Navigation und Service

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerin von der Decken auf der Regionalkonferenz Süd-West: Gemeinsam mit den Kliniken setzen wir die Krankenhausreform um – die Sicherung der Patien­tenversorgung steht dabei im Mittelpunkt

Letzte Aktualisierung: 29.09.2026

ITZEHOE. Das Gesundheitsministerium informiert fortlaufend zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform in Schleswig-Holstein, unter anderem im Sozialausschuss und in zahl­reichen Medieninformationen (schleswig-holstein.de/krankenhaus). Heute (29.09.) hat in Itzehoe für die Versorgungsregion Süd-West die zweite von sechs Regionalkonferenzen in Schleswig-Holstein stattgefunden. Angemeldet waren rund 35 Vertreterinnen und Vertre­ter der Kliniken, der Kommunen und der Politik der betreffenden Versorgungsregionen, zu der die Kreise Pinneberg und Steinburg sowie ein Teil des Kreises Segeberg gehören. Die Fachveranstaltung ist Teil der derzeit laufen­den Umsetzung der Krankenhausreform. Bürgerinnen und Bürger konnten über ein Live­stream-Angebot die Konferenz online verfolgen.

1. Gesundheitsministerin von der Decken eröffnete die Konferenz und be­tonte einleitend:

„Die nächsten zwei Stunden möchten wir nutzen, um über das Zielbild der Krankenhausplanung in der Versorgungsregion Süd-West zu sprechen. Dieses Zielbild ist – das sage ich ausdrücklich – noch nicht in Stein gemeißelt. Parallel zu den Regionalkonferenzen findet das Anhörungsverfahren der Krankenhäuser statt. Vom 21. September bis zum 31. Oktober können die Krankenhäuser Voraussetzungen für Leistungsgruppen nachweisen, die aktuell negativ bewertet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sie diese Leistungsgruppen dann doch zugewiesen bekommen. Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt Ende des Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Wir werden Ihnen daher heute noch nicht darlegen können, welches Krankenhaus ganz genau welche Leistungsgruppe erhält. Wir stellen Ihnen ein Zielbild vor, das die zukünftige Rolle und die Versorgungsschwerpunkte der Krankenhäuser in den Fokus rückt. Es geht um das große, das ganze Bild: die voraussichtliche Struktur der Krankenhauslandschaft in der Versorgungsregion Süd-West.
Es ist mir wichtig, dass wir alles so früh und so transparent wie möglich kommunizieren. Wir haben daher die Krankenhäuser bereits frühzeitig – in den Regionalgesprächen im Frühjahr – darüber informiert, welche Tendenzen sich abzeichnen. Jetzt im Herbst, wo der Medizinische Dienst die Anträge der Krankenhäuser begutachtet hat und wir das Anhörungsverfahren als letzten Schritt starten, informieren wir Sie über die sich abzeichnenden konkreten Versorgungsstrukturen.

Lassen sich mich den Blick auf die Krankenhausreform zunächst allerdings etwas weiten: Die Krankenhausreform ist ein Vorhaben des Bundes aus der Zeit der letzten Bundesregierung, das wir als Länder umzusetzen haben. Geregelt ist sie im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ergänzt wird. In Kraft getreten ist das KHAG zum 15. April 2026. Der Prozess bis zur Verabschiedung der beiden Gesetze hat rund 3 ½ Jahre gedauert. In dieser Zeit durften wir als Gesundheitsministerium auf den konstruktiven Austausch mit allen für die Krankenhausversorgung relevanten Akteuren in Schleswig-Holstein vertrauen. Dafür möchte ich mich nochmal von Herzen bedanken. Wir haben uns bei der Erarbeitung der Reform intensiv gegenüber dem Bund für Verbesserungen im Sinne einer praxistauglichen Reform eingesetzt. Uns war es wichtig, dass wir als Länder Freiheiten behalten bei der Umsetzung der Reform. Bedauerlicherweise sind unsere Anliegen nur zum Teil aufgegriffen worden. Wir sind daher nicht ganz glücklich mit den teils sehr engen Vorgaben des Bundes – aber wir müssen und werden sie nun umsetzen. Dabei nutzen wir, wo dies angemessen und bedarfsnotwendig ist, die uns verbliebenen gesetzlich vorgesehen Entscheidungsspielräume im Wissen um unsere Verantwortung für Patientinnen und Patientinnen sowie für die Mitarbeitenden in den Kliniken.

