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Regierungsinspektor/in (w/m/d)

Was macht eine Regierungsinspektorin oder ein Regierungsinspektor?

Letzte Aktualisierung: 11.05.2026

Die Regierung des Landes funktioniert nicht von selbst – sie braucht eine moderne und leistungsfähige Verwaltung. Regierungsinspektorinnen und –inspektoren übernehmen dabei verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben an der Schnittstelle von Recht, Verwaltung, Politik und Gesellschaft. Sie gestalten Verwaltungsprozesse mit, wirken an rechtssicheren Entscheidungen mit und tragen so dazu bei, öffentliche Aufgaben effizient umzusetzen.

Der Einstieg in dieses vielseitige Berufsfeld erfolgt über den Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung/Public Administration“. Das Studium mit erhöhten Praxisanteilen, in dem du ein breit angelegtes Fach- und Methodenwissen sowie die Fähigkeit zum selbständigen Umgang mit komplexen Informationen erwirbst, eröffnet dir attraktive berufliche Perspektiven in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) der Landesverwaltung.

Nach erfolgreichem Abschluss arbeitest du als qualifizierte Sachbearbeiterin oder qualifizierter Sachbearbeiter und wirkst bei verantwortungsvollen Projekten der Landesverwaltung mit. Zu deinem Tätigkeitsfeld gehören unter anderem zentrale Verwaltungsaufgaben, die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie – abhängig vom Einsatzbereich – auch planende, koordinierende oder leitende Aufgaben.

In den Ministerien und den nachgeordneten Behörden des Landes Schleswig-Holstein – etwa im Landeskriminalamt, in den Polizeidirektionen, im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit oder im Justizvollzug – erwarten dich spannende und vielseitige Aufgabenfelder. Du kannst deine individuellen Stärken gezielt einbringen und an Themen von gesellschaftlicher Bedeutung mitwirken: vom Klimaschutz über die allgemeine und berufliche Bildung bis hin zu den verschiedenen Bereichen des Sozialwesens. 

Darüber hinaus eröffnen dir bereichsübergreifende Einsatzgebiete – etwa in den Bereichen Personal, Organisation oder Haushalt – zusätzliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten. So kannst du dich nicht nur fachlich einbringen, sondern auch Abläufe und Strukturen aktiv weiterentwickeln. Kurz gesagt: Als Regierungsinspektorin oder Regierungsinspektor bist du ein zentraler Akteur in der Verwaltung, übernimmst Verantwortung und gestaltest die Zukunft von Schleswig‑Holstein mit.

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer Regierungsinspektorin oder Regierungsinspektor werden möchte, sollte ...

  • ein vertieftes Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen und Fragestellungen aufweisen,
  • engagiert und leistungsorientiert sein,
  • reflektiert sein,
  • kommunikations- und kooperationsfähig sein,
  • analytisch und lösungsorientiert denken und arbeiten können,
  • Organisations- und Planungsvermögen mitbringen,
  • ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen,
  • sich schnell in unterschiedliche Aufgabenbereiche einarbeiten und
  • die deutsche Rechtschreibung und Grammatik sicher anwenden sowie den Sinn und die Bedeutung von sprachlichen Äußerungen erkennen können.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Schulabschluss/Studienabschluss:

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis der

  • der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer/ berufsbezogener Teil) oder
  • der allgemeinen Hochschulreife

erforderlich.

Weitere Voraussetzungen:

  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines EWR-Staates oder der Schweiz,
  • Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 14 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein (LBG) und
  • am Tage der Einstellung darf das 42. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sein.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Ausbildungsbeginn:

Jeweils zum 1. August.

Ausbildungsdauer:

36 Monate

Sofern familiäre Gründe vorliegen, ist während der Praxisphasen grundsätzlich eine Teilzeitbeschäftigung (75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit) möglich. Hierdurch verlängert sich allerdings der Vorbereitungsdienst. Die Theorietrimester sind in Vollzeit zu absolvieren.

Ausbildungsaufbau:

Der Studiengang Bachelor of Arts "Allgemeine Verwaltung/Public Administration" gliedert sich in

  • fachtheoretische Studienzeiten von insgesamt 24 Monaten (= 6 Theorietrimester) und
  • berufspraktische Studienzeiten (Praxisphasen) von insgesamt 12 Monaten (= 3 Praxistrimester), die in unterschiedlichen Bereichen der Landesverwaltung absolviert werden

Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes findet eine etwa zweiwöchige Einführungszeit statt, in der du die wichtigsten Informationen für deinen Start in den Vorbereitungsdienst und erste Einblicke in die Arbeit in der Landesverwaltung erhältst. Anschließend findet an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) eine Einführungswoche statt.

Darauffolgend werden in den ersten drei Trimestern an der FHVD grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Recht, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften sowie Digitalisierung vermittelt.

In der ersten Praxisphase im 4. Trimester kannst du anschließend das im ersten Jahr erlernten Wissen unmittelbar praktisch anwenden und vertiefen. Weitere Praxisphasen folgen im 6. und 8. Trimester. Die Auswahl der Praxisstellen erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche.

Ab dem 5. Trimester besteht für die Theorietrimester eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei alternativen Studienzweigen: Allgemeine Verwaltung (AV) oder Digitales Verwaltungsmanagement (DV).

  • Der Studienzweig AV vertieft besonders die juristischen, wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Der Studienzweig DV fokussiert sich auf die Verbindung von rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Kenntnissen mit Digitalisierungs- und IT-Kompetenzen.

Im Studienzweig AV besteht im 5. Trimester zudem die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Schwerpunktbereichen (Recht oder Verwaltungsmanagement), denen jeweils im 7. und im 9. Trimester ein Wahlpflichtmodul zugeordnet ist.

