Gesundheitsministerin von der Decken auf der Regionalkonferenz Mitte Gemeinsam mit den Kliniken setzen wir die Krankenhausreform um – die Sicherung der Patientenversorgung steht dabei im Mittelpunkt
Letzte Aktualisierung: 05.10.2026
KIEL. Das Gesundheitsministerium informiert fortlaufend zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform in Schleswig-Holstein, unter anderem im Sozialausschuss und in zahlreichen Medieninformationen (schleswig-holstein.de/krankenhaus). Heute (05.10.) hatin Kiel für die Versorgungsregion Mittedie fünfte von sechs Regionalkonferenzen in Schleswig-Holstein stattgefunden.Anwesend waren rund 60 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Politik und der Kliniken der Versorgungsregion, zu der der nordwestliche Teil des Kreises Plön, der westlichen Teil des Kreises Segeberg, der südliche Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die kreisfreien Städte Neumünster und die Landeshauptstadt Kiel gehören. Die Fachveranstaltung ist Teil der derzeit laufenden Umsetzung der Krankenhausreform. Bürgerinnen und Bürger konnten über ein Livestream-Angebot die Konferenz online verfolgen.
1. Gesundheitsministerin von der Decken eröffnete die Konferenz und betonteeinleitend:
„Die nächsten zwei Stunden möchten wir nutzen, um über das Zielbild der Krankenhausplanung in der Versorgungsregion Mitte zu sprechen. Dieses Zielbild ist – das sage ich ausdrücklich – noch nicht in Stein gemeißelt. Parallel zu den Regionalkonferenzen findet das Anhörungsverfahren der Krankenhäuser statt. Vom 21. September bis zum 31. Oktober können die Krankenhäuser Voraussetzungen für Leistungsgruppen nachweisen, die aktuell negativ bewertet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sie diese Leistungsgruppen dann doch zugewiesen bekommen. Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt Ende des Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Wir werden Ihnen daher heute noch nicht darlegen können, welches Krankenhaus ganz genau welche Leistungsgruppe erhält. Wir stellen Ihnen ein Zielbild vor, das die zukünftige Rolle und die Versorgungsschwerpunkte der Krankenhäuser in den Fokus rückt. Es geht um das große, das ganze Bild: die voraussichtliche Struktur der Krankenhauslandschaft in der Versorgungsregion Mitte.
Es ist mir wichtig, dass wir alles so früh und so transparent wie möglich kommunizieren. Wir haben daher die Krankenhäuser bereits frühzeitig – in den Regionalgesprächen im Frühjahr – darüber informiert, welche Tendenzen sich abzeichnen. Jetzt im Herbst, wo der Medizinische Dienst die Anträge der Krankenhäuser begutachtet hat und wir das Anhörungsverfahren als letzten Schritt starten, informieren wir Sie über die sich abzeichnenden konkreten Versorgungsstrukturen.
Lassen sich mich den Blick auf die Krankenhausreform zunächst allerdings etwas weiten: Die Krankenhausreform ist ein Vorhaben des Bundes aus der Zeit der letzten Bundesregierung, das wir als Länder umzusetzen haben. Geregelt ist sie Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ergänzt wird. In Kraft getreten ist das KHAG zum 15. April 2026. Der Prozess bis zur Verabschiedung der beiden Gesetze hat rund 3 ½ Jahre gedauert. In dieser Zeit durften wir als Gesundheitsministerium auf den konstruktiven Austausch mit allen für die Krankenhausversorgung relevanten Akteuren in Schleswig-Holstein vertrauen. Dafür möchte ich mich nochmal von Herzen bedanken. Wir haben uns bei der Erarbeitung der Reform intensiv gegenüber dem Bund für Verbesserungen im Sinne einer praxistauglichen Reform eingesetzt. Uns war es wichtig, dass wir als Länder Freiheiten behalten bei der Umsetzung der Reform. Bedauerlicherweise sind unsere Anliegen nur zum Teil aufgegriffen worden. Wir sind daher nicht ganz glücklich mit den teils sehr engen Vorgaben des Bundes – aber wir müssen und werden sie nun umsetzen. Dabei nutzen wir, wo dies angemessen und bedarfsnotwendig ist, die uns verbliebenen gesetzlich vorgesehen Entscheidungsspielräume im Wissen um unsere Verantwortung für Patientinnen und Patientinnen sowie für die Mitarbeitenden in den Kliniken.
