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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Online-Casinospiel in Schleswig-Holstein: Verfahren zur Erlaubniserteilung startet ab heute

Letzte Aktualisierung: 25.04.2022

KIEL. Die Veranstaltung klassischer Casinospiele wie Roulette, Baccara und Black Jack ist in Schleswig-Holstein neben dem stationären Betrieb zukünftig mit einer Erlaubnis des Innenministeriums auch online möglich. Das gab das Innenministerium in Kiel bekannt.

Ab heute (25. April 2022) startet das Verfahren zur Erteilung von insgesamt vier Erlaubnissen für Online-Casinos. Grundlagen sind der Glücksspielstaatsvertrag 2021 mit seiner neuen Öffnungsklausel und das Gesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland.

Durch die Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Online-Casinospielen wird die Nachfrage nach Glücksspielen hin zu erlaubten Angeboten kanalisiert.

Das Verwaltungsverfahren sieht eine Eignungsprüfung und umfassende Prüfung der Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags 2021 für die Erteilung einer Erlaubnis für Antragstellerinnen und Antragsteller für die Laufzeit von 15 Jahren vor. Die Teilnahme am Verfahren ist gebührenpflichtig.

Die amtlichen Informationen finden sich auf der Website des Innenministeriums unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/InneresSicherheit/Gluecksspielwesen/gluecksspiel.html

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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