Ausbildungsorte:

  • Die Praxisphasen werden in verschiedenen Landesdienststellen abgeleistet. 

Art des Ausbildungsverhältnisses:

Das Bachelor-Studium absolvierst du im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Einstellung für die Landesverwaltung erfolgt zentral durch die Staatskanzlei. 

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Fachtheorie:

Es werden insbesondere Kenntnisse in den Studienbereichen

  • Rechtswissenschaften (unterschiedliche Rechtsgebiete),
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre,
  • Sozialwissenschaften,
  • Prozessmanagement sowie
  • sowie digitale Verwaltung.

vermittelt.

Neben Fachkenntnissen spielt auch das Erlangen von methodischem Wissen sowie von sozialen und kommunikativen Schlüsselqualifikationen eine wichtige Rolle. 

Weitere Informationen (Modulkatalog mit einem Musterstudienverlaufsplan und einer Modulübersicht sowie die Studien- und Prüfungsordnung) findest du auf den Seiten der FHVD.

Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung: Studium

Praxisphasen:

Die Praxisphasen werden in verschiedenen Landesdienststellen abgeleistet.

In den Praxisphasen lernst du die Aufgaben, Arbeitsweisen und Zusammenhänge der öffentlichen Verwaltung kennen und erhältst einen ersten Eindruck von der Vielfalt möglicher Einsatzgebiete nach dem Abschluss des Studiums. Dabei knüpfen die Praxisphasen eng an die im Studium erworbenen fachlichen und methodischen Kenntnisse an. Auf diese Weise kannst du von Anfang an in unterschiedlichsten Aufgabenfeldern an Problemlösungen mitwirken.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Während des Vorbereitungsdienstes erhältst du Anwärterbezüge in Höhe von monatlich 1.544,56 Euro brutto (Anwärtergrundbetrag für das Einstiegsamt A 9 gemäß Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG); ggf. zuzüglich Familienzuschlag sowie vermögenswirksamen Leistungen.

Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das monatliche Grundgehalt im Einstiegsamt A 9 (Regierungsinspektorin oder -inspektor) einschließlich einer allgemeinen Stellenzulage derzeit 3.446,89 Euro brutto. Dieser Betrag kann sich durch einen Familienzuschlag und sofern Vordienstzeiten vorliegen, die auf die Erfahrungsstufen anrechenbar sind, erhöhen.

(Stand: Mai 2026)

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen für eine Einstellung zum 1. August des Folgejahres sind jeweils in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September möglich.

Sofern nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens noch nicht alle Stellen besetzt werden konnten, gibt es regelmäßig einen weiteren Zeitraum, in dem Bewerbungen erneut möglich sind. In diesem Fall finden sich jeweils ab Mitte Dezember an dieser Stelle entsprechende Informationen.

Online

Bevorzugt nehmen wir deine Bewerbung online entgegen. Für eine Einstellung zum 1. August 2027 kannst du dich ab dem 1. Juli 2026 über einen auf dieser Seite und in unserer Stellenausschreibung veröffentlichten Online-Link bewerben.

Sollte dir eine Online-Bewerbung über den genannten Link nicht möglich sein, nehmen wir Bewerbungen auch in Papierform entgegen. Bewerbungen per E-Mail können aus organisatorischen Gründen leider keine Berücksichtigung finden.

Per Post

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. In diesem Fall richte deine Bewerbung bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse an folgenden Empfänger:

Der Ministerpräsident
– Staatskanzlei –
Referat StK 16
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Erforderliche Unterlagen:

  • aussagekräftiges Anschreiben,
  • Lebenslauf (bitte verzichte auf ein Lichtbild/Bewerbungsfoto),
  • Angabe einer Telefonnummer und einer aktuellen E-Mail-Adresse,
  • Kopien der Schulabschlusszeugnisse bzw. des letzten Zeugnisses sowie
  • ggf. Nachweise über eine Tätigkeit oder Berufsausbildung nach der Schulzeit.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Nach Übersendung deiner Bewerbung erhältst du zunächst eine Eingangsbestätigung.

Im nächsten Schritt erfolgt eine Vorauswahl anhand festgelegter Kriterien. Sofern du diese erfüllst, erhältst du spätestens nach Abschluss der Bewerbungsphase per E-Mail eine Einladung zur Teilnahme an unserem Online-Eignungstest. Für die einmalige Durchführung steht dir ein Zeitraum von mindestens einer Woche zur Verfügung.

Auf Grundlage der Testergebnisse findet eine erneute Auswahl statt, nach der die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zu unserem jeweils eintägigen Assessment-Center (Zeitraum: voraussichtlich 2. November bis 2. Dezember 2026) in Kiel erhalten.

Die Rückmeldung, ob wir dir ein Einstellungsangebot machen können, erhältst du kurzfristig nach Abschluss des Auswahlverfahrens. 

Weitere Hinweise zum Auswahlverfahren

Welche Berufschancen gibt es?

Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:

Das Land Schleswig-Holstein bildet bedarfsorientiert aus. In den vergangenen Jahren konnte daher allen Nachwuchskräften, die sich fachlich und persönlich bewährt haben, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Stelle im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsinspektorin oder -inspektor (Besoldungsgruppe A 9) innerhalb der Landesverwaltung angeboten werden. Ein gesetzlicher Übernahmeanspruch besteht allerdings nicht.

Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:

Nach Abschluss des Studiums kannst du im weiteren Verlauf grundsätzlich das sogenannte Statusamt der Oberamtsrätin bzw. des Oberamtsrats (Besoldungsgruppe A 13) erreichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen darüber hinaus verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten, durch die ein höheres Statusamt erreicht werden kann.

Wo kann ich mich informieren?

Für weitere Fragen steht Ihnen gern zur Verfügung:

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

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