Die Krankenhausreform führt zu einem grundlegenden strukturellen Wandel: Komplexe, elektive und damit planbare Eingriffe sollen in spezialisierten Zentren gebündelt werden. Die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche soll unter Einbeziehung kleinerer Krankenhäuser und sektorenübergreifender Versorgungszentren sichergestellt werden. Und ganz wesentlich: Die Leistungserbringung in den Krankenhäusern ist fortan an strenge Qualitätskriterien geknüpft. Unsere Krankenhausplanung verändert sich dadurch grundlegend. Zuvor haben wir alle sieben Jahre einen neuen Krankenhausplan erstellt. Unsere Anpassungen haben wir individuell und punktuell vorgenommen. Dieses System hat die Reform überholt: Fortan arbeiten wir mit einer bundeseinheitlich vorgegebenen feingliedrigen Struktur mit 61 Leistungsgruppen, die die Krankenhäuser beim Gesundheitsministerium des Landes beantragen können. Die Anträge werden vom Medizinischen Dienst Nord geprüft. Dieser sendet dann die entsprechenden Gutachten an das Ministerium. Es folgt ein Anhörungsverfahren für die Krankenhäuser – das derzeit läuft – und am Ende die Entscheidung über die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen durch das Ministerium. Entscheidend für die Vergabe der Leistungsgruppen sind Zahlen, Daten und Fakten.
Ich übergebe daher gleich das Wort an Herrn Letzgus von der Lohfert und Lohfert AG. Er wird Ihnen verdeutlichen, was ich mit Zahlen, Daten und Fakten meine. Es geht um Planungsebenen, Versorgungsregionen, Leistungsgruppen, Bedarfsanalysen, Fallzahlen, Patientenströme und vieles mehr. Wir möchten darlegen, wie wir systematisch vorgegangen sind."
2. Philipp Letzgus, Lohfert & Lohfert AG, der das Ministerium im Planungsprozess fachlich begleitet, stellte die Systematik der Versorgungsregionen vor. Die Präsentation wird im Anschluss an die Konferenz ebenfalls hieronline gestellt.
Versorgungsregionen dienen als Planungsinstrument der Krankenhausplanung. Patientinnen und Patienten steht es unabhängig davon frei, das Krankenhaus aufzusuchen, das sie oder er bevorzugt. Eine grundsätzliche Erläuterung der Systematik finden Sie auch in der Pressemitteilung.
a) Gesundheitsministerin von der Decken erläuterteBesonderheiten und die Ist-Situation im Überblick:
Die Versorgungsregion Mitte umfasst den nordwestlichen Teil des Kreises Plön, den westlichen Teil des Kreises Segeberg, den südlichen Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die kreisfreien Städte Neumünster und die Landeshauptstadt Kiel. Während die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön und Segeberg überwiegend ländlich geprägt sind, stellen die Städte Kiel und Neumünster urbane Strukturen dar. Das Zusammenspiel zwischen den ländlich geprägten Kreisen und den urbanen Städten ist für die Versorgungsregion von großer Bedeutung, insbesondere für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gut erreichbaren Krankenhausversorgung.
Die Krankenhausstandorte der Maximal- und Schwerpunktversorgung in den Städten Kiel und Neumünster fungieren dabei als wichtige regionale Versorgungsknoten und gewährleisten sowohl für die Grundversorgung als auch für die hochspezialisierte und überregionale Notfallversorgung. Daneben prägen spezialisierte und hochspezialisierte Fachkliniken, mit teilweise überregionaler Ausrichtung, die Versorgungslandschaft.
