Gesundheitsministerin von der Decken auf der Regionalkonferenz West: Gemeinsam mit den Kliniken setzen wir die Krankenhausreform um – die Sicherung der Patientenversorgung steht dabei im Mittelpunkt
Letzte Aktualisierung: 01.10.2026
HUSUM. Das Gesundheitsministerium informiert fortlaufend zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform in Schleswig-Holstein, unter anderem im Sozialausschuss und in zahlreichen Medieninformationen (schleswig-holstein.de/krankenhaus). Heute (01.10.) hat in Husum für die Versorgungsregion West die vierte von sechs Regionalkonferenzen in Schleswig-Holstein stattgefunden. Angemeldet waren rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Politik und der Kliniken der betreffenden Versorgungsregionen, zu der die Kreise Dithmarschen und Nordfriesland – inkl. der Inseln und Halligen – sowie die Hochseeinsel Helgoland zählen. Die Fachveranstaltung ist Teil der derzeit laufenden Umsetzung der Krankenhausreform. Bürgerinnen und Bürger konnten über ein Livestream-Angebot die Konferenz online verfolgen.
1. Gesundheitsministerin von der Decken eröffnete die Konferenz und betonteeinleitend:
„Die nächsten zwei Stunden möchten wir nutzen, um über das Zielbild der Krankenhausplanung in der Versorgungsregion West zu sprechen. Dieses Zielbild ist – das sage ich ausdrücklich – nochnicht in Stein gemeißelt. Parallel zu den Regionalkonferenzen findet das Anhörungsverfahren der Krankenhäuser statt. Vom 21. September bis zum 31. Oktober können die Krankenhäuser Voraussetzungen für Leistungsgruppen nachweisen, die aktuell negativ bewertet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sie diese Leistungsgruppen dann doch zugewiesen bekommen. Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt Ende des Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Wir werden Ihnen daher heute noch nicht darlegen können, welches Krankenhaus ganz genau welche Leistungsgruppe erhält. Wir stellen Ihnen ein Zielbildvor, das die zukünftige Rolle und die Versorgungsschwerpunkte der Krankenhäuser in den Fokus rückt. Es geht um das große, das ganze Bild: die voraussichtliche Struktur der Krankenhauslandschaft in der Versorgungsregion West. Es ist mir wichtig, dass wir alles so früh und so transparent wie möglich kommunizieren. Wir haben daher die Krankenhäuser bereits frühzeitig – in den Regionalgesprächen im Frühjahr – darüber informiert, welche Tendenzen sich abzeichnen. Jetzt im Herbst, wo der Medizinische Dienst die Anträge der Krankenhäuser begutachtet hat und wir das Anhörungsverfahren als letzten Schritt starten, informieren wir Sie über diesich abzeichnendenkonkreten Versorgungsstrukturen.
Lassen sich mich den Blick auf die Krankenhausreform zunächst allerdings etwas weiten: Die Krankenhausreform ist ein Vorhaben des Bundes aus der Zeit der letzten Bundesregierung, das wir als Länder umzusetzen haben. Geregelt ist sie Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ergänzt wird. In Kraft getreten ist das KHAG zum 15. April 2026. Der Prozess bis zur Verabschiedung der beiden Gesetze hat rund 3 ½ Jahre gedauert. In dieser Zeit durften wir alsGesundheitsministerium auf den konstruktiven Austausch mit allen für die Krankenhausversorgung relevanten Akteurenin Schleswig-Holstein vertrauen. Dafür möchte ich mich nochmal von Herzen bedanken. Wir haben uns bei der Erarbeitung der Reform intensiv gegenüber dem Bund für Verbesserungen im Sinne einer praxistauglichen Reform eingesetzt. Uns war es wichtig, dass wir als Länder Freiheiten behalten bei der Umsetzung der Reform. Bedauerlicherweise sind unsere Anliegen nur zum Teil aufgegriffen worden.Wir sind daher nicht ganz glücklich mit den teils sehr engen Vorgaben des Bundes – aber wir müssen und werden sie nun umsetzen. Dabei nutzen wir, wo dies angemessen und bedarfsnotwendig ist,die uns verbliebenen gesetzlich vorgesehen Entscheidungsspielräume im Wissen um unsere Verantwortung für Patientinnen und Patientinnen sowie für die Mitarbeitenden in den Kliniken.
