Artenschutzrechtliche Ausnahmen und Abweichungen
Mit einem Planfeststellungsbeschluss oder einer Plangenehmigung können artenschutzrechtliche Ausnahmen oder Abweichungen genehmigt werden. Wenn später tatsächlich Zugriffe vorgenommen werden, ist eine Meldung gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie Vogelschutz-Richtlinie (Vogelschutz-RL) an die Planfeststellungsbehörde notwendig.
Zur Anforderung der beiden jeweils notwendigen Meldebögen wenden Sie sich per E-Mail an das
E-Mail-Postfach der Planfeststellungsbehörde
.
Inanspruchnahme Ökokonten
Bei Inanspruchnahme von Ökokonten sind die Hinweise des Merkblattes "Berücksichtigung von Maßnahmen aus Ökokonten in der Planfeststellung" zu beachten. Das Merkblatt richtet sich an Antragsteller und Antragstellerinnen bei der Planfeststellungsbehörde und gibt Hinweise, wie in dem Antrag die Inanspruchnahme von Ökokonten zu berücksichtigen ist. Ebenso finden Sie dort Verfahrenshinweise der Anhörungs- und der Planfeststellungsbehörde. Das Merkblatt können Sie per E-Mail über das
E-Mail-Postfach der Planfeststellungsbehörde
anfordern.
Einschlägige Rechtsvorschriften
§ 140ff Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LVwG)
§ 73ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 17ff Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 18ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§ 40ff Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
§ 95 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG)
§ 8ff Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren
Informationen nach Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Planfeststellungsverfahren:
Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren
Kontakt
Kontakt APV
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