Die Versorgungsregion Mitte reicht in ihrer Bedeutung über die eigenen Grenzen hinaus. Dies zeigt sich insbesondere in den Patientenströmen aus den angrenzenden Gebieten, insbesondere aus der Versorgungsregion Nord-Ost – Herr Letzgus hat Ihnen die Patientenströme bereits kurz dargestellt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Patientinnen und Patienten aus der Region Mitte selbst ganz überwiegend innerhalb Schleswig-Holsteins versorgt werden.
Lassen Sie mich diese Feststellungen dazu nutzen, um auf einen wichtigen Punkt aufmerksam zu machen: Die heutigen Versorgungsstrukturen und Patientenströme sind über viele Jahre gewachsen. Patientinnen und Patienten orientieren sich nicht an Kreisgrenzen, sondern daran, wo für sie geeignete und erreichbare Versorgungsangebote bestehen. Das wird auch in Zukunft so sein – die Unterteilung in Versorgungsregionen ist lediglich ein Instrument der Krankenhausplanung, und es bleibt dabei: Jede Patientin und jeder Patient ist frei, das Krankenhaus aufzusuchen, das sie oder er bevorzugt. Genau deshalb beziehen wir bei unserer Krankenhausplanung neben geografischen Gegebenheiten auch die tatsächlichen Patientenströme ein. Wir werden die tatsächliche Entwicklung der Patientenströme und der Versorgung auch weiterhin regelmäßig überprüfen. Wenn sich zeigt, dass sich Bedarfe verändern oder Versorgungsstrukturen angepasst werden müssen, werden wir darauf auch krankenhausplanerisch reagieren.
Lassen Sie mich nun auf die bestehende Krankenhausstruktur in der Versorgungsregion Mitte eingehen: 15 Krankenhausstandorte sind hier verortet: neun in der Landeshauptstadt Kiel, zwei in der Stadt Neumünster, einer im Kreis Segeberg, zwei im Kreis Plön und einer im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Diese 15 Krankenhausstandorte gehe ich nun, Stadt für Stadt und Kreis für Kreis, durch:
Die stationäre Versorgungsstruktur der Landeshauptstadt Kiel ist durch ein breites und zugleich stark ausdifferenziertes Leistungsangebot gekennzeichnet. Mit dem UKSH Campus Kiel als Maximalversorger und dem Städtischen Krankenhaus Kiel als Schwerpunktversorger stehen zwei leistungsfähige, breit aufgestellte Standorte zur Verfügung, die ein umfangreiches Spektrum der stationären Versorgung abdecken und insbesondere für die allgemeine wohnortnahe und komplexe Notfallversorgung von großer Bedeutung sind.
Ergänzt wird dieses Angebot durch eine Reihe spezialisierter Fachkliniken und Einrichtungen mit ausgeprägten fachlichen Schwerpunkten. Es handelt sich um die Fachkrankenhäuser HNO Klinik Flechsig, um die Schmerzklinik Kiel und um die nordBLICK Augenklinik Bellevue. Die drei Standorte ergänzen das hochspezialisierte stationäre und überregionale Angebot in Kiel.
Insbesondere im Bereich der Endoprothetik weist die Stadt Kiel derzeit mit weiteren vier Krankenhausstandorten ein differenziertes Leistungsangebot auf: Mit dem Lubinus Clinicum ist eine spezialisierte Fachklinik für Endoprothetik etabliert. Diese verfügt über ein ausgeprägtes elektives Leistungsangebot und nimmt aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Notfallversorgung zugleich eine wichtige Funktion innerhalb der regionalen Versorgungsstruktur ein. Ergänzt wird das Angebot derzeit durch zwei Belegkliniken mit endoprothetischem Profil: die Helios Klinik Kiel und das Sankt Elisabeth Krankenhaus Kiel. Hinzu kommt die Park-Klinik, die derzeit ebenfalls an der endoprothetischen Versorgung teilnimmt, aber einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt im Bereich der Senologie aufweist.