Die Krankenhausreform führt zu einem grundlegenden strukturellen Wandel: Komplexe, elektive und damit planbare Eingriffe sollen in spezialisierten Zentren gebündelt werden. Die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche soll unter Einbeziehung kleinerer Krankenhäuser und sektorenübergreifender Versorgungszentren sichergestellt werden. Und ganz wesentlich: Die Leistungserbringung in den Krankenhäusern ist fortan an strenge Qualitätskriterien geknüpft.

Unsere Krankenhausplanung verändert sich dadurch grundlegend. Zuvor haben wir alle sieben Jahre einen neuen Krankenhausplan erstellt. Unsere Anpassungen haben wir individuell und punktuell vorgenommen. Dieses System hat die Reform überholt. Fortan arbeiten wir mit einer bundeseinheitlich vorgegebenen feingliedrigen Struktur mit 61 Leistungsgruppen, die die Krankenhäuser beim Gesundheitsministerium des Landes beantragen können. Die Anträge werden vom Medizinischen Dienst Nord geprüft. Dieser sendet dann die entsprechenden Gutachten an das Ministerium. Es folgt ein Anhörungsverfahren für die Krankenhäuser – das derzeit läuft – und am Ende die Entscheidung über die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen durch das Ministerium. Entscheidend für die Vergabe der Leistungsgruppen sind Zahlen, Daten und Fakten. Ich übergebe daher gleich das Wort an Herrn Letzgus von der Lohfert und Lohfert AG. Er wird Ihnen verdeutlichen, was ich mit Zahlen, Daten und Fakten meine. Es geht um Planungsebenen, Versorgungsregionen, Leistungsgruppen, Bedarfsanalysen, Fallzahlen, Patientenströme und vieles mehr. Wir möchten darlegen, wie wir systematisch vorgegangen sind.“

2. Philipp Letzgus, Lohfert & Lohfert AG, der das Mi­nisterium im Planungsprozess fachlich begleitet, stellte die Systematik der Planungsregionen vor. Eine grundsätzliche Erläuterung der Systematik finden Sie auch in der Pressemitteilung .Die Präsentation wird im Anschluss an die Konferenz ebenfalls hier online gestellt.

Übersicht Versorgungsregion Süd-West:

Versorgungsregion Süd-West
Versorgungsregion Süd-West

3. Versorgungsregion Süd-West:

a) Gesundheitsministerin von der Decken erläuterte Besonderheiten und die Ist-Situation im Überblick:

