Schleswig-Holstein feiert Geburtstag – und alle machen mit! Der Landesgeburtstag soll das Land und seine Menschen würdigen. Deshalb steht das Jubiläum unter der Leitidee "Schleswig-Holstein feiert 80 Jahre – gemeinsam, mit Stolz auf das Erreichte und Zuversicht für die Zukunft". Bringen Sie Ihre eigenen Ideen ein: Eine historische Wanderung zu den Schauplätzen der schleswig-holsteinischen Landesgeschichte? Ein Diskussionsabend rund um das Thema im Gemeindehaus? Oder eine Aufräumaktion in der Nachbarschaft? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Zu diesem Zweck stellt die Landesregierung insgesamt 50.000- Euro zur Förderung von Projekten zur Verfügung, die auf Grundlage dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO gewährt werden können. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ab dem 1. Januar 2026 können Sie ihre Anträge über das Service-Portal des Landes stellen – direkt online und ganz bequem von zuhause aus! Legen Sie einfach und unkompliziert ein Nutzerkonto an. Damit können Sie nicht nur Ihr Projekt fördern lassen, sondern erhalten außerdem Zugang zu zahlreichen Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung.
Alternativ können Sie Ihren Förderantrag auch in Papierform stellen. Füllen Sie dafür die untenstehenden Dokumente aus, unterschreiben Sie sie und schicken Sie uns per Post zu. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Papieranträgen längere Zeit in Anspruch nimmt.
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