Die Krankenhausreform führt zu einem grundlegenden strukturellen Wandel: Komplexe, elektive und damit planbare Eingriffe sollen in spezialisierten Zentren gebündelt werden. Die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche soll unterEinbeziehung kleinerer Krankenhäuser und sektorenübergreifender Versorgungszentren sichergestellt werden. Und ganz wesentlich: Die Leistungserbringung in den Krankenhäusern ist fortan an strenge Qualitätskriterien geknüpft.
Unsere Krankenhausplanung verändert sich dadurch grundlegend. Zuvor haben wir alle sieben Jahre einen neuen Krankenhausplan erstellt. Unsere Anpassungen haben wir individuell und punktuell vorgenommen. Dieses System hat die Reform überholt. Fortan arbeiten wir mit einer bundeseinheitlich vorgegebenen feingliedrigen Struktur mit 61 Leistungsgruppen, die die Krankenhäuser beim Gesundheitsministerium des Landes beantragen können.Die Anträge werden vom Medizinischen Dienst Nord geprüft. Dieser sendet dann die entsprechenden Gutachten an das Ministerium. Es folgen ein Anhörungsverfahren für die Krankenhäuser – das derzeit läuft – und am Ende die Entscheidung über die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen durch das Ministerium. Entscheidend für die Vergabe der Leistungsgruppen sind Zahlen, Daten und Fakten. Ich übergebe daher gleich das Wort an Herrn Letzgus von der Lohfert und Lohfert AG. Er wird Ihnen verdeutlichen, was ich mit Zahlen, Daten und Fakten meine. Es geht um Planungsebenen,Versorgungsregionen, Leistungsgruppen, Bedarfsanalysen, Fallzahlen, Patientenströme und vieles mehr. Wir möchten darlegen, wie wir systematisch vorgegangen sind.“
2. Philipp Letzgus, Lohfert & Lohfert AG, der das Ministerium im Planungsprozess fachlich begleitet, stellte die Systematik der Versorgungsregionen vor. Die Präsentation wird im Anschluss an die Konferenz ebenfalls hieronline gestellt. Versorgungsregionen dienen als Planungsinstrument der Krankenhausplanung. Patientinnen und Patienten steht es unabhängig davon frei, das Krankenhaus aufzusuchen, das sie oder er bevorzugt. Eine grundsätzliche Erläuterung der Systematik finden Sie auch in der Pressemitteilung.
a) Gesundheitsministerin von der Decken erläuterteBesonderheiten und die Ist-Situation im Überblick:
„Die Versorgungsregion West ist in besonderer Weise durch ihre Küsten- und Insellagen geprägt. Mit den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen umfasst sie eine Region, in der räumliche Distanzen und Erreichbarkeiten eine besondere Bedeutung für die Gesundheitsversorgung haben. Unsere Hochseeinsel Helgoland, auch wenn sie zum Kreis Pinneberg gehört, komplettiert die Besonderheiten der Versorgungsregion. Weite Wege, die dünne Besiedlung sowie die teilweise eingeschränkte Erreichbarkeit der Inseln und Halligen stellen die medizinische Versorgung vor Herausforderungen. Hinzu kommt die demografische Entwicklung der Region: Dabei treffen eine älter werdende Bevölkerung und saisonale Schwankungen durch den Tourismus aufeinander. Die hohe touristische Bedeutung der Küstenorte führt zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Versorgung. Diese besonderen Rahmenbedingungen treffen auf eine Versorgungslandschaft, die sich in den vergangenen Jahren bereits verändert hat. So wurde beispielsweise 2016 das Krankenhaus in Tönning geschlossen. Die Entwicklungen haben die regionalen Versorgungsstrukturen verändert und die Bedeutung der verbliebenen medizinischen Standorte weiter erhöht.