„Die Versorgungsregion Süd-West umfasst die Kreise Pinneberg und Steinburg sowie einen Teil des Kreises Segeberg mit den Krankenhausstandorten in Henstedt-Ulzburg und Norderstedt. Der Vollständigkeit halber möchte ich es erwähnen: Unsere Hochseeinsel Helgoland haben wir der Versorgungsregion West zugeordnet, da wir den Besonderheiten der Inseln dort gebündelt begegnen. Die Versorgungsregion Süd-West ist durch eine besondere Ausgangslage geprägt: Auf der einen Seite finden wir insbesondere im Kreis Steinburg deutlich ländlich geprägte Strukturen. Auf der anderen Seite grenzt die Versorgungsregion unmittelbar an das Hamburger Stadtgebiet. Diese Nähe zu Hamburg prägt nicht nur die Versorgungsregion insgesamt, sondern auch die Patientenströme. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinburg orientieren sich stark am Krankenhausstandort in ihrem Kreis. Gleichzeitig stellt auch das Regio Klinikum Elmshorn Versorgungsangebote bereit, die aufgrund der räumlichen Nähe von Patientinnen und Patienten aus Steinburg in Anspruch genommen werden. Ganz anders stellt sich die Situation im Kreis Pinneberg dar. Hier ist durchaus ein Wanderungssaldo erkennbar – Herr Letzgus hat Ihnen die Patientenströme bereits kurz dargestellt. Ein Teil der Patientinnen und Patienten aus dem Kreis Pinneberg nimmt medizinische Versorgungsangebote im benachbarten Hamburg in Anspruch. Die heutigen Versorgungsstrukturen und Patientenströme sind über viele Jahre gewachsen. Patientinnen und Patienten orientieren sich nicht an Landes- oder Kreisgrenzen, sondern daran, wo für sie geeignete und erreichbare Versorgungsangebote bestehen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern –  die Unterteilung in Versorgungsregionen ist lediglich als Instrument der Krankenhausplanung zu verstehen und es bleibt dabei: Jede Patientin und jeder Patient ist frei, das Krankenhaus aufzusuchen, das sie oder er bevorzugt. Genau deshalb beziehen wir bei unserer Planung neben geografischen Gegebenheiten auch die tatsächlichen Patientenströme mit ein.
Uns liegen öffentlich zugängliche Daten darüber vor, in welchem Umfang Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner außerhalb unseres Landes vollstationär versorgt werden. Darüber hinaus haben wir in bestimmtem Bereichen auch Daten darüber, wie viele Hamburgerinnen und Hamburger bei uns in Schleswig-Holstein in stationärer Behandlung sind. Alle diese Daten haben wir selbstverständlich einbezogen und die erkennbaren Wanderungsbewegungen bei unserer Planung berücksichtigt. Wir werden die tatsächliche Entwicklung der Patientenströme und der Versorgung auch weiterhin regelmäßig überprüfen. Wenn sich zeigt, dass sich Bedarfe verändern oder Versorgungsstrukturen angepasst werden müssen, werden wir darauf auch krankenhausplanerisch reagieren.

Lassen Sie mich nun auf die bestehende Krankenhausstruktur in der Versorgungsregion Süd-West eingehen: Fünf Krankenhausstandorte sind hier verortet. Im Kreis Pinneberg sind dies die beiden Standorte der Regio Kliniken in Pinneberg und Elmshorn. Im Kreis Steinburg steht mit dem Klinikum Itzehoe ein Krankenhausstandort zur Verfügung. Im Kreis Segeberg gehören die Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg und die Kardiologische Klinik Norderstedt als Standort der Segeberger Kliniken zur Versorgungsregion Süd-West. Damit stehen in der Versorgungsregion gegenwärtig mit Pinneberg, Elmshorn und Itzehoe drei Häuser der Schwerpunktversorgung, mit Henstedt-Ulzburg ein Standort der Regelversorgung und mit der Kardiologischen Klinik Norderstedt eine Fachklinik zur Verfügung. Eine besondere Bedeutung kommt dabei bereits heute der Notfallversorgung zu. Vier der fünf Standorte nehmen an der strukturierten Notfallversorgung teil. Insbesondere die Standorte in den Kreisen Pinneberg und Steinburg übernehmen hierbei eine wichtige Funktion in der erweiterten beziehungsweise umfassenden Notfallversorgung. Aber auch die Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg leistet einen wichtigen Beitrag zur Basisnotfallversorgung.

Mit ausgewiesenen Traumazentren und zertifizierten Stroke Units bestehen in der Versorgungsregion zudem leistungsfähige Strukturen sowohl für die Versorgung schwer verletzter Menschen als auch für die zeitkritische Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten. Auch für Kinder, Frauen und Schwangere sowie Eltern und werdende Eltern bestehen in Pinneberg und Itzehoe verlässliche Versorgungsstrukturen.