In der Stadt Neumünster kommt dem Friedrich-Ebert-Krankenhaus eine tragende Rolle für die stationäre Versorgung, inklusive der Notfallversorgung, in der Region zu. Die Klinik Klosterstraße Neumünster nimmt ebenfalls an der stationären, gynäkologischen Versorgung teil.
Der Kreis Segeberg weist mit dem dem Auenlandklinikum Bad Bramstedt einen Krankenhausstandort auf. Er ist derzeit ein Fachkrankenhaus mit den Schwerpunkten Endoprothetik, Rheumatologie und Geriatrie.
Der Kreis Plön ist mit zwei Krankenhausstandorten vertreten. Es handelt sich um die Klinik Preetz als Allgemeinkrankenhaus und das hoch spezialisierte Norddeutsche Epilepsiezentrum für Kinder- und Jugendliche.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt mit der Praxisklinik Kronshagen unmittelbar an der Stadtgrenze der Landeshauptstadt Kiel ein weiterer Versorger mit einem stationären, chirurgischen Versorgungsangebot.
Fünf der 15 Standorte nehmen an der strukturierten Notfallversorgung teil. Insbesondere die Standorte in den Städten Kiel (drei Standorte) und Neumünster (ein Standort) übernehmen hierbei eine wichtige Funktion in der erweiterten beziehungsweise umfassenden Notfallversorgung. Aber auch die Klinik Preetz im Kreis Plön leistet einen wichtigen Beitrag zur Basisnotfallversorgung. Mit ausgewiesenen regionalen bzw. überregionalen Traumazentren und zertifizierten Stroke Units bestehen in der Versorgungsregion zudem leistungsfähige Strukturen sowohl für die Versorgung schwer verletzter Menschen als auch für die zeitkritische Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten. Auch für Kinder, Frauen und Schwangere sowie Eltern und werdende Eltern bestehen in Kiel und Neumünster verlässliche Versorgungsstrukturen.
Soweit der Ist-Zustand. Frau Hachmeyer wird Ihnen nun einen konkreten Einblick geben, wie die Zukunft – Stand heute – voraussichtlich aussehen wird. Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es sich um ein Zielbild handelt. Das Anhörungsverfahren läuft noch, und wir werden alles, was die Kliniken im Rahmen des Anhörungsverfahrens vortragen, prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen. Erst nach dem Anhörungsverfahren werden die einzelnen Leistungsgruppen festgelegt werden können.
b) Zum Zielbild erläuterte Aenn Hachmeyer, Referatsleiterin Krankenhausplanung im Gesundheitsministerium:
Bevor ich auf die einzelnen Standorte eingehe, möchte ich noch einen Punkt voranstellen, der für das Verständnis unserer anstehenden Entscheidungen wichtig ist. Mit der Krankenhausreform gibt der Bund erstmals sehr konkrete Voraussetzungen dafür vor, wann ein Krankenhaus eine bestimmte Leistungsgruppe erhalten kann. Dazu gehören strukturelle und technische Voraussetzungen, ganz wesentlich aber auch personelle Anforderungen. Grundsätzlich gilt: Werden die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir die entsprechende Leistungsgruppe nicht ohne Weiteres zuweisen. Gleichzeitig haben wir als Land einen Sicherstellungsauftrag. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, wenn durch den Wegfall eines Leistungsangebotes eine Unterversorgung drohen könnte. Für solche Situationen sehen wir derzeit befristete Ausnahmegenehmigungen vor, mit denen die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann.
Auf der anderen Seite bedeutet auch die Erfüllung aller Voraussetzungen nicht automatisch, dass jede beantragte Leistungsgruppe an jedem Standort zugewiesen werden muss. Wenn beispielsweise mehr Krankenhäuser eine bestimmte Leistung anbieten wollen, als aufgrund der Zahl der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, müssen wir als Land Auswahlentscheidungen treffen. Das betrifft beispielsweise Bereiche, in denen Leistungen stärker konzentriert werden können. Hier müssen wir unserem planerischen Auftrag gerecht werden und die begrenzten personellen und medizinischen Ressourcen so einsetzen, dass dauerhaft leistungsfähige Strukturen entstehen.
