In dem Prozess im Zusammenhang mit einer Schlägerei in einer Stormarner Diskothek im April 2024 hat das Landgericht Lübeck den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der Vorwurf
Ein junger Mann soll in den frühen Morgenstunden des 13.04.2025 in einer Diskothek im Kreis Stormarn im Zuge einer Auseinandersetzung einen anderen Mann durch einen Messerstich so schwer verletzt haben, dass dieser noch vor Ort verstarb.
Die Entscheidung
Das Gericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der Kammer versetzte der Angeklagte dem späteren Opfer bewusst einen Messerstich, woran dieser kurz darauf verstarb. Nach Überzeugung des Gerichts wollte sich der Angeklagte dafür rächen, dass seine Freundin kurz zuvor im Rahmen einer Schlägerei zu Fall kam. Dabei sei es dem Angeklagten nicht darum gegangen, das spätere Opfer zu töten. Er habe dessen Tod aber als mögliche Folge erkannt und in Kauf genommen.
Die Tat war nach Überzeugung der Kammer auch rechtswidrig, der Angeklagte habe nicht aus Notwehr oder Nothilfe zur Verteidigung gehandelt. Der festgestellte Einsatz des Messers wäre jedenfalls auch kein angemessenes Mittel zur Verteidigung gewesen im Rahmen einer Schlägerei, die wesentlich von Faustschlägen und Fußtritten geprägt gewesen sei.
Das Urteil vom 10.6.2026 (Aktenzeichen: 1 Ks 705 Js 17027/25) ist nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Merle Lassen-Huhn, LL.M.
Pressesprecherin