Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Die Aufgaben der Landesverwaltung sind gekennzeichnet durch die Vielfältigkeit der Tätigkeitsbereiche und der Verknüpfung rechtlicher, wirtschaftlicher, technischer, sozialer und gesellschaftspolitischer Themen. Wir suchen Nachwuchskräfte, die mit Freude, Initiative, Selbständigkeit und Engagement diese Aufgaben des Landes mitgestalten wollen.
Das bringen Sie mit
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen
- über Abitur oder den theoretischen und den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife verfügen,
- grundsätzlich anforderungsgerechte schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathe und einer Fremdsprache nachweisen können sowie
- die für eine Einstellung erforderlichen beamtenrechtlichen Vorgaben erfüllen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen
- ein vertieftes Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen und Fragestellungen aufweisen,
- engagiert und leistungsorientiert sein,
- reflektiert sein,
- kommunikations- und kooperationsfähig sein,
- analytisch und lösungsorientiert denken und arbeiten können,
- Organisations- und Planungsvermögen mitbringen,
- ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen,
- sich schnell in unterschiedliche Aufgabenbereiche einarbeiten und
- die deutsche Rechtschreibung und Grammatik sicher anwenden sowie den Sinn und die Bedeutung von sprachlichen Äußerungen erkennen können.
Weitere Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf unserem Ausbildungsportal unter www.schleswig-holstein.de/ausbildung-ria.
Wir bieten Ihnen
ein dreijähriges Studium mit erhöhten Praxisanteilen (in Anlehnung an ein duales Studium) an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) in Altenholz und in einer modernen, technisch gut ausgestatteten, kosten- und leistungsorientierten Verwaltung.
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Es werden Anwärterbezüge in Höhe von monatlich 1.544,56 Euro brutto (Anwärtergrundbetrag für das Einstiegsamt A 9 gemäß Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) gezahlt (Stand: 1. Juli 2026).
Bei Vorliegen familiärer Gründe oder einer Schwerbehinderung ist während der Praxisphasen grundsätzlich eine Teilzeitbeschäftigung (75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit) möglich.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie auf unserem Ausbildungsportal unter www.schleswig-holstein.de/ausbildung-ria.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Jetzt bewerben!
Für Ihre Bewerbung als Regierungsinspektoranwärterin oder -anwärter nutzen Sie bitte unser Portal zur Online-Bewerbung
Ihre aussagekräftige Bewerbung enthält mindestens die folgenden Unterlagen:
- aussagekräftiges Anschreiben,
- Lebenslauf mit Angabe einer Telefonnummer und einer aktuellen E-Mail-Adresse,
- Kopien der Schulabschlusszeugnisse bzw. des letzten Zeugnisses sowie
- ggf. Nachweise über eine Tätigkeit oder eine Berufsausbildung/ein Studium nach der Schulzeit.
- Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis der Gleichstellung (sofern die Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden soll).
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. September 2026.
Später bei der Staatskanzlei eingehende Bewerbungen können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Sollte Ihnen eine Online-Bewerbung über den genannten Link nicht möglich sein, nehmen wir Bewerbungen auch in Papierform entgegen. Eine Bewerbung über eine E-Mail ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. In diesem Fall richten Sie Ihre Bewerbung bitte unter Angabe einer E-Mailadresse an folgenden Empfänger:
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
- Staatskanzlei -
Referat StK 16
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Neben diesem Studiengang bieten wir auch eine zweijährige Verwaltungsausbildung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt sowie das duale Bachelorstudium „Verwaltungsinformatik/Public Administration Informatics“ an. Eine gleichzeitige Bewerbung für unterschiedliche Ausbildungen in der Allgemeinen Verwaltung beim Land Schleswig-Holstein ist jedoch nicht möglich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Jörg Bölck (0431/988-2963) telefonisch oder elektronisch über ausbildung@stk.landsh.de zu Verfügung.
Informationen über alle Ausbildungs- und Studiengänge in der Allgemeinen Verwaltung finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/allgemeine-verwaltung.
Letzte Aktualisierung am: 01.07.2026