Lassen Sie mich daher an dieser Stelle auf einen Bereich eingehen, der in diesem Zusammenhang insbesondere für die Landeshauptstadt Kiel von Bedeutung ist: die Endoprothetik. Frau Ministerin hat es bereits in der Beschreibung der Ist-Situation ausgeführt: Im endoprothetischen elektiven Bereich besteht in Kiel ein sehr großes, breites Angebot, dass sich auf eine Vielzahl an Krankenhausstandorten verteilt. Wir sprechen hier von einer Überversorgung. Auswahlentscheidungen und damit verbundene Profilschärfungen werden daher erforderlich werden.
Eines der Kernziele der bundesgesetzlichen Krankenhausreform ist genau das: die Konzentration von elektiven Leistungen an weniger Standorten. Diese Punkte vorab gestellt, möchte ich Ihnen nun das Zielbild – Stand heute – für die Versorgungsregion Mitte vorstellen. Lassen Sie mich mit den drei größten Standorten, dem UKSH – Campus Kiel, dem Städtisches Krankenhaus Kiel und dem Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, beginnen. Gemeinsam kommt den drei Krankenhäusern eine tragende Rolle für die stationäre Versorgung, inklusive der Notfallversorgung, in der Region zu. Eine gezielte Profilschärfung dieser Standorte bietet die Chance, vorhandene Kompetenzen gezielt einzusetzen, Versorgungsaufträge klarer zu strukturieren und die Leistungsfähigkeit dieses Dreiklangs nachhaltig zu stärken.
Das UKSH, Campus Kiel, ist als universitärer Maximalversorger ein zentraler Anker der stationären Versorgung innerhalb dieses Dreiklangs und übernimmt zugleich eine wesentliche überregionale Versorgungsfunktion. Neben der umfassenden Versorgung der Bevölkerung vor Ort gewährleistet der Standort insbesondere die Behandlung komplexer und seltener Erkrankungen sowie die Vorhaltung hochspezialisierter medizinischer Leistungen. Diese besondere Rolle soll auch in der künftigen Krankenhausplanung erhalten und weiter gestärkt werden. Perspektivisch sollen daher zahlreiche Leistungsangebote am Standort fortgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere, aufgrund der Ausweisung als Maximalversorger, die Teilnahme an der umfassenden Notfallversorgung, die zertifizierte Stroke Unit, zahlreiche ausgewiesene G-BA-Zentren, die geburtshilfliche Versorgung sowie die Versorgung von Kindern und Neugeborenen inklusive eines Perinatalzentrums Level 1, die umfangreiche onkologische Versorgung sowie die überregional bedeutsame Transplantationsmedizin. Die starke Rolle des UKSH – Campus Kiel bedeutet aber nicht, dass die stationäre Versorgung der Stadt auf einen einzelnen Standort ausgerichtet sein wird.