Mit dem Rückgang einzelner Versorgungsangebote verändern sich auch die Wege, die Patientinnen und Patienten für eine Behandlung zurücklegen. In der durch große Entfernungen sowie Insel- und Halliglagen geprägten Versorgungsregion kommt der Verkehrsinfrastruktur daher eine besondere Bedeutung zu. Unsere Auswertungen zeigen zugleich, dass sich Patientinnen und Patienten insbesondere in Nordfriesland überwiegend innerhalb des eigenen Kreises behandeln lassen. Die regionalen Versorgungsstrukturen sind damit trotz räumlicher Herausforderungen von hoher Bedeutung für die wohnortnahe Versorgung. Kreisübergreifende Behandlungen erfolgen insbesondere bei hoch spezialisierten medizinischen Leistungen.Gleichzeitig besteht in der Versorgungsregion West eine starke Verbundenheit mit dem eigenen Lebensraum und den gewachsenen Strukturen. Gerade in den ländlichen und insularen Gemeinden hat die wohnortnahe medizinische Versorgung daher eine besondere Bedeutung für Lebensqualität und Daseinsvorsorge. Erreichbare Versorgungsangebote vor Ort sind damit ein wichtiger Bestandteil der regionalen Entwicklung.
Mit der Umsetzung der bundesgesetzlichen Krankenhausreform stehen weitere Veränderungen der stationären Versorgungslandschaft bevor. Umso wichtiger ist es, bestehende Strukturen sinnvoll weiterzuentwickeln und die Versorgungsangebote gut aufeinander abzustimmen. Ziel bleibt eine flächendeckende und verlässliche medizinische Versorgung, auch unter veränderten Rahmenbedingungen.
Zur Versorgungsregion West gehören gegenwärtig neun Krankenhausstandorte.Davon entfallen fünf Standorte auf den Kreis Nordfriesland, drei Standorte auf den Kreis Dithmarschen und einer auf den Kreis Pinneberg (genauer: auf die Insel Helgoland).Lassen Sie mich diese nacheinander durchgehen:
Im Kreis Nordfriesland bildet das Klinikum Nordfriesland am Standort Husum mit seinem breiten akut-stationären Angebot einen zentralen Anker der stationären Versorgung und übernimmt zugleich eine wichtige Funktion in der Notfallversorgung.
Der Standort Niebüll ergänzt die Versorgung im nördlichen Teil des Kreises mit einem reduzierteren akut-stationären Angebot. Er hat insbesondere für die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung im Raum Südtondern eine wichtige Bedeutung.
Für die medizinische Versorgung der Inselbevölkerung stehen zudem die Asklepios Nordseeklinik in Westerlandauf Sylt und die Inselklinik Föhr-Amrum zur Verfügung. Beide Standorte übernehmen eine wichtige Rolle in der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung der Inselbevölkerung und tragen dazu bei, auch unter den besonderen geografischen Bedingungen der Inseln eine verlässliche medizinische Versorgung sicherzustellen.
Ergänzt wird das stationäre Angebot im Kreis Nordfriesland durch die Klinik Dr. Winkler in Husum mit ihrem chirurgischen Schwerpunkt.
Damit verteilen sich die stationären Versorgungsangebote auf unterschiedliche Standorte im Kreis und weisen zugleich verschiedene Versorgungsschwerpunkte auf. Blicken wir nun auf den Kreis Dithmarschen. Dieser wird durch die Standorte des Westküstenklinikums in Heide und inBrunsbüttel geprägt.
Der Standort Heide stellt das zentrale stationäre Rückgrat des Kreises dar und verfügt über ein breites und auch komplexeres akut-stationäres Leistungsangebot. Dabei bestehen besondere Schwerpunkte unter anderem in der Notfallversorgung, der Schlaganfallversorgung und der Geburtshilfe. Darüber hinaus besteht am Standort Heide in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ein spezialisiertes herzchirurgisches Angebot, das eine besondere Ergänzung des stationären Leistungsspektrums darstellt.
Ergänzend übernimmt der Standort Brunsbüttelbisher insbesondere in den Bereichen der elektiven Chirurgie und der Geriatrie wichtige Versorgungsaufgaben.
Abschließend komme ich zum Kreis Pinneberg, genauer: zurNordseeklinik Helgoland. Helgoland gehört zum Kreis Pinneberg. Die Nordseeklinik wurde jedoch aufgrund der besonderen insularen Gegebenheiten der Versorgungsregion West zugeordnet. Dadurch können die spezifischen Herausforderungen und Strukturen der Inselversorgung gebündelt berücksichtigt werden. Für die medizinische Versorgung der Insel steht mit der Nordseeklinik Helgoland ein eigenständiger Versorgungsstandort zur Verfügung.