  • Lassen Sie mich zunächst auf das Klinikum Itzehoe eingehen – passend zu unserem heutigen Veranstaltungsort. Das Klinikum Itzehoe ist ein Haus der Schwerpunktversorgung und nimmt an der höchsten Stufe der Notfallversorgung teil. Mit einer zertifizierten Stroke Unit und als ausgewiesenes Traumazentrum stellt der Standort wesentliche Teile der zeitkritischen Versorgung für die Versorgungsregion sicher. Zugleich ist das Klinikum Itzehoe eines von landesweit fünf ausgewiesenen Onkologischen Zentren nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses und übernimmt damit auch bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen eine wichtige, über die unmittelbare Umgebung hinausgehende, Funktion. Mit seinem Perinatalzentrum Level 1 verfügt das Klinikum darüber hinaus über eine besondere Kompetenz bei der Versorgung von Schwangeren, Früh- und Neugeborenen sowie Kindern. Das Klinikum Itzehoe weist damit ein sehr breites Versorgungsspektrum auf und bildet einen zentralen Anker der stationären Versorgung in der Versorgungsregion.

  • Im Kreis Pinneberg sind die beiden Standorte der Regio Kliniken in Pinneberg und Elmshorn bereits heute stark miteinander verflochten. Beide Standorte übernehmen wichtige Aufgaben in der Notfallversorgung und verfügen über ausgewiesene Traumazentren. In Pinneberg besteht darüber hinaus eine zertifizierte Stroke Unit. Die Standorte ergänzen sich auch in weiteren Bereichen. Dazu zählen die onkologische Versorgung – insbesondere auch von an Brustkrebs Erkrankten– sowie die geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung in Pinneberg.

  • Mit dem geplanten Zentralklinikum soll die Versorgung perspektivisch an einem gemeinsamen Standort gebündelt werden. Bis zur Realisierung dieses Zukunftsprojekts müssen beide bestehenden Standorte verlässlich und leistungsfähig aufgestellt bleiben.

  • Die Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg nimmt als Haus der Regelversorgung insbesondere Aufgaben in der Basisnotfallversorgung wahr. Ein deutlich erkennbarer Schwerpunkt besteht zudem in der endoprothetischen Versorgung. Daneben ist auch die kardiologische Versorgung für den Standort von Bedeutung.

  • Mit der Kardiologischen Klinik Norderstedt befindet sich schließlich eine Fachklinik in der Versorgungsregion, deren gegenwärtiges stationäres Leistungsangebot auf die kardiologische Versorgung ausgerichtet ist.

Soweit der Ist-Zustand. Frau Hachmeyer wird Ihnen nun einen konkreten Einblick geben, wie die Zukunft – Stand heute – voraussichtlich aussehen wird. Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es sich um ein Zielbild handelt. Das Anhörungsverfahren läuft noch, und wir werden alles, was die Kliniken im Rahmen des Anhörungsverfahrens vortragen, prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen. Erst nach dem Anhörungsverfahren werden die einzelnen Leistungsgruppen festgelegt werden können.“

b) Zum Zielbild erläuterte Aenn Hachmeyer, Referatsleiterin Krankenhausplanung im Gesundheitsministerium:

„Bevor ich auf die einzelnen Standorte eingehe, möchte ich noch einen Punkt voranstellen, der für das Verständnis unserer anstehenden Entscheidungen wichtig ist. Mit der Kranken­hausreform gibt der Bund erstmals sehr konkrete Voraussetzungen dafür vor, wann ein Krankenhaus eine bestimmte Leistungsgruppe erhalten kann. Dazu gehören strukturelle und technische Voraussetzungen, ganz wesentlich aber auch personelle Anforderungen. Grundsätzlich gilt: Werden die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir die entsprechende Leistungsgruppe nicht ohne Weiteres zuweisen. Gleichzeitig haben wir als Land einen Sicherstellungsauftrag. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, wenn durch den Wegfall eines Leistungsangebotes eine Unterversorgung drohen könnte. Für solche Situationen sehen wir derzeit befristete Ausnahmegenehmigungen vor, mit denen die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann. Dabei müssen wir allerdings sehr verantwortungsvoll vorgehen, gerade im Hinblick auf die personellen Voraussetzungen. Denn insbesondere bei sensiblen und zeitkritischen Versorgungsbereichen sollte im Sinne einer guten Versorgung der Patientinnen und Patienten das hierfür formal erforderliche Personal auch tatsächlich und verlässlich zur Verfügung stehen, wenn möglich.