Das Städtische Krankenhaus Kiel erfüllt als derzeitiges und zukünftig vorgesehenes Krankenhaus der Schwerpunktversorgung eine eigenständige und bedeutende Versorgungsfunktion. Mit der erweiterten Notfallversorgung, einer leistungsstarken Geburtshilfe und einem Perinatalzentrum Level 2 verfügt der Standort über wichtige Strukturen für die regionale Versorgung. Eine besondere Bedeutung hat zudem die ausgeprägte geriatrische Versorgung, mit der das Städtische Krankenhaus Kiel insbesondere für ältere und mehrfach erkrankte Patientinnen und Patienten eine zentrale Versorgungsfunktion übernimmt. Mit seinem eigenständigen Versorgungsspektrum trägt das Städtische Krankenhaus Kiel damit wesentlich zu einem breit aufgestellten und bedarfsgerechten stationären Versorgungsangebot in Kiel und der umliegenden Region bei.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der regionalen Versorgungsstruktur ist das Friedrich-Ebert-Krankenhaus. Der in der Stadt Neumünster gelegene Standort ist als Krankenhaus der Maximalversorgung vorgesehen und übernimmt damit auch eine wichtige Funktion für die über die Stadtgrenzen hinausgehende Versorgung. Mit der höchsten Notfallstufe, einer leistungsstarken Geburtshilfe, einem Perinatalzentrum Level 2, einem G-BA-Zentrum für onkologische Erkrankungen sowie einem besonders breiten und leistungsfähigen medizinischen Portfolio verfügt das Krankenhaus über wesentliche Strukturen für eine umfassende und komplexe stationäre Versorgung. Durch seine Lage in einem urbanen Versorgungsraum mit angrenzenden ländlich geprägten Kreisen kommt dem Standort zudem eine wichtige Funktion für das Zusammenspiel von Stadt und Umland zu. Er trägt damit nicht nur zur Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Neumünster bei, sondern stellt auch für die angrenzenden Kreise ein wichtiges stationäres Versorgungsangebot dar.
Für das Klinikum Preetz im Kreis Plön bietet eine angestrebte Profilschärfung eine große Chance, seine Rolle in der Grund- und Basisnotfallversorgung weiter zu festigen. Insbesondere der geplante Aufbau geriatrischer Strukturen stellt einen wichtigen und zukunftsweisenden Entwicklungsschritt dar, der die Versorgung älterer Menschen insbesondere im Kreis Plön stärkt.
Die überwiegende Anzahl der bestehenden Fachkliniken sollen auch zukünftig den Status einer Fachklinik nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten: In Kiel geht es um insgesamt fünf Standorte: die Klinik Flechsig mit dem Schwerpunkt auf Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, die Schmerzklinik Kiel mit einem besonderen überregionalen Schwerpunkt in der stationären und teilstationären Behandlung der Multimodalen Schmerztherapie sowie die nordBLICK Augenklinik Bellevue mit dem Schwerpunkt Augenheilkunde. Hinzu kommt die Park-Klinik Kiel als reine Belegklinik. Sie wird voraussichtlich auch den Fachklinikstatus erhalten und insbesondere mit dem Schwerpunkt der Senologie gestärkt.
Im Bereich der Endoprothetik soll das Lubinus Clinicum als spezialisierte Fachklinik gestärkt und in seinem Fachklinikstatus weiterentwickelt werden, um seine Bedeutung als überregional ausgerichteter Schwerpunktstandort für endoprothetische Leistungen weiter auszubauen. Die beiden Lubinus-Standorte, das Sankt Elisabeth Krankenhaus in Kiel und das Lubinus Clinicum, bieten ein nahezu identisches Leistungsspektrum an. Zwei Standorte derselben Trägerschaft mit derselben Ausrichtung in einer Stadt widersprechen jedoch dem Kern der bundesgesetzlichen Systematik, sodass die Leistungen des Sankt Elisabeth Krankenhauses und die des Lubinus Clinicums im Steenbeker Weg an dem letztgenannten Standort zusammengelegt werden sollen.
Im Kreis Plön wird das Norddeutsche Epilepsiezentrum für Kinder und Jugendliche in Schwentinental-Raisdorf, eine spezialisierte Klinik für die Diagnostik und Therapie von Epilepsien, zur Fachklinik.
Im Kreis Segeberg soll die Auenlandklinik Bad Bramstedt als Fachklinik für rheumatische Erkrankungen und Altersmedizin gestärkt werden. Zugleich verdeutlicht das Beispiel der Auenlandklinik, dass an die Leistungsgruppenvergabe hohe Anforderungen geknüpft sind. Das laufende Anhörungsverfahren bietet Gelegenheit, die Voraussetzungen und Entwicklungsperspektiven des Standorts näher zu betrachten und bislang fehlende Voraussetzungen nachzuweisen.
