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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Hinweis zum monatlichen Eingabeschluss

Bis wann können Sie Änderungen einreichen, damit sie noch in der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden?

Letzte Aktualisierung: 08.12.2025

Veränderungen, die Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Bezüge/Ihres Entgelts haben, müssen dem Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) rechtzeitig vor dem sogenannten Eingabeschluss vorliegen, um verarbeitet werden zu können. Ihre Mitteilung oder die Ihrer zuständigen Personaldienststelle sollte das DLZP daher in der Regel spätestens bis zum Freitag vor dem jeweiligen Eingabeschluss – siehe Terminplanung 2026 erreichen. Nur dann können die Eingaben noch pünktlich vorgenommen und zum nächsten Auszahlungstermin berücksichtigt werden.

 Nur dann können Ihre Bezüge/Ihr Entgelt bereits zum folgenden Ersten eines Monats angepasst werden. Dieser sogenannte Eingabeschluss liegt fast immer um die Mitte eines Monats vor dem nächsten Auszahlungstermin.

 Aufgrund der komplexen technischen Abläufe eines Monatsabschlusses ist ein späterer Zeitpunkt nicht möglich. Eingaben, die nach dem Eingabeschluss erfolgen, greifen daher erst einen Monat später.  

Terminplanung 2026*

Eingabeschluss jeweils bis spä-
testens 15 Uhr:
                                 
Bei Beamtinnen und Beamte im
aktiven Dienst oder im Ruhestand
Gehalt /Pension für Monat
Bei Tarifbeschäftigten
Gehalt für Monat
10. Dezember 2025Januar 2026Dezember 2025
14. Januar 2026Februar 2026Januar 2026
11. Februar 2026März 2026Februar 2026
18. März 2026April 2026März 2026
15. April 2026Mai 2026April 2026
12. Mai 2026Juni 2026Mai 2026
17. Juni 2026Juli 2026Juni 2026
15. Juli 2026August 2026Juli 2026
12. August 2026September 2026August 2026
16. September 2026Oktober 2026September 2026
14. Oktober 2026November 2026Oktober 2026
11. November 2026Dezember 2026November 2026
09. Dezember 2026Januar 2027Dezember 2026

*Aus technischen Gründen kann es im Einzelfall zu einem vorgezogenen Eingabeschluss kommen.

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