Auf der anderen Seite bedeutet auch die Erfüllung aller Voraussetzungen nicht automatisch, dass jede beantragte Leistungsgruppe an jedem Standort zugewiesen werden muss. Wenn bei­spielsweise mehr Krankenhäuser eine bestimmte Leistung anbieten wollen, als aufgrund der Zahl der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, müssen wir als Land Auswahl­entscheidungen treffen. Das betrifft beispielsweise Bereiche, in denen Leistungen stärker konzentriert werden können. Hier müssen wir unserem planerischen Auftrag gerecht wer­den und die begrenzten personellen und medizinischen Ressourcen so einsetzen, dass dauerhaft leistungsfähige Strukturen entstehen. Dies vorab gestellt, möchte ich Ihnen nun das Zielbild – Stand heute – für die Versorgungsregion Süd-West vorstellen.

  • Lassen Sie mich mit dem Klinikum Itzehoe beginnen. Das Klinikum Itzehoe ist der zentrale Anker der stationären Versorgung im Kreis Steinburg. Diese Rolle soll auch in der künftigen Krankenhausplanung erhalten und weiter gestärkt werden. Per­spektivisch sollen dort zahlreiche Leistungsangebote fortgeführt werden. Dies be­trifft insbesondere die umfassende Notfallversorgung, die geburtshilfliche Versor­gung und die Versorgung von Kindern und Neugeborenen sowie eine umfangreiche onkologische Versorgung. Künftig voraussichtlich als Haus der Maximalversorgung mit der höchsten Notfallstufe, zertifizierter Stroke Unit, ausgewiesenem Traumazen­trum, Onkologischem Zentrum und Perinatalzentrum Level 1 bringt das Klinikum wesentliche Voraussetzungen mit, um auch künftig die komplexe und zeitkritische Versorgung für die Versorgungsregion zu übernehmen. Das Ziel ist deshalb klar: Die leistungs­fähige Struktur in Itzehoe soll langfristig gestärkt und weiterentwickelt werden.

  • Eine andere Ausgangssituation besteht bei den beiden Regio Kliniken in Pinneberg und Elmshorn. Beide Standorte sind heute eng miteinander verflochten. Das liegt unter anderem daran, dass der Träger eines der Elementarziele der Krankenhaus­reform – seiner Zeit voraus – bereits mit großer Weitsicht umgesetzt hat, in dem er aus vier Standorten zwei gemacht hat. Zugleich zeigen aber die vorhandenen Strukturen sowie die konkreten Anforderungen des Bundesrechts, dass perspekti­visch eine stärkere Bündelung erforderlich ist. Dies gilt auch für die Zeit bis zum Neubau. Mit dem geplanten Zentralklinikum besteht eine klare Entwicklungs­perspektive. Die konkreten Planungen hierzu erfolgen in engem bilateralem Aus­tausch. Bis ein solches Zentralklinikum realisiert werden kann, müssen jedoch bei­de bestehenden Standorte leistungsfähig bleiben. Das gilt insbesondere für die Not­fallversorgung. Wir können und werden die Versorgung nicht auf eine künftige Struktur ausrichten, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass sie auch auf dem Weg dorthin funktioniert. Deshalb werden gewisse Anpassungen an den beiden Regio-Standorten erforderlich sein, um ihre Profile besser aufeinander abzustimmen, um Doppelstrukturen dort zu überprüfen, wo dies sinnvoll ist, und um gleichzeitig die für die Versorgungsregion erforderlichen Leistungen bis zur Realisierung des Neubaus zuverlässig abzusichern. Dabei können wir auf leistungsfähigen Strukturen aufbauen. Beide Standorte übernehmen wichtige Aufgaben in der Notfall- und Traumaversorgung.