Soweit der Ist-Zustand. Frau Hachmeyer wird Ihnen nun einen konkreten Einblick geben, wie die Zukunft — Stand heute — voraussichtlich aussehen wird. Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es hier um ein Zielbild geht. Das Anhörungsverfahren läuft noch, und wir werden alles, was die Kliniken im Rahmen des Anhörungsverfahrens vortragen, prüfen und ggf. berücksichtigen. Erst nach dem Anhörungsverfahren werden die einzelnen Leistungsgruppen verbindlich festgelegt werden können."
b) Zum Zielbild erläuterte Aenn Hachmeyer, Referatsleiterin Krankenhausplanung im Gesundheitsministerium:
„Bevor ich auf die einzelnen Standorte eingehe, möchte ich noch einen Punkt voranstellen, der für das Verständnis unserer Entscheidungen wichtig ist. Mit der Krankenhausreform gibt der Bund erstmals sehr konkrete Voraussetzungen dafür vor, wann ein Krankenhaus eine bestimmte Leistungsgruppe erhalten kann. Dazu gehören strukturelle und technische Voraussetzungen, ganz wesentlich aber auch personelle Anforderungen. Grundsätzlich gilt: Werden die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir die entsprechende Leistungsgruppe nicht ohne Weiteres zuweisen. Gleichzeitig haben wir als Land einen Sicherstellungsauftrag. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, wenn durch den Wegfall eines Leistungsangebotes eine Unterversorgung drohen könnte. Für solche Situationen sehen wir derzeit befristete Ausnahmegenehmigungen vor, mit denen die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann. Dabei müssen wir allerdings sehr verantwortungsvoll vorgehen – gerade im Hinblick auf die personellen Voraussetzungen. Denn insbesondere bei sensiblen und zeitkritischen Versorgungsbereichen sollte im Sinne einer guten Versorgung der Patientinnen und Patienten das hierfür formal erforderliche Personal auch tatsächlich und verlässlich zur Verfügung stehen, wenn möglich.
Auf der anderen Seite bedeutet auch die Erfüllung aller Voraussetzungen nicht automatisch, dass jede beantragte Leistungsgruppe an jedem Standort zugewiesen werden muss. Wenn beispielsweise mehr Krankenhäuser eine bestimmte Leistung anbieten wollen, als aufgrund der Zahl der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, müssen wir als Land Auswahlentscheidungen treffen. Das betrifft beispielsweise Bereiche, in denen Leistungen stärker konzentriert werden können. Hier müssen wir unserem planerischen Auftrag gerecht werden und die begrenzten personellen und medizinischen Ressourcen so einsetzen, dass dauerhaft leistungsfähige Strukturen entstehen.
Dies vorab gestellt, möchte ich Ihnen nun das Zielbild – Stand heute – für die Versorgungsregion West vorstellen. In der ländlich geprägten Versorgungsregion West gilt es, krankenhausplanerische Entscheidungen mit Augenmaß zu treffen. Vor diesem Hintergrund behalten auch Krankenhäuser der Regelversorgung sowie die Inselstandorte künftig eine wichtige Funktion für die regionale Versorgungssicherheit. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur wohnortnahen medizinischen Betreuung und stellen insbesondere für die Menschen in den ländlichen und Inselregionen einen wichtigen Zugang zur Gesundheitsversorgung dar. Lassen Sie mich mit dem Kreis Nordfriesland, konkret mit dem Klinikum Nordfriesland in Husum beginnen.
