaltungen durchgeführt, in denen insbesondere die Kommunen, aber auch Vereinigungen und Verbände und die interessierte Öffentlichkeit über die Inhalte der Regionalplan-Entwürfe und das Beteiligungsverfahren informiert werden. Die Veranstaltungen finden in Husum, Flensburg, Rendsburg, Plön, Itzehoe, Norderstedt und Lübeck statt. Mehr Informationen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung finden Sie unter dem Link schleswig-holstein.de/info-veranstaltungen
Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt. In den Entwürfen zu den Neuaufstellungen der Regionalpläne geht es dagegen nicht um die Themen Windenergie an Land, Photovoltaik, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie großflächiger Einzelhandel, die im Landesentwicklungsplan bzw. in den Regionalplänen Wind geregelt werden.
Zu den Regionalplanentwürfen gehören jeweils der Text des Regionalplans (Teile A und B), die Karte des Regionalplans (Teil C) und der Umweltbericht mit Anhang (Teil D). Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:
- Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
- Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
- Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
Bevor die Pläne in Kraft treten können, müssen die Entwürfe zunächst weiter abgestimmt werden. Dazu prüft die Landesplanungsbehörde alle in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge, wägt sie ab, versieht sie mit einem Votum und fasst sie in einer sogenannten Synopse zusammen. Anschließend überarbeitet die Landesplanungsbehörde die Planunterlagen und stimmt die neuen Entwürfe mit den anderen Ministerien ab. Die Auswertung der Stellungnahmen, die Überarbeitung der Planentwürfe und die Abstimmung dauern mehrere Monate.
Neuaufstellungen von Regionalplänen sind mehrjährige Prozesse. Für die vielen Inhalte der Pläne mussten Fachgutachten ausgewertet, zahlreiche Informationen erhoben und die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsmöglichkeiten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Außerdem wurden kommunale und regionale Akteure frühzeitig eingebunden.
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