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Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Versorgungsansprüche und Ruhestand

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Versorgungsansprüche sowie den Ruhestand.


Letzte Aktualisierung: 19.07.2023

Wie hoch sind meine zu erwartenden Versorgungsansprüche z. B. bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand? Aktuell befinde ich mich noch im aktiven Dienst. An wen wende ich mich?

Ab dem 01.07.2017 haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erteilung einer Auskunft über die Höhe Ihrer zu erwartenden Versorgung. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen und wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier.

Sie können die Höhe Ihrer Versorgung auch mit Hilfe des Online-Versorgungsrechners des Landes Schleswig-Holstein selbst berechnen.

Wie bekomme ich einen Ausweis für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger?

Sie können Ihren Ausweis schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter beim DLZP beantragen. Mit dem Ausweis erhalten Sie möglicherweise Vergünstigungen bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen.

Wofür brauche ich einen Versorgungsausweis und wie bekomme ich ihn?

Mit dem Versorgungsausweis können Sie nachweisen, dass Sie Versorgung des Landes Schleswig-Holstein erhalten. Den Ausweis in der Größe einer Scheckkarte senden wir Ihnen mit der Festsetzung der Versorgung zu.

Viele Unternehmen und öffentliche oder private Einrichtungen ermöglichen Rentner*innen und Versorgungsemfänger*innen Vergünstigungen, zum Beispiel bei Sportverein, Theaterbesuch, Museumseintritt, Kino, Zugfahrten, Schwimmbad, Ski-Lift, Zoos, öffentlichem Nahverkehr und vielem mehr. Hierfür müssen Sie den Ausweis an der Kasse vorzeigen. Obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergünstigungen gibt, sind Versorgungsausweise im täglichen Leben bares Geld wert. Fragen Sie immer nach, ob es für Rentner*innen/Versorgungsempfänger*innen Rabatte oder Nachlässe gibt.

Ich habe noch einen Versorgungsausweis in altem Layout. Ist der weiterhin gültig?

Ja. Alle bisher vom Land Schleswig-Holstein ausgestellten Versorgungsausweise sind weiterhin gültig, auch wenn sie nicht das aktuelle Design haben.

Ich bin Lehrerin oder Lehrer mit Versorgungsbezug und möchte mich eventuell wieder vorübergehend als aktive Lehrkraft (sogenannte Senior-Expertin bzw. Senior-Experte) zur Verfügung stellen. Wer kann mir zu diesem Thema Auskunft geben?

Fragen richten Sie bitte an die für Sie zuständige Personaldienststelle.

Oder geht es Ihnen ausschließlich um die finanziellen Auswirkungen der vorübergehenden Wiederbeschäftigung auf Ihre laufenden Versorgungsbezüge? Dann wenden Sie sich gern an die für Sie zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter des DLZP.

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