Ähnlich, aber im Einzelfall anders, sieht es mit dem Helios Klinikum in Kiel aus. Die Leistungsgruppen sind zum Zeitpunkt der Einleitung des Anhörungsverfahrens nicht erfüllt, sodass auch hier grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die als negativ geprüften Voraussetzungen noch nachzuweisen.
Das Zielbild für die Versorgungsregion Mitte sieht darüber hinaus Veränderungen in den Versorgungsrollen einzelner Krankenhausstandorte vor. Voraussichtlich werden nicht alle Standorte ihre heutige stationäre Versorgungsfunktion in unveränderter Form fortführen können. Das hat verschiedene Gründe. Frau Ministerin hat es in ihren einführenden Worten erwähnt. Die Krankenhausplanung hat sich durch die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Es gibt nicht nur bundesgesetzliche Vorgaben für die Definitionen der Leistungsgruppen, sondern auch erstmalig eine Definition für Fachkliniken. Diese gilt es zu erfüllen. Befristete Ausnahmen sind nur bei drohender Unterversorgung möglich. Auch gilt es, die bestehenden Strukturen anhand ihres Versorgungsangebotes – stationär und ambulant – mit dem zukünftigen Bedarf und der regionalen Versorgungsstruktur in Einklang zu bringen. Dies betrifft insbesondere drei Standorte:
die Praxisklinik Kronshagen, die Klinik Klosterstraße in Neumünster und das Sankt Elisabeth Krankenhaus Kiel. Bei diesen drei Krankenhäusern werden sich die heutigen stationären Versorgungsrollen im Zuge der Neuausrichtung voraussichtlich verändern. Gerade anhand dieser Kliniken wird deutlich, worum es bei der Krankenhausreform geht: Nicht jede heute bestehende stationäre Struktur muss unverändert fortgeführt werden, wenn die Versorgung durch leistungsfähige stationäre Strukturen an anderer Stelle gesichert und sinnvoll gebündelt werden kann. Und es gilt der bereits zu Beginn erwähnte Grundsatz: Die Erfüllung der Qualitätskriterien bedeutet nicht automatisch, dass eine bestimmte Versorgungsstruktur an einem Standort zugewiesen oder dauerhaft erhalten wird. Entscheidend ist vielmehr die Gesamtbetrachtung, wie wir sie heute bereits anhand von Versorgungsbedarfen, Erreichbarkeiten, Versorgungskapazitäten und weiteren Kriterien dargestellt haben. Erst aus diesem Zusammenspiel ergibt sich, welche stationären Strukturen für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und langfristig tragfähige Krankenhausversorgung erforderlich sind.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Hinweis: Hinter zwei der soeben genannten stationären Strukturen – konkret hinter der Praxisklinik Kronshagen und der Klinik Klosterstraße in Neumünster – steht auch jeweils eine starke, hochprofessionelle ambulante Leistungsfähigkeit. Diese ambulante Rolle fällt nicht weg. Im Gegenteil: Sie kann durch eine Umstrukturierung in ein Ambulantes Op-Zentrum oder ein Medizinisches Versorgungszentrum noch gestärkt werden. Hierfür stehen wir gern unterstützend und beratend zur Verfügung.
Und natürlich kann eine ggf. erforderliche Neuausrichtung der Standorte auch nicht zum 1. Januar 2027, also quasi über Nacht geschehen. Für eine solche Neuausrichtung bedarf es eines angemessenen Übergangszeitraumes. Der Bund sieht in seinen Gesetzen zur Krankenhausreform leider keine Übergangszeiträume vor. Wir sind aber rechtlich kreativ geworden und haben einen Weg gefunden, die Neuausrichtungen erst zum 1. Januar 2028 vorzunehmen. Damit können bereits geplante Operationen durchgeführt und der Umstrukturierungsprozess für alle Beteiligten fair vollzogen werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen. Das laufende Anhörungsverfahren ist ein echtes. Dies liegt unter anderem daran, dass der Begutachtungszeitraum, den der Medizinische Dienst Nord seinen Gutachten zugrunde gelegt hat, das erste Quartal 2025 war. Der Begutachtungszeitraum liegt also bereits 1 ½ Jahre zurück. Wir haben immer betont, dass der späteste Zeitpunkt, um das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen, dieses Anhörungsverfahren ist. Wir warten daher mit Spannung auf die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, das noch bis zum 31. Oktober läuft.