Die Klinik in Husum wird künftig nicht mehr als Regel-, sondern als Schwerpunktversorger und damit als zentraler Ankerpunkt des Kreises weiterentwickelt. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Qualität, Fallzahlen und struktureller Voraussetzungen sollen insbesondere elektive Leistungen, die im Moment auch noch in Niebüll vorgehalten werden, am Standort in Husum gebündelt werden. Darüber hinaus wird die Klinik auch weiterhin eine wichtige Rolle in der Geburtshilfe sowie in der Schlaganfallversorgung im Rahmen der Tele-Stroke Unit übernehmen. Für den Standort Husum ist zudem ein Neubau geplant, der über den Krankenhaustransformationsfonds gefördert werden soll. Mit der Weiterentwicklung des Standorts und insbesondere der Bündelung komplexerer Leistungen im Kreis Nordfriesland werden zugleich die Grundlagen für das künftige Leistungsportfolio des Neubaus, der „Klinik am Wattenmeer“, geschaffen. Nichtsdestotrotz gehört zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung auch dazu, die Kernziele der Krankenhausreform umzusetzen. Dies wird sowohl landesweit als auch innerhalb der Versorgungsregion West zu Auswahlentscheidungen führen.
Dies betrifft auch den Standort Husum, an dem sich mit der Klinik Dr. Winkler und dem Klinikum Nordfriesland zwei Kliniken mit einem inhaltlich vergleichbaren Leistungsspektrum im elektiven, also planbaren Bereich befinden. Im Bereich der Endoprothetik wird daher eine Auswahlentscheidung zwischen den beiden Standorten zu treffen sein. Dies steht zugleich im Zusammenhang mit der geplanten Weiterentwicklung des Standorts Husum als Schwerpunktversorger und der vorgesehenen Bündelung komplexerer elektiver Leistungen.
Der Standort des Klinikums Nordfriesland in Niebüll wird auch künftig eine wichtige Rolle für die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung übernehmen. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die hohen strukturellen Anforderungen des Gesetzgebers am Standort nicht in allen Bereichen dauerhaft erfüllt werden können. Gleichzeitig bestehen in Niebüll verlässliche Versorgungsstrukturen als Regelversorger, deren Erhalt für die regionale Versorgung von besonderer Bedeutung ist – so vor allem in der Notfallversorgung.
Wenden wir uns nun den Inselstandorten zu. Die Asklepios Nordseeklinik in Westerland auf Sylt wird weiterhin als Krankenhaus der Regelversorgung mit einer Basisnotfallversorgung die Menschen vor Ort, aber auch Touristinnen und Touristen entsprechend versorgen.
Die Krankenhausstandorte auf Föhr und aufHelgoland sollen, nachdem nun die Vergütungsvoraussetzungen dieser Versorgungsform bekannt sind, gemeinsam mit den Trägern zu Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umstrukturiert werden wie bereits im Rahmen des Pressegespräches am 1. Juli erläutert. Sektorenübergreifende Versorger sind, auch wenn es der Name nicht vermuten lässt, Krankenhäuser, die die Grundversorgung im internistisch-geriatrischen Bereich sicherstellen und durch ambulante, auch chirurgische Angebote, ergänzt werden. Dadurch können die vorhandenen ambulanten Strukturen mit stationären Kapazitäten gebündelt werden, um Patientinnen und Patienten eine Grundversorgung vor Ort zu ermöglichen und sie aber bei akuteren Krankheitsbildern rund und um Uhr dahingehend medizinisch zu betreuen und zu versorgen, bis sie verlegt werden können. Auf den Inseln kommt der Ausgestaltung der sektorenübergreifenden Versorger eine hohe Bedeutung zu. Die Menschen vor Ort müssen auch in Notfällen zuverlässig medizinisch versorgt werden können. Dies gilt für ambulante Notfälle, aber auch für stationäre Notfälle, die gesichert von der Insel verbracht und vorher medizinisch betreut werden müssen. Die zukünftige Ausgestaltung der Versorgung muss daher eng mit allen Beteiligten, insbesondere den Trägern der Krankenhäuser, dem Rettungsdienst, den niedergelassenen oder ermächtigten Ärzten und Ärztinnen vor Ort und der Kassenärztlichen Vereinigung, abgestimmt werden. Der entsprechende Abstimmungsprozess wurde bereits eingeleitet. Im kommenden Jahr sollen die konkreten Strukturen der zukünftigen sektorenübergreifenden Versorgung festgelegt werden, sodass der Betrieb auf Helgoland und auf Föhr zum 01.01.2028 in der weiterentwickelten Formaufgenommen werden kann. Den betroffenen Häusern steht damit ein Übergangszeitraum von einem Jahr zur Verfügung, um die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Anpassungen umzusetzen.
