Ein spannendes Ehrenamt: Schöffinnen und Schöffen gesucht!
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter, die gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und –richtern bei den Amts- und Landgerichten in Strafsachen Recht sprechen.
Beim Schöffengericht am Amtsgericht und in den Großen und Kleinen Strafkammern der Landgerichte sind Schöffinnen und Schöffen an der Rechtsprechung beteiligt. Aktuell werden Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gesucht.
Jeweils zwei Schöffinnen und Schöffen entscheiden gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und –richtern über Schuld oder Unschuld der Angeklagten, das Strafmaß, eine mögliche Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung und ggf. zu erteilende Bewährungsauflagen. Bei den Schöffinnen und Schöffen kommt es nicht auf eine juristische Vorbildung an, sondern auf Lebenserfahrung und gesunden Menschenverstand. Mitbürgerinnen und Mitbürger aller beruflichen Ausrichtungen sind gefragt.
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
zu Beginn der Amtsperiode (also am 01.01.2024) ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren hat,
gesundheitlich geeignet ist, an mehrstündigen Verhandlungen teilzunehmen,
nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden ist,
nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten ist und
nicht im Polizei- oder Vollzugsdienst oder bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft tätig ist.
Als Schöffin oder Schöffe bewerben können Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei dem für Ihre Gemeinde zuständigen Jugendamt, wenn Sie Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden wollen. Die Gemeinden stellen jeweils Vorschlagslisten mit allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf. Da die Bewerbungsfristen von Gemeinde zu Gemeinde variieren und schon laufen, sollten Sie sich zeitnah bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erkundigen.
Aus den von den Gemeinden erstellten Vorschlagslisten werden im Herbst die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gewählt. Zuständig dafür ist der Schöffenwahlausschuss bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.
Viele Volkshochschulen bieten derzeit Informationsveranstaltungen zur Schöffenwahl an. Die Termine sind hier aufgeführt.
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