c) Gesundheitsministerin von der Decken gab abschließend ein Fazit und Ausblick:
Die voraussichtliche künftige Versorgungsstruktur der Versorgungsregion Mitte sieht, kurz zusammengefasst, derzeit so aus:
Mit dem UKSH – Campus Kiel, dem Städtischen Krankenhaus Kiel und dem Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster wird die Versorgungsregion – wie bisher – über leistungsstarke Häuser mit einem breiten Versorgungsspektrum verfügen. Die Klinik Preetz wird diese Struktur, insbesondere mit seinem allgemeinmedizinischen Portfolio, ergänzen.
Leistungsstarke, bedarfsnotwendige und hochspezialisierte Fachkliniken in der Versorgungsregion werden durch den Fachklinikstatus gezielt gestärkt und in ihrer besonderen Rolle für die regionale Versorgung unterstützt. Es handelt sich dabei um sechs Standorte, nämlich um die Klinik Flechsig, die Schmerzklinik Kiel, die nordBLICK Augenklinik, die Park-Klinik Kiel, das Lubinus-Clinicum in Kiel und das Norddeutsche Epilepsiezentrum für Kinder und Jugendliche in Preetz.
Das Leistungsangebot des Sankt Elisabeth Krankenhauses in Kiel soll an den zweiten Standort der Lubinus Gruppe, nämlich am Lubinus Clinicum im Steenbeker Weg konzentriert werden. Zwei Standorte, die Auenlandklinik Bad Bramstedt und das Helios Klinikum in Kiel erfüllen – Stand heute – nicht die Voraussetzungen für die Zuweisung der von ihnen beantragten Leistungsgruppen. Zwei weitere Standorte – die Praxisklinik Kronshagen und die Klinik Klosterstraße in Neumünster – könnten voraussichtlich in rein ambulante Strukturen umstrukturiert werden. Gerade bei den vier zuletzt genannten Kliniken gilt es aber, die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens abzuwarten. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Bereitschaft mehrerer Krankenhausträger in der Versorgungsregion Mitte, notwendige Strukturentwicklungen und die daraus resultierenden Entscheidungen konstruktiv mitzutragen, auch wenn eine stationäre Versorgungsrolle nicht abbildbar sein wird.
Welches Krankenhaus genau welche Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, wird erst im Dezember feststehen. Die Feststellungsbescheide, die wir den Krankenhäusern dann zustellen, werden – wo es erforderlich ist – Übergangszeiträume für Umstrukturierungsmaßnahmen beinhalten.
Ich danke ausdrücklich allen Kliniken und deren Mitarbeitenden sowie den Beteiligten aus Politik und Kommunen für die Umsetzung der Krankenhausreform. Die Sicherung der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten steht dabei im Mittelpunkt und ist unser gemeinsames Ziel.
4. Podiumsgespräch Im Anschlusskonnten die an der Regionalkonferenz teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Kliniken, Kommunen und Politik Fragen zum vorgestellten Zielbild an die Vortragenden sowie Gesundheitsstaatssekretär Dr. Olaf Taurasstellen, die im Rahmen eines Podiumsgesprächserörtert wurden. Um die Reform aus ärztlicher Sicht einordnen zu können,nahmen auf dem PodiumProf. Dr. med. Wolfgang Dersch, Arzt und Experte für Notfallversorgung sowie Rettungsdienst, Mitglied derdeutschen Fachgesellschaft für Notfallmedizin (DGINA)teil. Auch die Notfallmedizinerin Lena Varnhorn,ebenfallsengagiert in der deutschen Fachgesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) und in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung der Notfallversorgung tätig, stand für Fragen zur Verfügung.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg
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