Schauen wir nun nach Dithmarschen. Im Kreis Dithmarschen sollen die Standorte des Westküstenklinikums in Heide und in Brunsbüttelihre medizinischen Angebote künftig noch stärker standortübergreifend organisieren und die Zusammenarbeit innerhalb des Klinikverbundes weiter ausbauen.
Dabei wird der Standort Heide gezielt in einer neuen Rolle der Maximalversorgung gestärkt und übernimmt zentrale Aufgaben in der komplexen stationären und auch überregionalen Versorgung. Dazu gehören auch künftig wichtige Bereiche in der komplexen Chirurgie, aber auch in der Geburtshilfe sowie in der Schlaganfall- und Traumaversorgung. Darüber hinaus soll der bestehende Standortdes UKSH im WKK Heide im Bereich der Herzchirurgie im Rahmen der Ausweisung als Fachklinik fortgeführt und damit am Standort erhalten werden.
Der Standort des Westküstenklinikums in Brunsbüttel soll künftig ebenfalls zu einem sektorenübergreifenden Versorger weiterentwickelt werden. Chirurgische Leistungen wie die Bariatrie und die Endoprothetik würden am Standort Heide gebündelt. In Brunsbüttel soll hingegen die wohnortnahe Versorgung mit einem Schwerpunkt auf der internistisch-geriatrischen Versorgung gestärkt werden.
c) Gesundheitsministerin von der Decken gab abschließend ein Fazit und Ausblick:
Die künftige Versorgungsstruktur der Versorgungsregion West sieht, kurz zusammengefasst, derzeit so aus: Das Westküstenklinikum in Heide sowie das Klinikum Nordfriesland in Husum werden in ihrer Rolle als Maximal- bzw. Schwerpunktversorger gestärkt und als zentrale Anker der stationären Versorgung im jeweiligen Kreis dienen. Komplexe und planbare Leistungen sollen künftig insbesondere an diesen beiden Standorten erfolgen. In den elektiven endoprothetischen Leistungsbereichen gilt es, Auswahlentscheidungen zu treffen. Dies wird voraussichtlich zu einer Bündelung dieser Leistungen in Husum und Heide führen. Drei Krankenhausstandorte (das Westküstenklinikum Brunsbüttel, die Nordseeklinik Helgoland und die Inselklinik Föhr-Amrum) sollen zu sektorenübergreifenden Versorgern – also zu einer neuen Art von Krankenhaus für die Grundversorgung im internistisch-geriatrischen Bereich – weiterentwickelt werden. Wie bereits ausgeführt, wird diesem Prozess eine umfassende Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren vorausgehen, um die künftige Ausgestaltung der Versorgung gemeinsam zu entwickeln und abzustimmen. Darüber hinaus ist für alle drei ein Übergangszeitraum von einem Jahr vorgesehen. Welches Krankenhaus genau welche Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, wird erst Ende Dezember 2026 feststehen. Die Feststellungsbescheide, die wir den Krankenhäusern dann zustellen, werden — wo es erforderlich ist — Übergangszeiträume für Umstrukturierungsmaßnahmen beinhalten. Ich danke ausdrücklich allen Kliniken und deren Mitarbeitenden sowie den Beteiligten aus Politik und Kommunen für die Umsetzung der Krankenhausreform. Die Sicherung der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten steht dabei im Mittelpunkt und ist unser gemeinsames Ziel.
4. Podiumsgespräch Im Anschlusskonnten die an der Regionalkonferenz teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Kliniken, Kommunen und Politik Fragen zum vorgestellten Zielbild an die Vortragenden sowie Gesundheitsstaatssekretär Dr. Olaf Taurasstellen, die im Rahmen eines Podiumsgesprächserörtert wurden. Um die Reform aus ärztlicher Sicht einordnen zu können,nahmen auf dem PodiumDr. med. Stefan Sudmann,Arzt und Experte für Notfall- und Akutmedizin und Sprecher derLandesgruppe Schleswig-Holstein der deutschen Fachgesellschaft für Notfallmedizin (DGINA), teil. Auch die Notfallmedizinerin Lena Varnhorn,ebenfallsengagiert in der deutschen Fachgesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) und in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung der Notfallversorgung tätig, stand für Fragen zur Verfügung.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg
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