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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Wichtige Weichenstellungen auf der Integrationsministerkonferenz in Berlin

Staatssekretär Geerdts: Breite Unterstützung für Anträge Schleswig-Holsteins

Letzte Aktualisierung: 12.04.2019

BERLIN. Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Torsten Geerdts hat nach der 14. Integrationsministerkonferenz mit dem Motto "Ankommen. Teilhaben. Bleiben" ein positives Fazit gezogen und vor allem die einstimmige Forderung an den Bund begrüßt, die finanzielle Beteiligung an den Flüchtlingskosten ab 2020 auf dem Niveau dieses Jahres mit 4,7 Milliarden Euro beizubehalten:

"Die Zugangszahlen der Asylbewerber sind bundesweit zuletzt zwar rückläufig gewesen, die dauerhafte Belastung von Ländern und Kommunen im Bereich der Integration wird aber ja langfristig hoch bleiben. Deshalb ist es ein starkes und wichtiges Zeichen, dass der von uns mitgetragene Antrag einstimmig angenommen worden ist. Der Bund muss seiner Verantwortung in diesem Bereich auch in der Zukunft gerecht werden."

Weitere Anträge Schleswig-Holsteins wurden auf der Integrationsministerkonferenz angenommen. So wird der Bund beispielsweise aufgefordert, seine Migrationsberatung nachhaltig zu stärken und die Mittelausstattung dafür anzupassen. Auch im Bereich von Integrationsprojekten zur gesellschaftlichen Teilhabe muss der Bund aus Sicht der Länder mehr investieren. Schleswig-Holstein fördert derartige Projekte in diesem Jahr mit 3,5 Millionen Euro aus Landesmitteln.

Auch im Bereich des Spracherwerbs gibt es aus Sicht von Torsten Geerdts auf Bundesebene Handlungsbedarf: "Grundbedingung für das Zusammenleben in Deutschland und damit für die Integration aller hier lebenden Migrantinnen und Migranten ist das Erlernen der deutschen Sprache. Schleswig-Holstein verfolgt bereits seit längerem den Ansatz, dass alle Zugewanderten, die dauerhaft oder auf absehbare Zeit in Schleswig-Holstein leben, die deutsche Sprache erlernen und sich in ihrem Umfeld zurechtfinden. Der Bund übernimmt in diesem Bereich bislang nur die Kosten für anerkannte Asylbewerber und Personen mit sogenannter guter Bleibeperspektive. Die Konferenz hat den Bund aufgefordert, dieses Engagement in Zukunft auf alle Zugewanderten auszuweiten."

Der Staatssekretär warb auf der Konferenz auch für den Vorstoß Schleswig-Holsteins auf Bundesratsebene zur sogenannten "Weichenstellung". Asylsuchenden, die die entsprechenden Qualifikationen nachweisen, soll die Möglichkeit gegeben werden, das Asylverfahren zu beenden und einen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit zu beantragen, ohne zuvor das eigentlich erforderliche Visum im Ausland beantragt zu haben. Gleiches soll auch für die Ehegatten und die minderjährigen Kinder gelten. Aus Sicht Schleswig-Holsteins ist diese Rechtsänderung erforderlich, um auszuschließen, dass die Arbeitgeber monatelang auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter warten müssen und deshalb Arbeitsaufträge nicht annehmen können. Die Kinder wären ebenfalls betroffen und würden über längere Zeiträume den Schulunterricht versäumen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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