    Hinzu kommen unter anderem die Schlaganfallversorgung am Standort Pinneberg sowie wichtige onkologische Versorgungsangebote. Auch die Geburtshilfe und die pädiatrische Versorgung sind gegenwärtig am Standort Pinneberg sichergestellt. Diese Versorgungsbereiche sollen perspektivisch und selbstverständlich auch im geplanten Neubau eine wichtige Rolle einnehmen und dort weiter gestärkt werden. Betrachtet man die Regio-Standorte gemeinsam mit dem Klinikum Itzehoe, zeigt sich damit ein leistungsfähiges Rückgrat der Versorgung in den Kreisen Pinneberg und Steinburg. Diese Standorte sichern sowohl elektive Leistungen als auch den wesentlichen Teil des Notfallgeschehens in der Versorgungsregion.

  • Sinnvoll ergänzt werden die drei Standorte durch die Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg. Die Klinik verfügt heute über einen erkennbaren Schwerpunkt in der endo­prothetischen Versorgung. Diese Versorgung soll durch eine weitere Konzentration endoprothetischer Leistungen am Standort ausgebaut werden. Auch die kardiologi­sche Versorgung soll in Henstedt-Ulzburg weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Dies gewinnt insbesondere deshalb an Bedeutung, weil sich die stationäre kardiolo­gische Versorgung in dem Teil des Kreises Segeberg, der zur Versorgungsregion Süd-West zählt, perspektivisch verändern wird.

  • Denn nach dem gegenwärtigen Planungsstand – und wie bereits anlässlich des Pressegespräches am 1.7. mitgeteilt – steht der Standort Norderstedt der Segeber­ger Kliniken, die Kardiologische Klinik Norderstedt, beispielhaft für den medizini­schen und technologischen Fortschritt im Gesundheitswesen: Insbesondere in der kardiologischen Versorgung eröffnen neue Behandlungs- und Versorgungsformen die Möglichkeit, Leistungen, die bislang stationär erbracht wurden, künftig ambulant anzubieten. Die Kardiologische Klinik Norderstedt und die Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg beabsichtigen, künftig durch ein abgestimmtes Konzept zu ko­operieren, um die stationäre kardiologische Versorgung der Region durch den Standort in Henstedt-Ulzburg zu sichern, ergänzt um ein ambulantes, ggf. tageskli­nisches Angebot in Norderstedt. Damit einhergehend wird die Kardiologische Klinik Norderstedt künftig voraussichtlich keinen stationären Versorgungsauftrag mehr wahrnehmen. Gerade an dieser Klinik wird deutlich, worum es bei der Kranken­hausreform geht: Nicht jede heute bestehende stationäre Struktur muss unverän­dert fortgeführt werden, wenn die Versorgung durch leistungsfähige Struk­turen an anderer Stelle gesichert und sinnvoll gebündelt werden kann. Für die Pati­entinnen und Patienten muss dabei entscheidend sein, dass eine qualitativ hoch­wertige kardiologische Versorgung weiterhin verlässlich zur Verfügung steht. Hierfür kommt der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg künftig eine zunehmende Bedeu­tung zu. Dies gilt insbesondere auch für die internistische Notfallversorgung, bei­spielsweise von Patientinnen und Patienten mit einem Herzinfarkt. Darüber hinaus besteht ein Konzept der Segeberger Kliniken und der Paracelsus-Klinik, mit dem si­chergestellt werden soll, dass Patientinnen und Patienten, die eine weitergehende kardiologische Versorgung benötigen, am verbleibenden Standort der Segeberger Kliniken in Bad Segeberg versorgt werden können.

