Informationen für Sondengänger in Schleswig-Holstein
Letzte Aktualisierung: 17.01.2023
In diesem Bereich haben wir Informationen zusammengestellt, die sich Fragen zum Thema „Suche mit einem Metalldetektor“ widmen.
!Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Zuständigkeitsbereich des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde. Dieser umfasst das Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck, das in der Zuständigkeit der dortigen Denkmalschutzbehörde (Archäologie und Denkmalpflege, Meesenring 8, 23539 Lübeck) liegt.
Bei Fragen zu Genehmigungspflichten in anderen Bundesländern wenden Sie sich bitte an die dort zuständigen Denkmalschutz- bzw. Fachbehörden (eine Übersicht finden Sie hier: http://www.landesarchaeologen.de/denkmalfachbehoerden/).
Dem bürgerlichen Engagement (heute auch citizen science genannt) für das archäologische Erbe in Schleswig-Holstein kommt traditionell eine große Bedeutung zu, denn das Wissen über archäologische Fundstellen, Denkmale und Funde basiert seit jeher besonders auch auf der Vielfalt an Informationen aus der Bevölkerung – sei es durch Meldungen von Zufallsfunden oder durch die Geländetätigkeit und Recherchearbeit von Laienforschern.
Ein besonderer Reiz liegt hierbei naturgemäß im Suchen und Entdecken. Bis zum Aufkommen erschwinglicher Metalldetektoren war dies in der Regel überwiegend nur den Kennern von Steinartefakten und vorgeschichtlicher Keramik vorbehalten, die mit geschultem Auge archäologische Funde an der Ackeroberfläche identifizieren, auflesen und melden. Derartige Meldungen von Oberflächenfunden können uns ohne einen einzigen Spatenstich bereits Hinweise zu Alter und grober Ausdehnung einer archäologischen Fundstätte anzeigen, z. B. eines Urnenfriedhofs der Eisenzeit (Abb.1). Der Pflug mag, angezeigt durch an der Ackeroberfläche liegende Keramikscherben, zwar schon flacher liegende Bestattungen „angekratzt“ haben, aber dennoch ist zwingend davon auszugehen, dass zumindest noch weitere Gräber intakt im Untergrund verborgen liegen (Abb.2).
Im Gegensatz zu früher kann sich nahezu jeder und vor allem ohne jegliches archäologisches Hintergrundwissen mit einem Metalldetektor auf die gezielte Suche nach mehr oder weniger tief im Boden verborgenen „Schätzen“ begeben. Dabei ist es völlig unerheblich, ob gezielt nach jüngeren Münzen, Militaria, archäologischen Funden oder auch nur nach verlorenen Gegenständen oder vergrabenen Familienschätzen gesucht wird. Ein Metalldetektor zeigt ein mehr oder weniger vielversprechendes Signal zwar an, aber nicht wie alt der geortete Gegenstand ist oder wem er letztendlich gehört - ein vergrabener Familienschatz wird sich im Signal kaum von einem vorgeschichtlichen Hortfund unterscheiden. Ob nun tatsächlich mit Vorsatz oder ungewollter bzw. zumindest mit unbewusster Inkaufnahme – es besteht die Gefahr der Beeinträchtigung oder gar Zerstörung archäologischer Denkmale in ihrer Substanz und Aussagekraft, da mit der Suche punktuelle Bodeneingriffe, also Grabungen verbunden sind. Um bei unserem oberen Beispiel zu bleiben: ein ungeschulter Sondengänger gräbt einem vielversprechenden Metallsignal auf einem Acker nach und bemerkt dabei gar nicht, dass er sich auf einem Urnenfriedhof der Eisenzeit befindet, denn er ist für ihn als solcher nicht zu erkennen. Ein zu tiefer Spatenstich und eine metallene Grabbeigabe wird aus ihrem Zusammenhang gerissen (Abb.3).
Der im Boden verbleibende Rest der Bestattung wird dadurch seines vielleicht wichtigsten Fundes beraubt und verliert dadurch einen erheblichen Teil seiner Aussagekraft – so als würde aus einem Buch die wichtigste Seite herausgerissen. Je nach Erhaltungszustand wird der Fund eventuell gar nicht erkannt, weil er bereits durch das Feuer des Scheiterhaufens angeschmolzen, danach fragmentiert und dazu noch stark korrodiert ist. Diese herausgerissene Buchseite wäre dann leider auch für immer verloren, wenn der Gegenstand unerkannt im Buntmetallschrott landet. Dies gilt auch für Funde, die sich bereits im durchpflügten Oberboden befinden. Auch wenn diese nicht mehr im direkten Zusammenhang mit ihrem Ursprung stehen, so erlauben sie dennoch die oben beschriebenen Hinweise auf Art, Alter und grober Position zumindest einer Bestattung, die in der Regel Bestandteil eines vorgeschichtlichen Friedhofs ist.
Der geschulte Sondengänger
Nur geschulte Sondengänger sind in der Lage, archäologische Funde bei ihrer Aufdeckung trotz oftmals schlechten Erhaltungszustands als solche zu erkennen, ihn ggf. in den Kontext weiterer Oberflächenfunde einzuordnen und seine historische Aussagekraft einzuschätzen, sachgemäße Bergungen inklusive ausreichender Dokumentationen der Fundumstände vorzunehmen bzw. insbesondere zu erkennen, ab welchem Zeitpunkt es angezeigt ist, Experten hinzuzuziehen. Sie wissen auch, wie konservatorisch nachhaltige Erstversorgungen eines Metallfundes vorgenommen werden sollen. Ohne dieses Wissen zutage geförderte Altertümer werden unweigerlich zu wissenschaftlich entwerteten Antiquitäten und gehen damit der Erforschung und dem Erhalt des kulturellen Erbes und somit der Allgemeinheit verloren.
Sowohl die Erkenntnisse aus nunmehr fast 100 Jahren systematischer Erfassung der seitdem bekanntgewordenen rund 61.500 archäologischen Fundstellen im Land (Stand 2019, Abb.4) als insbesondere auch die Entdeckungen aus den Reihen vom ALSH geschulter Sondengänger seit 2005 zeigen nachvollziehbar und mit aller Deutlichkeit, dass nahezu überall und jederzeit mit der Aufdeckung von archäologischen Kulturdenkmalen zu rechnen ist. Hunderte neue kommen jedes Jahr hinzu, oftmals auch an Stellen, die bislang völlig unauffällig erschienen. Unser Beispiel des Urnenfriedhofes war sicher ein entsprechend frequentierter Platz von besonderer sakraler Bedeutung für die damalige eisenzeitliche Bevölkerung. Vergessen liegt er heute – sofern noch nicht vollständig durch Bautätigkeiten des Menschen ausgeräumt – im Wald, Ackerland, Grünland, vielleicht sogar unter einer Freizeitfläche oder Liegewiese eines Badestrandes. Größe und Eigentumsverhältnisse heutiger Grundstücke spielen hierbei naturgemäß keine Rolle. Entscheidend ist, dass bislang unbekannte Fundstellen das Potenzial für wertvolle neue Erkenntnisse zur Geschichte des Menschen bergen.
Fazit
Der Gesetzgeber hat aus den oben dargestellten Gründen ein sogenanntes Präventivverbot mit Erlaubnisvorbehalt im Denkmalschutzgesetz verankert (siehe FAQs und Rechtliches), d. h. unter gewissen Voraussetzungen kann eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt werden, sofern von der Suche mit einem Metalldetektor keine Gefährdung von archäologischen Kulturdenkmalen ausgeht.
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