KIEL. Seit der Einführung der doppelten Buchführung – Doppik – im Jahr 2006 haben alle großen Städte und Kreise beziehungsweise etwa 75 Prozent der hauptamtlichen und damit auch der kleineren Verwaltungen im Land freiwillig auf diese Form des transparenteren und vergleichbareren Rechnungswesens umgestellt. Mit dem heute (25. Juni 2019) vom Kabinett beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen" will die Landesregierung bis zum Haushaltsjahr 2024 eine vollständige Vereinheitlichung erreichen.
"Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungssysteme müssen verschiedene Ebenen im Land erhebliche Kapazitäten und Doppelstrukturen vorhalten. Auch verursachen die unterschiedlichen Buchführungen eine geringere Transparenz und Vergleichbarkeit, sowie Ungleichbehandlungen im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren oder der Gewährung von Zuweisungen. Es ist deshalb an der Zeit, eine Vereinheitlichung hin zur Doppik herbeizuführen", erklärte Grote in Kiel. Durch die Gesetzesänderung werde der mit dem Doppik-Einführungsgesetz aus dem Jahr 2006 initiierte Reformprozess des kommunalen Haushaltsrechts auf gesetzlicher Ebene nunmehr abgeschlossen. Gleichzeitig würden weitere notwendige kommunalhaushalts- und stiftungsrechtliche Änderungen vorgenommen. Auch in den meisten anderen Flächenländern würden bereits sämtliche Kommunalhaushalte des jeweiligen Landes doppisch geführt. Damit beschreite Schleswig-Holstein nach Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie, ab 2020, Baden-Württemberg diesen gemeinsamen Weg.
Den Kommunen müsse selbstverständlich eine Übergangsfrist eingeräumt werden. Mit den kommunalen Landesverbänden ist ein Zeithorizont zur Umsetzung bis 2024 abgestimmt.
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