  • Der Standort Bad Segeberg verfügt über eine landesweit erkennbare Spezialisie­rung in der kardiologischen Versorgung. Damit werden die vorhandenen Kompeten­zen künftig gezielter zusammengeführt und Ressourcen dort eingesetzt, wo die ent­sprechenden Strukturen und Spezialisierungen vorhanden sind. Die voraussichtli­che Verlagerung der stationären Kapazitäten der Kardiologischen Klinik Norderstedt nach Henstedt-Ulzburg und Bad Segeberg soll dazu beitragen, dass die entspre­chenden stationären Leistungen künftig an leistungsfähigen Standorten sinnvoll ge­bündelt werden. Über die einhergehende avisierte Umstrukturierung für den Stand­ort in Norderstedt mit einer Stärkung der routinierten und etablierten Versorgungs­angebote im ambulanten Bereich und gegebenenfalls einer Ergänzung durch ein ta­gesklinisches Angebot werden wir uns weiter mit dem Träger austauschen. Für eine solche Umstrukturierung würden wir einen Übergangszeitraum von 12 Monaten bis zum 31.12.2027 vorsehen.“

c) Gesundheitsministerin von der Decken gab abschließend ein Fazit und Ausblick: „Sie haben jetzt viel zu den einzelnen Standorten gehört – der Ist-Zustand und die voraus­sichtliche künftige Versorgungsstruktur. Die voraussichtliche künftige Versorgungsstruktur sieht, kurz zusammengefasst, derzeit so aus: Mit dem Klinikum Itzehoe und den beiden Regio-Standorten in Pinneberg und Elmshorn wird die Versorgungsregion – wie bisher – über leistungsstarke Häuser mit einem breiten Versorgungsspektrum verfügen. Henstedt-Ulzburg wird diese Struktur, insbesondere mit seiner endoprothetischen und kardiologi­schen sowie allgemein-chirurgischen und -internistischen Versorgung, ergänzen. Die Kar­diologische Klinik Norderstedt wird voraussichtlich umstrukturiert zu einer ambulanten Ein­richtung, die möglicherweise durch ein tagesklinischen Angebot ergänzt wird. Die bisheri­gen stationären kardiologischen Angebote von Norderstedt sollen in Bad Segeberg und in Henstedt-Ulzburg gebündelt werden.

Welches Krankenhaus genau welche Leistungsgrup­pe zugewiesen bekommt, wird erst im Dezember feststehen. Die Feststellungsbescheide, die wir den Krankenhäusern dann zu­stellen, werden – wo es erforderlich ist – Übergangs­zeiträume für Umstrukturierungsmaß­nahmen beinhalten.

Ich danke ausdrücklich allen Kliniken und deren Mitarbeitenden sowie den Beteiligten aus Politik und Kommunen für die Umsetzung der Krankenhausreform. Die Sicherung der Ver­sorgung unserer Patientinnen und Patienten steht dabei im Mittelpunkt und ist unser gemeinsames Ziel.“


4.
Podiumsgespräch
Im Anschluss konnten die an der Regionalkonferenz teilnehmende Akteurinnen und Ak­teure aus Kliniken, Kommunen und Politik Fragen zum vorgestellten Zielbild stellen, die im Rahmen eines Podiumsgesprächs erörtert wurden. Für Fragen stan­den auf dem Podium neben den Vortragenden und Gesundheitsstaatssekretär Olaf Tauras auch die Notfallmedizinerin Lena Varnhorn zur Verfügung, um die Reform aus ärztlicher Sicht einordnen zu können. Varnhorn engagiert sich in der deutschen Fachgesellschaft für Not­fallmedizin (DGINA) und arbeitet in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung der Notfallversorgung im Land mit. Zudem nahm Prof. Dr. med. Wolfgang Dersch, Arzt und Experte für Notfallversorgung sowie Rettungsdienst am Podiumsgespräch teil, der sich ebenfalls für die Weiterentwicklung der Notfallversorgung im Land engagiert.

Präsentation Regionalkonferenz Süd-West (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz